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   OLG Düsseldorf, 20.04.2021 - I-1 U 122/20   

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https://dejure.org/2021,10878
OLG Düsseldorf, 20.04.2021 - I-1 U 122/20 (https://dejure.org/2021,10878)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.04.2021 - I-1 U 122/20 (https://dejure.org/2021,10878)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. April 2021 - I-1 U 122/20 (https://dejure.org/2021,10878)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • verkehrslexikon.de

    Kollision zwischen Rettungswagen und Kurvenparker

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall Rettungswagen mit in Kurve abgestellten KFZ

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Kollidiert ein Rettungswagen bei seiner Einsatzfahrt aufgrund von Unaufmerksamkeit mit einem in einer scharfen Kurve geparkten Kfz, ist eine Haftungsverteilung von 75 : 25 zulasten des Rettungswagens gerechtfertigt. 2. Bei der Haftungsabwägung bleibt allerdings das ...

  • rechtsportal.de

    1. Kollidiert ein Rettungswagen bei seiner Einsatzfahrt aufgrund von Unaufmerksamkeit mit einem in einer scharfen Kurve geparkten Kfz, ist eine Haftungsverteilung von 75 : 25 zulasten des Rettungswagens gerechtfertigt. 2. Bei der Haftungsabwägung bleibt allerdings das ...

  • rechtsportal.de

    1. Kollidiert ein Rettungswagen bei seiner Einsatzfahrt aufgrund von Unaufmerksamkeit mit einem in einer scharfen Kurve geparkten Kfz, ist eine Haftungsverteilung von 75 : 25 zulasten des Rettungswagens gerechtfertigt.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unfallschaden: Kollision mit einem Rettungswagen während der Einsatzfahrt, oder: Haftungsverteilung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kollision eines Rettungswagens mit in scharfer Kurve geparkten Pkw

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Rettungswagens mit verbotswidrig in Kurve abgestelltem Fahrzeug

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Erhöhe Betriebsgefahr wegen Parkens im Bereich einer Straßenkurve

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kollision eines Rettungswagens mit in scharfer Kurve geparkten Pkw aufgrund von Unaufmerksamkeit rechtfertigt Haftungsverteilung von 75 zu 25 % - Mitverschulden wegen verbotswidrigen Parkens des Pkw in scharfer Kurve

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Ansprüche aus einem Verkehrsunfall Kollision eines Rettungswagens mit einem verbotswidrig geparkten PKW Haftungsverteilung von 75 zu 25 zulasten des Rettungswagens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 608
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 6/15

    Verkehrsunfallhaftung: Unanwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2021 - 1 U 122/20
    Die Vorschrift des § 9 Abs. 5 StVO ist im Falle der Kollision eines rückwärtsfahrenden Pkw mit einem geparkten Pkw zumindest mittelbar im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung nach § 1 Abs. 2 StVO anwendbar (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 6/15, juris Rn. 11 m. w. N.; Urteil vom 26. Januar 2016 - VI ZR 179/15, juris Rn. 11, jeweils zu Unfällen auf einem Parkplatzgelände).

    Die Vorschrift des § 9 Abs. 5 StVO ist im Falle der Kollision eines rückwärtsfahrenden Pkw mit einem geparkten Pkw zumindest mittelbar im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung nach § 1 Abs. 2 StVO anwendbar (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 6/15, juris Rn. 11 m. w. N.; Urteil vom 26. Januar 2016 - VI ZR 179/15, juris Rn. 11, jeweils zu Unfällen auf einem Parkplatzgelände).

  • BGH, 26.01.2016 - VI ZR 179/15

    Haftung bei Parkplatzunfall: Anscheinsbeweis bei Kollision eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2021 - 1 U 122/20
    Die Vorschrift des § 9 Abs. 5 StVO ist im Falle der Kollision eines rückwärtsfahrenden Pkw mit einem geparkten Pkw zumindest mittelbar im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung nach § 1 Abs. 2 StVO anwendbar (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 6/15, juris Rn. 11 m. w. N.; Urteil vom 26. Januar 2016 - VI ZR 179/15, juris Rn. 11, jeweils zu Unfällen auf einem Parkplatzgelände).

