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   OLG Dresden, 30.01.2024 - 4 U 1168/23   

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OLG Dresden, 30.01.2024 - 4 U 1168/23 (https://dejure.org/2024,3383)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.01.2024 - 4 U 1168/23 (https://dejure.org/2024,3383)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. Januar 2024 - 4 U 1168/23 (https://dejure.org/2024,3383)
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  • Justiz Sachsen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2024 - 4 U 1168/23
    Die Klagepartei begehrt mit dem Klageantrag zu 1) eine Entschädigungsleistung, die sich auf behauptete Verstöße gegen die DSGVO gründet - vor und nach deren Inkrafttreten - infolge der Veröffentlichung ihrer Daten und des Scraping-Vorfalls, damit auf einem einheitlichen Lebenssachverhalt und einen dadurch näher bestimmten Streitgegenstand (i.E. ebenso OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 51 - juris).

    Allerdings unterfällt die zeitlich nach dem 25.05.2018 liegende Weiterverarbeitung der Daten den Anforderungen der DSGVO, denn aus Erwägungsgrund 171 Satz 2 DSGVO sowie aus Art. 4 Nr. 2 DSGVO und Art. 24 Abs. 1 DSGVO ergibt sich die Pflicht, die Datenverarbeitungen, die zum Zeitpunkt der Anwendung der DSGVO bereits begonnen hatten, bis zum 25.05.2018 in Einklang mit der Verordnung zu bringen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 72 - juris; vgl. auch Generalanwalt P...... Schlussanträge v. 27.4.2023 - C-340/21, Rn. 43 - juris).

    Da der Kläger sich bereits vor dem 25.05.2018 registriert hat, hatte die Beklagte sicherzustellen, dass die datenschutzunfreundliche Voreinstellung zum 25.05.2018 unter Abkehr des "opt-out" Systems geändert wird (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 128 - juris).

    Der Verantwortliche muss somit nachweisen können, dass der Hauptgegenstand des Vertrags ohne die betreffende Verarbeitung nicht erfüllt werden könnte (vgl. EuGH, Urteil vom 04.07.2023 - C - 252/21, Rn 98 - juris; vgl. OLG Hamm Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 97 - juris).

    Die Beklagte kann sich insoweit nicht auf die vor dem 25.05.2018 erklärte Einwilligung stützen, denn diese konnte unter der Geltung der DSGVO keine rechtfertigende Wirkung mehr entfalten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 114 - juris).

    Denn auch die im April 2018 von der Beklagten zur Verfügung gestellten Bedingungen genügen den Anforderungen der DSGVO nicht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 114 - juris).

    Es ist bei der Einwilligung eine Voraussetzung ihrer Wirksamkeit, dass über die Datenverarbeitungsvorgänge Transparenz hergestellt wird, bevor die betreffende Person die Einwilligung erteilt (vgl. Taeger in Taeger/Gabel (Hrsg.) DSGVO, 2022, Art. 6 Rn 37; vgl. OLG Hamm, Urteil vom 25.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 113 - juris).

    dd) Offenbleiben kann ebenfalls, ob die Beklagte ihre Benachrichtigungspflicht aus Art. 34 DSGVO gegenüber der Klagepartei, aus Art. 33 DSGVO gegenüber der Aufsichtsbehörde oder die Auskunftspflicht nach Art. 15 DSGVO verletzt hat, denn ein kausaler Schaden der Klagepartei, der auf der Verletzung von Benachrichtigungspflichten beruhen könnte, ist nicht ersichtlich (vgl. hierzu auch OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 147 - juris).

    Im Hinblick darauf, dass vier Jahre nach dem Scraping-Vorfall und dem unbefugten Zugriff Dritter auf die Daten ein kausaler materieller Schaden nicht entstanden ist und auch keine konkreten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Klagepartei eine Gefährdung ihres Vermögens drohen könnte, kann nach alledem davon ausgegangen werden, dass mit dem Eintritt eines materiellen Schadens nicht mehr zu rechnen ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn. 215 - juris).

    Dem Vortrag der Klagepartei lassen sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass im Hinblick auf die konkret betroffenen Daten und sein Verhalten noch ein materieller Schaden drohen könnte (vergleiche auch OLG Hamm, Urteil vom 15 2823 - 7 U 19/23 - juris, Rn. 214 ff., so auch OLG Köln, Urteil vom 07.12.2023 - 15 U 33/23 - juris).

