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   OLG Dresden, 29.10.2002 - 14 U 2179/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5584
OLG Dresden, 29.10.2002 - 14 U 2179/01 (https://dejure.org/2002,5584)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.10.2002 - 14 U 2179/01 (https://dejure.org/2002,5584)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 14 U 2179/01 (https://dejure.org/2002,5584)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JurPC

    UrhG §§ 87 Abs. 4, 20 b Abs. 1 S. 1; WahrnG § 14 Abs. 1 Nr. 2
    Kabeleinspeisung von TV-Programmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis eines Schiedsverfahrens im Urheberrechtswahrnehmungesetz (WahrnG); Zulässigkeit einer Kabelweitersendung bereits vor Abschluss eines Vertrages nach Maßgabe des Kontrahierungszwangs gemäß § 87 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz (UrhG); Sinn und Zweck der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit eines Schlichtungsverfahrens in einem Streit zwischen Sende- und Kabelunternehmen über die digitale Ausstrahlung eines Programms

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Kabelnetzbetreiber darf TV-Programm nur mit Zustimmung des Veranstalters einspeisen

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Verbreitung digitaler Programme im Kabelnetz setzt Zustimmung der Sender voraus

  • beck.de (Kurzinformation)

    Verbreitung digitaler Programme im Kabelnetz zustimmungspflichtig

  • beck.de (Kurzinformation)

    Verbreitung digitaler Programme im Kabelnetz zustimmungspflichtig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2003, 246
  • ZUM 2003, 231
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 231/97

    Schiedsstellenanrufung; Umfang der Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Dresden, 29.10.2002 - 14 U 2179/01
    Dies folgt aus dem Sinn und Zweck der Prozessvoraussetzung gemäß § 16 Abs. 1 WahrnG, der insbesondere in § 16 Abs. 2 S. 1 WahrnG zum Ausdruck kommt (BGH NJW 2001, 228 ).

    Insoweit greift deshalb der oben (unter I. 2. a) dargelegte Zweck der vorgängigen Durchführung eines Schiedsstellenverfahrens gemäß §§ 14 Abs. 1 Nr. 2, 16 Abs. 1 WahrnG ein, wonach die besondere Sachkunde der Schiedsstelle in möglichst großem Umfang nutzbar gemacht und die Gerichte so weit wie möglich entlastet werden sollen (BGH NJW 2001, 228, 230).

  • BGH, 16.09.1971 - VII ZR 5/70

    Begriff des Bauwerks

    Auszug aus OLG Dresden, 29.10.2002 - 14 U 2179/01
    Marktstarke Unternehmungen, wie die Beklagte, unterliegen einem Abschlusszwang, soweit die Ablehnung des Vertragsschlusses gegen das Diskriminierungsverbot des § 20 Abs. 2 (§ 26 Abs. 2 a. F.) GWB verstößt (st. Rspr. BGHZ 57, 60 f.; Palandt/Heinrichs, a.a.O., Rdn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 11.12.1997 - I ZR 170/95

    Vervielfältigung und Verbreitung der Neueinspielung einer Liedbearbeitung;

    Auszug aus OLG Dresden, 29.10.2002 - 14 U 2179/01
    Daraus folgt, dass das Werk ohne Einwilligung des Urheberberechtigten, selbst bei ungerechtfertigter Verweigerung, nicht genutzt werden darf (BGH NJW 1998, 1393, 1394 - Coverversion).
  • OLG Brandenburg, 11.09.2012 - Kart U 6/11

    (Urheberrecht: Erfordernis eines Schiedsstellenverfahrens bei Streitigkeiten

    Unterlassungsansprüche wie sie damit im vorliegenden Fall nur noch in Streit stehen, setzen die tarifbezogene Sachkunde der Schiedsstelle nicht voraus, so dass es vor Anrufung eines Gerichts nicht eines Verfahrens vor der Schiedsstelle gemäß § 16 Abs. 1 UrhWG bedarf (so auch OLG Dresden, Urteil vom 28.1.2003, 14 U 1990/01, NJW-RR 2003, 1128; OLG Dresden, Urteil vom 29.10.2002, 14 U 2179/01, ZUM 2003, 231; OLG Naumburg, Urteil vom 8.9.2004, 6 U 68/04, LS, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Dresden, 26.02.2003 - 14 W 1213/01

    Streitwert für den urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch einer digitalen

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