    Die Vorschrift des § 9 Abs. 5 StVO ist im Falle der Kollision eines rückwärtsfahrenden Pkw mit einem geparkten Pkw zumindest mittelbar im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung nach § 1 Abs. 2 StVO anwendbar (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 6/15, juris Rn. 11 m. w. N.; Urteil vom 26. Januar 2016 - VI ZR 179/15, juris Rn. 11, jeweils zu Unfällen auf einem Parkplatzgelände).

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 231/17

    Auf der anderen Straßenseite vom Fahrbahnrand Anfahrender als "Anderer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2021 - 1 U 122/20
    Ob die Vorschrift darüber hinaus auch unmittelbare Anwendung finden kann, oder ob dem entgegensteht, dass sie primär dem Schutz des fließenden Verkehrs dient, dessen Gefährdung im Falle einer Kollision mit einem geparkten Fahrzeug nicht in Betracht kommt (so Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke-Burmann, StVO § 9 Rn. 67; OLG Jena, Beschluss vom 01.02.2005 - 1 Ss 80/04, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.05.2004 - 1 Ss 182/04; juris, Rn. 7 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.1999 - 2 Ss 266/99, juris, Rn. 10 f.) kann dahinstehen (gegen eine generelle Beschränkung des Schutzzwecks der Vorschrift auf den fließenden Verkehr allerdings BGH, Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 231/17, juris Rn. 12).

    Ob die Vorschrift darüber hinaus auch unmittelbare Anwendung finden kann, oder ob dem entgegensteht, dass sie primär dem Schutz des fließenden Verkehrs dient, dessen Gefährdung im Falle einer Kollision mit einem geparkten Fahrzeug nicht in Betracht kommt (so Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke-Burmann, StVO § 9 Rn. 67; OLG Jena, Beschluss vom 01.02.2005 - 1 Ss 80/04, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.05.2004 - 1 Ss 182/04; juris, Rn. 7 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.1999 - 2 Ss 266/99, juris, Rn. 10 f.) kann dahinstehen (gegen eine generelle Beschränkung des Schutzzwecks der Vorschrift auf den fließenden Verkehr allerdings BGH, Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 231/17, juris Rn. 12).

  • OLG Stuttgart, 17.05.2004 - 1 Ss 182/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Sorgfaltsmaßstab beim Ausparken aus einer Parkbucht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2021 - 1 U 122/20
    Ob die Vorschrift darüber hinaus auch unmittelbare Anwendung finden kann, oder ob dem entgegensteht, dass sie primär dem Schutz des fließenden Verkehrs dient, dessen Gefährdung im Falle einer Kollision mit einem geparkten Fahrzeug nicht in Betracht kommt (so Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke-Burmann, StVO § 9 Rn. 67; OLG Jena, Beschluss vom 01.02.2005 - 1 Ss 80/04, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.05.2004 - 1 Ss 182/04; juris, Rn. 7 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.1999 - 2 Ss 266/99, juris, Rn. 10 f.) kann dahinstehen (gegen eine generelle Beschränkung des Schutzzwecks der Vorschrift auf den fließenden Verkehr allerdings BGH, Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 231/17, juris Rn. 12).

    Ob die Vorschrift darüber hinaus auch unmittelbare Anwendung finden kann, oder ob dem entgegensteht, dass sie primär dem Schutz des fließenden Verkehrs dient, dessen Gefährdung im Falle einer Kollision mit einem geparkten Fahrzeug nicht in Betracht kommt (so Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke-Burmann, StVO § 9 Rn. 67; OLG Jena, Beschluss vom 01.02.2005 - 1 Ss 80/04, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.05.2004 - 1 Ss 182/04; juris, Rn. 7 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.1999 - 2 Ss 266/99, juris, Rn. 10 f.) kann dahinstehen (gegen eine generelle Beschränkung des Schutzzwecks der Vorschrift auf den fließenden Verkehr allerdings BGH, Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 231/17, juris Rn. 12).