    Ob ein Titel Handlungspflichten auferlegt oder Unterlassung fordert, ist im Wege der Auslegung mit Blick auf den Schwerpunkt der jeweils in Rede stehenden Verpflichtung zu beurteilen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 221 - juris).

    Vorliegend fordert die Klagepartei mit dem Antrag Ziffer 3 a im Schwerpunkt ein aktives Tun, das nicht nach § 890 ZPO, sondern als vertretbare Handlung nach § 887 ZPO zu vollstrecken ist - nämlich zukünftig Kontaktimportfunktionen nur im Einklang mit den einzuhaltenden Sicherheitsvorkehrungen "freizuschalten", um Zugriffe unbefugter Dritter nach Möglichkeit von vorneherein zu verhindern - so wie es die DSGVO verlangt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 222 - juris).

  • EuGH, 04.05.2023 - C-300/21

    Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2024 - 4 U 1168/23
    Nach der Rechtsprechung des EuGH setzt der Anspruch die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verstoß gegen die Bestimmung der DSGVO voraus (vgl. EuGH, Urteil vom 04.05.2023 - C - 300/21, Rn 36 - juris; vgl. Moos/Schlefzig in Taeger/Gabel (Hrsg.) DSGVO, 2022, Art. 82 Rn 22).

    82 Abs. 2 DSGVO, der die Haftungsregelung, deren Grundsatz in Abs. 1 dieses Artikels festgelegt ist, präzisiert, übernimmt die drei Voraussetzungen für die Entstehung des Schadenersatzanspruchs, nämlich eine Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verstoß gegen die Bestimmungen der DSGVO, ein der betroffenen Person entstandener Schaden und ein Kausalzusammenhang zwischen der rechtswidrigen Verarbeitung und diesem Schaden (so EuGH Urteil vom 04.05.2023 - C - 300/21, Rn 36 - juris).

    Zwar muss der Schaden nicht eine gewisse Erheblichkeit erreichen, jedoch besteht ein Nachweiserfordernis für immaterielle Schäden durch die betroffene Person (vgl. EuGH, Urteil vom 04.05.2023 - C - 300/21, 49, 50 - juris).

    Da im Allgemeinen jeder Verstoß gegen eine Norm über den Schutz personenbezogener Daten zu einer negativen Reaktion der betroffenen Person führen kann (vgl. Schlussanträge des Generalanwaltes C... S... von 06.10.2022 - C 300/21, Rn 113 - juris) und ein Schadensersatz, der sich aus einem bloßen Unmutsgefühl wegen der Nichtbeachtung des Rechts durch einen anderen ergibt, einem "Schadensersatz ohne Schaden" recht nahe kommt, der nicht von Art. 82 erfasst ist (vgl. EuGH, Urteil vom 04.05.2023 - C - 300/21, Rn. 36 ff - juris), reicht demgegenüber allein der potenzielle oder hypothetische Schaden oder die bloße Beunruhigung wegen des Diebstahls der eigenen personenbezogenen Daten nicht aus (vgl. Schlussanträge des Generalanwaltes C... vom 26.10.2023 - C 182/22, Rn 24 - juris).

    Die Fragen, die die Klagepartei in ihrem Schriftsatz vom 05.01.2023 aufgeworfen hat, sind zum überwiegenden Teil durch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 14.12.2023 - C - 340/21 - juris; Urteil vom 04.05.2023 - C - 300/21 - juris) bereits geklärt.

  • LG Freiburg, 15.09.2023 - 8 O 21/23

    Datenschutzrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenscraping-Vorfall

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2024 - 4 U 1168/23
    Bei der Registrierung soll dem Betroffenen nämlich gewährleistet werden, dass er nur in eine solche Verarbeitung einwilligt, die die Veröffentlichung seiner Daten ohne sein Eingreifen kategorisch ausschließt (vgl. LG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 15.09.2023 - 8 O 21/23, Rn 122 - juris).

    Als Voreinstellung ist daher der kleinstmögliche Empfängerkreis vorzusehen (vgl. LG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 15.09.2023 - 8 O 21/23, Rn 122 - juris).

    Dabei sind alle Zwecke anzugeben, die die verantwortliche Stelle im Zeitpunkt der Erhebung verfolgt (vgl. LG Freiburg, Urteil vom 15.09.2023 - 8 O 21/23, Rn 88 - juris).

