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   OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - I-26 W 16/13 (AktE)   

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OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - I-26 W 16/13 (AktE) (https://dejure.org/2014,5620)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.03.2014 - I-26 W 16/13 (AktE) (https://dejure.org/2014,5620)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. März 2014 - I-26 W 16/13 (AktE) (https://dejure.org/2014,5620)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im Spruchverfahren wegen Äußerungen zum Kostenaufwand eines Ergänzungsgutachtens sowie wegen Mitwirkung in anderen Gerichtsverfahren

  • Betriebs-Berater

    Zur Befangenheit eines Sachverständigen

  • rewis.io
  • spruchverfahren-direkt.de PDF
  • spruchverfahren-direkt.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im Spruchverfahren wegen Äußerungen zum Kostenaufwand eines Ergänzungsgutachtens sowie wegen Mitwirkung in anderen Gerichtsverfahren

  • rechtsportal.de

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im Spruchverfahren wegen Äußerungen zum Kostenaufwand eines Ergänzungsgutachtens sowie wegen Mitwirkung in anderen Gerichtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zur Befangenheit eines Sachverständigen (hier: im Spruchverfahren)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Befangenheit eines Sachverständigen

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Spruchverfahren Squeeze-out Degussa AG: Antragsgegnerin mit Befangenheitsantrag erfolglos

Sonstiges

  • blogspot.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Spruchverfahren Squeeze-out Degussa AG: Antragsgegnerin verfolgt Befangenheitsantrag weiter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 1504 (Ls.)
  • NZG 2014, 791
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 234/90

    Aufklärungspflicht des Gerichts beim Sachverständigenbeweis trotz verspäteter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - 26 W 16/13
    Dies gilt erst recht, wenn die Partei ein Privatgutachten vorlegt, das im Gegensatz zu Erkenntnissen des gerichtlichen Sachverständigen steht (vgl. BGH, Urteile vom 19.05.1981, VI ZR 220/79 und vom 10.12.1991, VI ZR 234/90, jeweils zitiert aus JURIS).

    Grundsätzlich bleibt es dabei seinem pflichtgemäßem Ermessen überlassen, in welcher geeigneten Weise es seiner Aufklärungspflicht nachkommt (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.1991, VI ZR 234/90, zitiert aus JURIS).

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - 26 W 9/06

    Keine Befangenheit eines Sachverständigen durch vorherige Tätigkeit als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - 26 W 16/13
    Dieser Anschein muss sich allerdings auf Tatsachen oder Umstände gründen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber; subjektive und unvernünftige Gedankengänge der ablehnenden Partei haben dabei außer Betracht zu bleiben (vgl. BGH NJW-RR 1987, 893; Senat, Beschluss vom 24.05.2006, I-26 W 9/06 (AktE) m. w. N., zitiert aus JURIS; Beschluss vom 25.07.2013, I-26 W 7/13 (AktE), n.v.; Musielak/Huber, ZPO, 10. Auflage, § 406 Rn. 4 m.w.N.).

    Die außergerichtlichen Kosten sind ebenso wie in den Verfahren der Richterablehnung nicht erstattungsfähig (vgl. Senat, Beschluss vom 25.07.2013, I-26 W 7/13 (AktE) - n. v. - Beschluss vom 24.05.2006, I-26 W 9/06 (AktE) m. w. N., zitiert aus JURIS).

  • OLG München, 14.12.2012 - 5 U 2472/09

    Schadensersatzprozess wegen Interviewäußerungen des Vorstandssprechers einer der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - 26 W 16/13
    Mit Schriftsatz vom 22.07.2013 (Bl. 1170 ff. d. A.) hat die Antragsgegnerin ergänzt, der Sachverständige sei inzwischen in einem Schadensersatzprozess vor dem Oberlandesgericht München um den Untergang der Kirch-Medien-Gruppe (5 U 2472/09 OLG München) verpflichtet worden, ein außerordentlich komplexes Bewertungsgutachten innerhalb von acht Monaten zu erstellen.