  • OLG Koblenz, 09.11.1999 - 2 Ss 266/99

    Gesteigerte Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2021 - 1 U 122/20
    Ob die Vorschrift darüber hinaus auch unmittelbare Anwendung finden kann, oder ob dem entgegensteht, dass sie primär dem Schutz des fließenden Verkehrs dient, dessen Gefährdung im Falle einer Kollision mit einem geparkten Fahrzeug nicht in Betracht kommt (so Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke-Burmann, StVO § 9 Rn. 67; OLG Jena, Beschluss vom 01.02.2005 - 1 Ss 80/04, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.05.2004 - 1 Ss 182/04; juris, Rn. 7 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.1999 - 2 Ss 266/99, juris, Rn. 10 f.) kann dahinstehen (gegen eine generelle Beschränkung des Schutzzwecks der Vorschrift auf den fließenden Verkehr allerdings BGH, Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 231/17, juris Rn. 12).

    Ob die Vorschrift darüber hinaus auch unmittelbare Anwendung finden kann, oder ob dem entgegensteht, dass sie primär dem Schutz des fließenden Verkehrs dient, dessen Gefährdung im Falle einer Kollision mit einem geparkten Fahrzeug nicht in Betracht kommt (so Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke-Burmann, StVO § 9 Rn. 67; OLG Jena, Beschluss vom 01.02.2005 - 1 Ss 80/04, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.05.2004 - 1 Ss 182/04; juris, Rn. 7 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.1999 - 2 Ss 266/99, juris, Rn. 10 f.) kann dahinstehen (gegen eine generelle Beschränkung des Schutzzwecks der Vorschrift auf den fließenden Verkehr allerdings BGH, Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 231/17, juris Rn. 12).

  • OLG Jena, 01.02.2005 - 1 Ss 80/04

    Die Beschädigung eines geparkten Fahrzeugs fällt nicht in den Schutzbereich des §

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2021 - 1 U 122/20
    Ob die Vorschrift darüber hinaus auch unmittelbare Anwendung finden kann, oder ob dem entgegensteht, dass sie primär dem Schutz des fließenden Verkehrs dient, dessen Gefährdung im Falle einer Kollision mit einem geparkten Fahrzeug nicht in Betracht kommt (so Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke-Burmann, StVO § 9 Rn. 67; OLG Jena, Beschluss vom 01.02.2005 - 1 Ss 80/04, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.05.2004 - 1 Ss 182/04; juris, Rn. 7 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.1999 - 2 Ss 266/99, juris, Rn. 10 f.) kann dahinstehen (gegen eine generelle Beschränkung des Schutzzwecks der Vorschrift auf den fließenden Verkehr allerdings BGH, Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 231/17, juris Rn. 12).

    Ob die Vorschrift darüber hinaus auch unmittelbare Anwendung finden kann, oder ob dem entgegensteht, dass sie primär dem Schutz des fließenden Verkehrs dient, dessen Gefährdung im Falle einer Kollision mit einem geparkten Fahrzeug nicht in Betracht kommt (so Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke-Burmann, StVO § 9 Rn. 67; OLG Jena, Beschluss vom 01.02.2005 - 1 Ss 80/04, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.05.2004 - 1 Ss 182/04; juris, Rn. 7 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.1999 - 2 Ss 266/99, juris, Rn. 10 f.) kann dahinstehen (gegen eine generelle Beschränkung des Schutzzwecks der Vorschrift auf den fließenden Verkehr allerdings BGH, Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 231/17, juris Rn. 12).

  • VG Düsseldorf, 17.02.2010 - 14 K 2614/09

    Zu den erforderlichen Maßnahmen der Behörde vor Einleitung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2021 - 1 U 122/20
    Eine scharfe Kurve liegt jedenfalls dann vor, wenn der Winkel der Kurve - wie hier - 90 Grad oder weniger beträgt (VG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2010 - 14 K 2614/09, juris Rn. 13; Freymann/Wellner-Müther, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, § 12 StVO, Rn. 33).

    Eine scharfe Kurve liegt jedenfalls dann vor, wenn der Winkel der Kurve - wie hier - 90 Grad oder weniger beträgt (VG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2010 - 14 K 2614/09, juris Rn. 13; Freymann/Wellner-Müther, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, § 12 StVO, Rn. 33).

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