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   OLG Dresden, 12.01.2010 - 3 W 1331/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9595
OLG Dresden, 12.01.2010 - 3 W 1331/09 (https://dejure.org/2010,9595)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.01.2010 - 3 W 1331/09 (https://dejure.org/2010,9595)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - 3 W 1331/09 (https://dejure.org/2010,9595)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nach altem Verfahrensrecht gegen seinen Willen entlassener Betreuer ist über Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu belehren; Pflicht zur Belehrung eines gegen seinen Willen entlassenen Betreuers über das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzung, Rechtsmittebelehrungl, Betreuerentlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 22 Abs. 2; FGG § 69g Abs. 4 S. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Beschwerdefrist gegen die Entlassung des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuerentlassung - Über Beschwerderecht ist zu informieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1474
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2010 - 3 W 1331/09
    b) Allerdings hat der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich für die gemäß § 45 Abs. 1 WEG a.F. befristeten Rechtsmittel in Wohnungseigentumssachen, anknüpfend an Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 93, 99, 108; BVerfG NJW 1995, 2095, 2096), unmittelbar aus dem Grundgesetz das Erfordernis einer Rechtsmittelbelehrung hergeleitet und dies eingehend begründet (BGHZ 150, 390, 393 ff.).

    Jedenfalls aber sind die in BGHZ 150, 390 entwickelten Grundsätze ohne Weiteres auf Betreuungsangelegenheiten zu übertragen, soweit das Rechtsmittel als befristetes ausgestaltet ist.

    Dementsprechend bestand im Streitfall eine Pflicht des Amtsgerichts, in schriftlicher Form zu belehren "über das Rechtsmittel selbst, über einzuhaltende Form- und Fristerfordernisse sowie über die Gerichte, bei denen das Rechtsmittel einzulegen ist" (BGHZ 150, 390, 396).

    Die Frist ist vielmehr jedenfalls dann mit Zustellung der Entscheidung in Lauf gesetzt, wenn das geschriebene Verfahrensrecht selbst hinsichtlich des eröffneten Rechtsmittels - wie hier (vgl. oben 1 a) - keine Belehrungspflicht vorsieht (BGHZ 150, 390, 397 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt dem Beteiligten eines Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der trotz verfassungsrechtlich gebotener Rechtsmittelbelehrung nicht (ordnungsgemäß) belehrt worden ist, zwar die unwiderlegliche Vermutung fehlenden Verschuldens an der Versäumung der Frist zur (formgerechten) Rechtsmitteleinlegung zugute; diese Vermutung greift aber erst ein, wenn der Belehrungsmangel für das Versäumen der Rechtsmittelfrist im Einzelfall auch ursächlich geworden ist (BGHZ 150, 390, 397 f.).

  • OLG Stuttgart, 22.05.1996 - 8 W 593/95
    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2010 - 3 W 1331/09
    a) Nach bisheriger obergerichtlicher Rechtsprechung bedurfte es in Fällen der Entlassung eines Betreuers aus wichtigem Grund gemäß § 1908b BGB schon keiner Rechtsmittelbelehrung (z.B. OLG Stuttgart FamRZ 1996, 1342; BayObLG FamRZ 2000, 493).
  • BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 236/99

    Rechtsmittelbelehrung eines Beschlusses, der Entlassung eines Betreuers gegen

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2010 - 3 W 1331/09
    a) Nach bisheriger obergerichtlicher Rechtsprechung bedurfte es in Fällen der Entlassung eines Betreuers aus wichtigem Grund gemäß § 1908b BGB schon keiner Rechtsmittelbelehrung (z.B. OLG Stuttgart FamRZ 1996, 1342; BayObLG FamRZ 2000, 493).
  • OLG Dresden, 20.10.2009 - 3 W 1077/09

    Anwendbares Verfahrensrecht im FGG -Verfahren in Übergangsfällen

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2010 - 3 W 1331/09
    Das vorliegende Rechtsmittelverfahren beurteilt sich gemäß Art. 111 FGG-RG ebenso wie schon das wenn auch ebenfalls erst nach dem 31.08.2009 in Gang gekommene Verfahren der Erstbeschwerde noch nach altem Verfahrensrecht, also den mit Wirkung vom 01.09.2009 außer Kraft getretenen Vorschriften des FGG (Senat, Beschluss vom 20.10.2009 - 3 W 1077/09, juris).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2010 - 3 W 1331/09
    b) Allerdings hat der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich für die gemäß § 45 Abs. 1 WEG a.F. befristeten Rechtsmittel in Wohnungseigentumssachen, anknüpfend an Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 93, 99, 108; BVerfG NJW 1995, 2095, 2096), unmittelbar aus dem Grundgesetz das Erfordernis einer Rechtsmittelbelehrung hergeleitet und dies eingehend begründet (BGHZ 150, 390, 393 ff.).
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