    Die Bestellung zum Sachverständigen in dem Schadensersatzprozess um den Untergang der Kirch-Medien-Gruppe (5 U 2472/09 OLG München) und die damit einhergehende Aufgabe, ein außerordentlich komplexes Bewertungsgutachten innerhalb von acht Monaten zu erstellen, kann Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Sachverständigen nicht begründen.

  • BGH, 16.04.2013 - VI ZR 44/12

    Arzthaftungsprozess wegen Querschnittlähmung nach Bandscheibenoperation: Grenzen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - 26 W 16/13
    Erkennbar widersprüchliche Gutachten können keine ausreichende Grundlage für die Überzeugungsbildung des Gerichts darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 16.04.2013, VI ZR 44/12, zitiert aus JURIS Rn. 19 m. w. N.).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - 26 W 16/13
    Der Wert des Beschwerdeverfahrens über die Ablehnung des Sachverständigen beträgt grundsätzlich einen Bruchteil des Hauptsachewertes (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2003, II ZB 32/03, zitiert aus JURIS).
  • OLG Stuttgart, 15.04.2004 - 20 W 5/04

    Sachverständigenablehnung im aktienrechtlichen Spruchverfahren: Statthaftigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - 26 W 16/13
    Da dieser sich danach richtet, in welcher Höhe eine bare Zuzahlung festgesetzt wird bzw. bei Erfolglosigkeit des Spruchverfahrens begehrt wurde (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.04.2004, 20 W 5/04, zitiert aus JURIS m. w. N.), und der Ausgang des Verfahrens noch nicht feststeht, ist der Wert nach § 36 Abs. 1, Abs. 2 GNotKG zu schätzen (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., § 36 GNotKG Rn. 18, 20).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - 26 W 16/13
    Die Befangenheitsregelungen in der Zivilprozessordnung dienen nicht der Kontrolle von behaupteten Fehlern eines Sachverständigengutachtens; zur Fehler- und Inhaltskontrolle ist das Befangenheitsrecht nach allgemeiner Meinung weder geeignet noch geschaffen (vgl. nur: BGH NJW 2011, 1555; 2005, 1869; OLG Stuttgart Justiz 2012, 474 f.).
  • BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09

    Stollwerck

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - 26 W 16/13
    Dort wird die Barabfindung anhand des Drei-Monats-Durchschnittskurses der E. AG-Aktie noch für den Referenzzeitraum vom 20.12.2005 bis zum 19.03.2006 bestimmt; in dem - nach der Stollwerck-Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 19.07.2010 (II ZB 18/09, zitiert aus JURIS) maßgeblichen - Zeitraum vom 20.09.2005 bis 19.12.2005, d. h. vor Ankündigung der Übernahmeabsicht der Antragsgegnerin, hatte der Börsenwert der Aktie nur 36, 62 EUR betragen.
  • BGH, 02.06.1987 - VI ZR 174/86

    Feststellungen von Versäumnissen eines Arztes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - 26 W 16/13
    Einwendungen einer Partei gegen Gutachten auch eines gerichtlichen Sachverständigen sind stets ernst zu nehmen; auch das jeweilige Gericht hat sich sorgfältig damit auseinanderzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 02.06.1987, VI ZR 174/86, zitiert aus JURIS).
  • OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08

    Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - 26 W 16/13
    Begründete Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Sachverständigen können hervorgerufen werden, wenn Spannungen zwischen dem Sachverständigen und einer Partei bzw. deren Verfahrensbevollmächtigten oder sonstigen Hilfspersonen bestehen und diese im Verfahren etwa durch unsachliche Reaktionen auf Einwendungen gegen das Gutachten zu Tage treten, so wenn er Einwände unbesehen abqualifiziert oder mit unsachlicher und überzogener Kritik an der Partei oder an der von ihr eingeschalteten Hilfsperson reagiert (OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 1087 ff.).
  • OLG Stuttgart, 11.06.2012 - 7 W 48/12

    Sachverständigenablehnung: Frist für einen Befangenheitsantrag

  • OLG München, 04.07.2005 - 1 W 1010/05

    Besorgnis der Befangenheit bei Gesamtschau mehrerer Kleinigkeiten

  • BGH, 13.01.1987 - X ZR 29/86

    "Werkzeughalterung"; Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der

  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 220/79

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers -

  • OLG Hamburg, 11.02.1983 - 1 W 4/83
  • OLG Rostock, 05.02.2001 - 7 W 137/00
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Subjektive und unvernünftige Gedankengänge des Ablehnenden haben dabei außer Betracht zu bleiben (vgl. OLG Düsseldorf [26. Zivilsenat] BeckRS 2014, 09329).

    Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen ist in verfahrensrechtlicher Hinsicht zu berücksichtigen, dass ein Verstoß gegen die Pflicht zur persönlichen Gutachtenerstattung nicht ohne Weiteres die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen rechtfertigt (vgl. OLG Düsseldorf [26. Zivilsenat] BeckRS 2014, 09329).

  • OLG Düsseldorf, 05.09.2019 - 26 W 8/17

    Gewährung einer Barabfindung nach einem sogenannten Squeeze-out

    Ihr gegen den Sachverständigen gerichtetes Ablehnungsgesuch hat das Landgericht zurückgewiesen; die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde sowie die spätere Anhörungsrüge der Antragsgegnerin blieben ohne Erfolg (Senatbeschlüsse v. 10.3.2014 und v. 30.4.2014- I-26 W 16/13 (AktE), letzterer AG 2015, 438 f.).

    Die Grenzwerte, ab denen nach der Rechtsprechung möglicherweise Bedenken an der Liquidität bestehen, liegen - unabhängig davon, dass es keine festen Werte hinsichtlich der einzelnen Indikatoren gibt - deutlich darüber (vgl. das Beschwerdeverfahren anlässlich der Ablehnung des Sachverständigen, Senatsbeschluss v. 10.3.14 - 26 W 16/13 Rn. 7, AG 2015, 439 ff.: 1,25 %; fehlende Liquidität bejahend: OLG Frankfurt, Beschlüsse v. 26.1.2017 - 21 W 75/15 Rn. 34, AG 2017, 790 ff.: deutlich über 2 %; v. 29.1.2016 - 21 W 70/15 Rn. 69, ZIP 2016, 716 ff.: 2,37 %; v. 26.1.2015 - 21 W 26/13 Rn. 55, AG 2015, 504 ff.: 1,88 %; LG Stuttgart, Beschluss v. 5.11.2012 - 31 O 55/08 KfH AktG Rn. 120, NZG 2013, 342: 1,7 %).

  • LG Stuttgart, 07.10.2019 - 31 O 36/16

    Gruschwitz Textilwerke AG: Spruchverfahren wegen Squeeze-out ohne Erhöhung der

    Das OLG Düsseldorf zitiert aus einem Sachverständigengutachten, wonach "auf Basis derzeitiger Erkenntnisse" bei Bid-Ask Spreads von größer 1, 25 % und einem Handelsumsatz von bis zu 115.000 EUR regelmäßig nicht mehr von hinreichender Liquidität für die Bestimmung unverzerrter Betafaktoren ausgegangen werden könne (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. März 2014 - I-26 W 16/13 (AktE) -, Rn. 7, juris).

    Bei der Schätzung des im Rahmen des Ertragswertverfahrens relevanten Betafaktors stellt man nicht nur auf statistische Gütekriterien für das Bestimmtheitsmaß oder den t-Test ab, sondern bezieht Kriterien wie etwa das Handelsvolumen oder den Bid-Ask-Spread mit ein (vgl. dazu oben; LG München I, Beschluss vom 28. April 2017 - 5 HK O 26513/11 -, Rn. 133, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. März 2014 - I-26 W 16/13 (AktE) -, Rn. 7, juris).

  • OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 26 W 3/15

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Spruchverfahren wegen der Behandlung

    Daher kann es auch nicht als willkürlich oder auf Voreingenommenheit beruhend angesehen werden, wenn das Gericht meint, Widersprüchen zwischen den Feststellungen des gerichtlichen Sachverständigen und denen eines Privatgutachters nachgehen zu müssen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 10.03.2014, I-26 W 16/13 (AktE), 26 W 16/13 (AktE) AG 2015, 438 f.) oder es sich zur Plausibilisierung dienender Erkenntnismöglichkeiten - hier: Alternativberechnungen durch den Sachverständigen - bedient.

