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   OLG Düsseldorf, 17.07.2023 - I-3 Wx 91/23   

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https://dejure.org/2023,23738
OLG Düsseldorf, 17.07.2023 - I-3 Wx 91/23 (https://dejure.org/2023,23738)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.07.2023 - I-3 Wx 91/23 (https://dejure.org/2023,23738)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Juli 2023 - I-3 Wx 91/23 (https://dejure.org/2023,23738)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 1499
  • MDR 2023, 1256
  • FGPrax 2023, 219
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 3 W 60/22

    Aussetzung eines Verfahrens in Erbsachen bei Tod des Klägers; Ausschlagungsfrist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2023 - 3 Wx 91/23
    Neben dem Anfall der Erbschaft und dem Grund der Berufung - hier: der Verfügung von Todes wegen vom 03.12.2007 - ist als dritte Voraussetzung deren amtliche Verlautbarung erforderlich, was die Kenntniserlangung des Erben von der Eröffnung der Verfügung voraussetzt (BGH, Urteil vom 26.09.1990 - IV ZR 131/89, Rn. 25, juris zu § 1944 Abs. 2 Satz 2 BGB a.F., der statt der Bekanntgabe die Verkündung der Verfügung vorsah; zu der seit dem 01.09.2009 geltenden Fassung: MüKoBGB/Leipold, 9. Aufl. 2022, BGB § 1944 Rn. 18; OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.02.2023 - 3 W 60/22, Rn. 12, juris).

    Denn die Vorschrift findet keine Anwendung für den Fall, dass der Erbe aus unterschiedlichen Berufungsgründen zum Erbe berufen ist und Gegenstand der Ausschlagung die testamentarische Erbeinsetzung ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.02.2023 - 3 W 60/22, Rn. 14, juris).

    Bei einer bindenden Schlusserbeneinsetzung führe im Regelfall die ergänzende Auslegung der letztwilligen Verfügung dazu, dass mit der Schlusserbeneinsetzung zugleich die Einsetzung der Kinder als Ersatzerben für den ersten Erbfall gewollt ist (Keim, ZEV 2020, 393-402, zit. nach juris; OLG Stuttgart Beschluss vom 16.03.1978 - 8 W 342/77, BeckRS 2013, 14911; Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 14.02.2023 - 3 W 60/22, Rn. 15 ff., juris).

  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2023 - 3 Wx 91/23
    Neben dem Anfall der Erbschaft und dem Grund der Berufung - hier: der Verfügung von Todes wegen vom 03.12.2007 - ist als dritte Voraussetzung deren amtliche Verlautbarung erforderlich, was die Kenntniserlangung des Erben von der Eröffnung der Verfügung voraussetzt (BGH, Urteil vom 26.09.1990 - IV ZR 131/89, Rn. 25, juris zu § 1944 Abs. 2 Satz 2 BGB a.F., der statt der Bekanntgabe die Verkündung der Verfügung vorsah; zu der seit dem 01.09.2009 geltenden Fassung: MüKoBGB/Leipold, 9. Aufl. 2022, BGB § 1944 Rn. 18; OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.02.2023 - 3 W 60/22, Rn. 12, juris).
  • OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 5 W 245/10

    Erbausschlagung: Hemmung der Ausschlagungsfrist bei einer gerichtlich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2023 - 3 Wx 91/23
    Dies gilt auch hinsichtlich der Abgabe der Ausschlagungserklärung (BeckOGK/Heinemann, Stand: 15.12.2022, BGB § 1945 Rn. 50; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.02.2011 - 5 W 245/10, BeckRS 2011, 18369).
  • OLG Stuttgart, 16.03.1978 - 8 W 342/77
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2023 - 3 Wx 91/23
    Bei einer bindenden Schlusserbeneinsetzung führe im Regelfall die ergänzende Auslegung der letztwilligen Verfügung dazu, dass mit der Schlusserbeneinsetzung zugleich die Einsetzung der Kinder als Ersatzerben für den ersten Erbfall gewollt ist (Keim, ZEV 2020, 393-402, zit. nach juris; OLG Stuttgart Beschluss vom 16.03.1978 - 8 W 342/77, BeckRS 2013, 14911; Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 14.02.2023 - 3 W 60/22, Rn. 15 ff., juris).
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