    Die Informationspflicht aus Art. 13 DSGVO soll die betroffenen Personen von Beginn an in die Lage versetzen, bestimmen und einschätzen zu können, wer was wann über sie weiß (vgl. LG Freiburg, Urteil vom 15.09.2023 - 8 O 21/23, Rn 88 - juris).

    Dazu hätte dem Nutzer erläutert werden müssen, dass die Verwendung des CIT der Messenger App es anderen Benutzern ermöglicht, mittels Abgleichs von in deren Smartphone gespeicherten Telefonkontakten mit der Mobilfunknummer des Nutzers im Falle eines "Treffers" dessen Benutzerprofil als "Freund" hinzufügen und auf die entsprechenden Daten zuzugreifen (so LG Freiburg (Breisgau)); Urteil vom 15.09.2023 - 8 O 21/23, Rn 90 - juris).

  • EuGH, 14.12.2023 - C-340/21

    Natsionalna agentsia za prihodite - DSGVO: Bereits Angst vor Datenmissbrauch kann

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2024 - 4 U 1168/23
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 14.12.2023 C - 340/21 - juris) kann der Kontrollverlust grundsätzlich einen immateriellen Schaden begründen.

    Aus dieser beispielhaften Aufzählung im Erwägungsgrund Nr. 85 der "Schäden", die den betroffenen Personen entstehen können geht hervor, dass der Unionsgesetzgeber unter den Begriff "Schaden" insbesondere auch den bloßen "Verlust der Kontrolle" über ihre eigenen Daten infolge eines Verstoßes gegen die DSGVO fassen wollte, selbst wenn konkret keine missbräuchliche Verwendung der betreffenden Daten zum Nachteil dieser Personen erfolgt sein sollte (vgl. EuGH, Urteil vom 14.12.2023 - C - 340/21, Rn 82 - juris).

    Die Fragen, die die Klagepartei in ihrem Schriftsatz vom 05.01.2023 aufgeworfen hat, sind zum überwiegenden Teil durch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 14.12.2023 - C - 340/21 - juris; Urteil vom 04.05.2023 - C - 300/21 - juris) bereits geklärt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-340/21

    Natsionalna agentsia za prihodite - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2024 - 4 U 1168/23
    Allerdings unterfällt die zeitlich nach dem 25.05.2018 liegende Weiterverarbeitung der Daten den Anforderungen der DSGVO, denn aus Erwägungsgrund 171 Satz 2 DSGVO sowie aus Art. 4 Nr. 2 DSGVO und Art. 24 Abs. 1 DSGVO ergibt sich die Pflicht, die Datenverarbeitungen, die zum Zeitpunkt der Anwendung der DSGVO bereits begonnen hatten, bis zum 25.05.2018 in Einklang mit der Verordnung zu bringen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 72 - juris; vgl. auch Generalanwalt P...... Schlussanträge v. 27.4.2023 - C-340/21, Rn. 43 - juris).

    Entscheidend ist, dass es sich nicht um eine bloße subjektive Wahrnehmung handelt, die veränderlich ist und auch vom Charakter und von persönlichen Faktoren abhängt, sondern um die Objektivierung einer, wenn auch geringfügigen aber nachweisbaren Beeinträchtigung der physischen oder psychischen Sphäre oder des Beziehungslebens einer Person; die Art der betroffenen personenbezogenen Daten und die Bedeutung, die sie im Leben der betroffenen Person haben und vielleicht auch die Wahrnehmung, die die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt von dieser spezifischen, mit der Datenverletzung verbundenen Beeinträchtigung hat (vgl. Schlussanträge des GA P...... vom 27.04.2023 - C 340/21, Rn 83 - juris).

    Erforderlich ist vielmehr der konkrete Nachweis eines realen und sicheren emotionalen Schadens (vgl. Schlussanträge des Generalanwaltes P...... vom 27.04.2023 - C -340/21, Rn 82, 83, - juris).

  • OLG Stuttgart, 22.11.2023 - 4 U 20/23

    Schadensersatz für Datenleck bei Facebook

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2024 - 4 U 1168/23
    Die Auffassung des OLG Stuttgart (Urteil vom 22.11.2023 - 4 U 20/23 - Rn 233 ff. - juris), das Feststellungsinteresse sei infolge des Kontrollverlusts über die Daten gegeben, teilt der Senat nicht.

    Soweit die Zulässigkeit der Feststellungsklage betroffen ist, weicht der Senat zudem von der Rechtsprechung des OLG Stuttgart (Urteil vom 22.11.2023 - 4 U 20/23, Rn 238 - juris) ab.