    Die außergerichtlichen Kosten sind nicht erstattungsfähig (vgl. Senat, Beschlüsse v. 10.03.2014 - I-26 W 16/13 (AktE) -, AG 2015, 439 ff..; 24.05.2006 - I-26 W 9/06 (AktE) -, NZG 2006, 758 ff. m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 10.03.2016 - 26 W 14/13

    Bewertung der Relation in einem Zusammenschluss beteiligter Unternehmen

    Maßgeblich für das anzuwendende Verfahrensrecht ist allein der Beginn des den Instanzenzug einleitenden erstinstanzlichen Verfahrens (vgl. BT-Drs. 16/6308 S. 359; BGH, Beschlüsse v. 22.10.2013 - II ZB 4/13 - Rn. 4, AG 2014, 46; 01.03.2010 - II ZB 1/10 - Rn. 7, ZIP 2010, 446 ff.; Senat, Beschlüsse v. 30.04.2014 - I-26 W 16/13 - Rn. 7, AG 2015, 438 f.; 17.06.2013 - I-26 W 3/12 (AktE) - n.v.; 25.09.2009 - I-26 W 5/08 (AktE) - Rn. 16, AG 2009, 873 ff.; 04.10.2006 - I-26 W 7/06 (AktE) - Rn. 17, ZIP 2006, 2379 ff.; OLG München, Beschluss v. 25.02.2010 - 31 Wx 32/10 - Rn. 2, AG 2010, 717; Klöcker in: K. Schmidt/Lutter, AktG, 3. A., § 17 SpruchG, Rn. 16).
  • OLG Karlsruhe, 31.01.2018 - 12 W 45/17

    Sachverständigenablehnung im Spruchverfahren: Befangenheit eines für die

    Grundsätzlich könnte deshalb die vorangegangene gutachterliche oder beratende Tätigkeit für die Antragsgegnerin die Besorgnis der Befangenheit begründen (a. A. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.3.2014 - I-26 W 16/13 (AktE) -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - 26 W 16/13

    Nachholung der Zulassung der Rechtsbeschwerde durch Beschlussergänzung

    Die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung der Antragsgegnerin vom 07.04.2014 gegen den Senatsbeschluss vom 10.03.2014 - I-26 W 16/13 (AktE) - werden zurückgewiesen.
  • LG Stuttgart, 12.09.2022 - 31 O 12/17

    Spruchverfahren Squeeze-out primion Technology AG

    Desweiteren ist anerkannt, dass bei der Schätzung des Betafaktors statistische Gütekriterien wie das Bestimmtheitsmaß oder der t-Test neben dem Handelsvolumen und dem Bid-Ask-Spread eine Rolle spielen (vgl. LG Stuttgart, Beschluss vom 07. Oktober 2019 -- 31 0 36/16 KfH SpruchG Rn. 453, juris; LG München I, Beschluss vom 28. April 2017 -- 5 HK 0 26513/11 --, Rn. 133, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. März 2014 --1-26 W 16/13 (AktE) Rn. 7, juris).
  • OLG Nürnberg, 12.10.2021 - 8 W 3701/21

    Ablehnung eines Sachverständigen im Versicherungsprozess

    Es kann ausgeschlossen werden, dass gegenwärtig oder im weiteren Verlauf des Rechtsstreits eine wirtschaftliche Abhängigkeit des Sachverständigen von der Beklagten bestehen wird (vgl. OLG Rostock, OLGR 2002, 79; OLG Düsseldorf, BeckRS 2014, 9329).
  • OLG Dresden, 10.11.2020 - 4 U 255/20
    Nach § 407 a Abs. 2 Satz 2 ZPO ist die Zuziehung von Gehilfen für unterstützende Dienste nach Weisung und unter Aufsicht des Sachverständigen erlaubt, solange die wissenschaftliche Auswertung der Arbeitsergebnisse durch den Sachverständigen selbst sichergestellt ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2014 - 26 W 16/13 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.2019 - 25 W 249/19, jeweils nach juris; Zöller-Greger, ZPO, 33. Aufl., § 407a Rz. 2a m.w.N.).
  • OLG Dresden, 17.04.2023 - 4 W 716/22

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Mitunterzeichnung des

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