  • BGH, 29.06.2021 - VI ZR 52/18

    A) Dient der Betrieb eines einer bestimmten Person 'gewidmeten',

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2024 - 4 U 1168/23
    Bei der Verletzung eines absoluten Rechtes genügt aber die ausreichende Möglichkeit des Eintrittes eines Schadens (vgl. BGH, Urteil vom 29.06.2021 - VI ZR 52/18, Rn. 30 - juris).

    Die Möglichkeit materieller Schäden reicht hier für die Annahme eines Feststellungsinteresses mithin aus (so BGH, Urteil vom 29.06.2021 - VI ZR 52/18, Rn. 30 - juris).

  • EuGH, 04.04.2017 - C-337/15

    Bürgerbeauftragter / Staelen - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2024 - 4 U 1168/23
    Allerdings muss der Schaden tatsächlich und sicher entstanden sein (vgl. EuGH, Urteil vom 04.04.2017 - C - 337/15, Rn 91 - juris).

    Hierbei hat der Europäische Gerichtshof in einem behaupteten Verlust des Vertrauens in eine Institution keinen ersatzfähigen immateriellen Schanden gesehen (vgl. EuGH, Urteil vom 04.04.2017 - C - 337/15, Rn 95 - juris).

  • OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 33/23

    Keine Ansprüche gegen Meta (Facebook) nach Datenschutzvorfall

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2024 - 4 U 1168/23
    Dem Vortrag der Klagepartei lassen sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass im Hinblick auf die konkret betroffenen Daten und sein Verhalten noch ein materieller Schaden drohen könnte (vergleiche auch OLG Hamm, Urteil vom 15 2823 - 7 U 19/23 - juris, Rn. 214 ff., so auch OLG Köln, Urteil vom 07.12.2023 - 15 U 33/23 - juris).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2024 - 4 U 1168/23
    Ein Feststellungsinteresse ist nur dann zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines derartigen Schadens wenigstens zu rechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.01.2007 - VI ZR 133/06, Rn. 5 - juris).
  • BGH, 26.09.2023 - VI ZR 97/22

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum Bestehen eines

  • BGH, 10.07.2014 - IX ZR 197/12

    Steuerberaterhaftung: Zulässigkeit einer Feststellungsklage des Mandanten auf

  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20

    A) Zur Bestimmtheit eines Klageantrags bei einem auf Erstbegehungsgefahr

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-300/21

    Österreichische Post (Préjudice moral lié au traitement de données personnelles)

  • LG Lübeck, 25.05.2023 - 15 O 74/22

    SCRAPING - Datenschutzverstöße von Facebook im Zusammenhang mit dem Scraping von

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-182/22

    Scalable Capital - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen

  • OLG Dresden, 31.07.2023 - 4 W 396/23

    Streitwert einer Klage auf Entschädigung, Unterlassung und Auskunft wegen eines

  • OLG Dresden, 27.07.2023 - 4 W 388/23

    Streitwert einer Klage auf Entschädigung, Unterlassung und Auskunft wegen eines

  • EuGH, 04.07.2023 - C-252/21

    Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob eine

  • BGH, 22.10.2013 - XI ZR 42/12

    Rechtskraftwirkung einer Entscheidung gegen eine Bank wegen fehlerhafter

  • OLG Dresden, 05.12.2023 - 4 U 1094/23

    Anspruch gegen eine Betreiberin eines sozialen Netzwerkes wegen behaupteter

  • OLG Dresden, 05.12.2023 - 4 U 709/23
  • OLG Celle, 04.04.2024 - 5 U 31/23

    Berufung; Berufungsbegründung; unzulässig; Textbausteine; immaterieller

    Zu bedenken wäre bei dieser Fallkonstellation zunächst, dass die klagende Partei bei der hier erörterten Fallgestaltung seine "Kontrolle über seine Daten" teilweise sowieso schon durch sein eigenes vorheriges Verhalten verloren hatte, nämlich infolge der (freiwilligen) Eingabe auf der betreffenden Internetseite der Beklagten und der damit verbundenen Einwilligung etwa in personalisierte Werbung und die "Teilung mit Drittpartnern" (vgl. zu diesem Aspekt bereits OLG Dresden, Urteile vom 5. Dezember 2023 - 4 U 1094/23 , juris Rn. 45 und vom 30. Januar 2024 - 4 U 1168/23 , juris Rn. 44).
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