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   OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 7 U 130/04   

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https://dejure.org/2004,24163
OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 7 U 130/04 (https://dejure.org/2004,24163)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.12.2004 - 7 U 130/04 (https://dejure.org/2004,24163)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - 7 U 130/04 (https://dejure.org/2004,24163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • tis-gdv.de

    Obliegenheitsverletzung, grobe Fahrlässigkeit, Betriebsorganisation

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 1
    Unzureichende betriebliche Anweisungen zur Sicherung und Bewachung von abgestellten Fahrzeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Verschwinden eines Aufliegers samt Ladung und Vorsorgeobliegenheiten des Spediteurs

  • grimme-kollegen.de PDF, S. 1 (Kurzinformation)

    Leistungsfreiheit des Verkehrshaftungsversicherers bei unbewacht abgestellten Lkw

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 115
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 5 U 540/02

    Frachtführerhaftpflichtversicherung: Inhaltskontrolle der Bestimmung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 7 U 130/04
    Dabei kann offen bleiben, ob für den hier fraglichen Transport die Obliegenheit gem. Nr. 9.1.4 AVB der Bekl. gilt, ob also, wie es das OLG Saarbrücken in OLGR 2003, 456 angenommen hat, diese Klausel auch für das innerdeutsche Teilstück eines grenzüberschreitenden Transports gilt.

    Dies gilt auch für die Klausel Nr. 9.1.2 AVB der Bekl. Klauseln dieser Art, die eine Sicherung oder Bewachung des versicherten bzw. gefährdeten Gegenstands anordnen, werden, wie der Senat bereits angenommen hat, als Obliegenheiten angesehen, weil auch damit ein bestimmtes vorbeugendes Verhalten beschrieben wird (vgl. Senat VersR 1998, 362 für die Klausel, dass für "ordnungsgemäße Sicherung" zu sorgen sei; BGH VersR 2003, 445 für die Klausel, der VN habe für die Sicherung bzw. ordnungsgemäße Sicherung beladener Fahrzeuge zu sorgen; OLG Saarbrücken OLGR 2003, 456 für die hier zur beurteilende Klausel; OLG Hamm VersR 1993, 1519 für die Klausel, dass für "ordnungsgemäße Überwachung" zu sorgen sei; OLG Frankfurt/M. VersR 1997, 446 für die Klausel, dass ein Boot nur auf geeignetem Transportmittel transportiert werden dürfe, sachgemäß verladen und befestigt sein müsse).

    Die danach nur mögliche Inhaltskontrolle anhand § 307 BGB ergibt keine unangemessene Benachteiligung, weil der Ausspruch der Kündigung als Voraussetzung der Geltendmachung einer Obliegenheitsverletzung möglicherweise zwar zum gesetzlichen Leitbild gehören mag, aber für eine Abweichung auch Interessen des VN sprechen können, gerade dann nämlich, wenn nicht ein einzelner Gegenstand, sondern wie hier eine Vielzahl von Vorgängen, die auch nach einem Schadensfall weiterhin vorgenommen werden, versichert sind und es für einen Betrieb nicht ohne weiteres möglich ist, für anderweitigen Versicherungsschutz zu sorgen (vgl. dazu OLG Saarbrücken OLGR 2003, 456).

  • OLG Hamm, 09.12.1992 - 20 U 146/92

    Repräsentantenstellung des Fahrers für den Versicherungsnehmer; Dauer der Fahrt;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 7 U 130/04
    Dies gilt auch für die Klausel Nr. 9.1.2 AVB der Bekl. Klauseln dieser Art, die eine Sicherung oder Bewachung des versicherten bzw. gefährdeten Gegenstands anordnen, werden, wie der Senat bereits angenommen hat, als Obliegenheiten angesehen, weil auch damit ein bestimmtes vorbeugendes Verhalten beschrieben wird (vgl. Senat VersR 1998, 362 für die Klausel, dass für "ordnungsgemäße Sicherung" zu sorgen sei; BGH VersR 2003, 445 für die Klausel, der VN habe für die Sicherung bzw. ordnungsgemäße Sicherung beladener Fahrzeuge zu sorgen; OLG Saarbrücken OLGR 2003, 456 für die hier zur beurteilende Klausel; OLG Hamm VersR 1993, 1519 für die Klausel, dass für "ordnungsgemäße Überwachung" zu sorgen sei; OLG Frankfurt/M. VersR 1997, 446 für die Klausel, dass ein Boot nur auf geeignetem Transportmittel transportiert werden dürfe, sachgemäß verladen und befestigt sein müsse).

    Da typischerweise nicht der VN handelt, sondern sein Fahrer, dessen Nachlässigkeit dem VN mangels Repräsentantenstellung nicht zugerechnet wird (OLG Hamm VersR 1993, 1519 ), erfüllt der VN diese Obliegenheit, indem er die betrieblichen Abläufe organisiert und zweckmäßige Anweisungen erteilt, die vorausschauend der Diebstahlgefahr entgegenwirken können.

    Dem Kl. ist eine eigene Obliegenheitsverletzung vorzuwerfen, weil er in dem versicherten Geschäftsbereich eine Hilfsperson eingesetzt hat, die er nur mangelhaft belehrt hat (Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 6 Rn. 83; OLG Hamm VersR 1993, 1519 ).

  • BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 232/84

    Annahme einer Risikobeschreibung in der Reisegepäckversicherung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 7 U 130/04
    Steht ein solches Verhalten im Vordergrund und tritt es nicht hinter objektive Voraussetzungen zurück, so liegt eine Obliegenheit vor (BGH VersR 1986, 781 ; 1986, 1097 ; 1981, 186 ; 1969, 507 ).
  • BGH, 18.12.1980 - IVa ZR 34/80

    Entbehrlichkeit der Kündigung für den Eintritt der Leistungsfreiheit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 7 U 130/04
    Steht ein solches Verhalten im Vordergrund und tritt es nicht hinter objektive Voraussetzungen zurück, so liegt eine Obliegenheit vor (BGH VersR 1986, 781 ; 1986, 1097 ; 1981, 186 ; 1969, 507 ).
  • BGH, 21.05.1986 - IVa ZR 132/84

    Rechtliche Einordnung der Safe- und Depotklauseln in der Hausratversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 7 U 130/04
    Steht ein solches Verhalten im Vordergrund und tritt es nicht hinter objektive Voraussetzungen zurück, so liegt eine Obliegenheit vor (BGH VersR 1986, 781 ; 1986, 1097 ; 1981, 186 ; 1969, 507 ).
  • BGH, 26.02.1969 - IV ZR 541/68

    Juwelenversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 7 U 130/04
    Steht ein solches Verhalten im Vordergrund und tritt es nicht hinter objektive Voraussetzungen zurück, so liegt eine Obliegenheit vor (BGH VersR 1986, 781 ; 1986, 1097 ; 1981, 186 ; 1969, 507 ).
  • OLG Frankfurt, 15.03.1995 - 23 U 77/94

    Sportbootkaskoversicherung; Transport des Bootes; Risikoausschlußklausel;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 7 U 130/04
    Dies gilt auch für die Klausel Nr. 9.1.2 AVB der Bekl. Klauseln dieser Art, die eine Sicherung oder Bewachung des versicherten bzw. gefährdeten Gegenstands anordnen, werden, wie der Senat bereits angenommen hat, als Obliegenheiten angesehen, weil auch damit ein bestimmtes vorbeugendes Verhalten beschrieben wird (vgl. Senat VersR 1998, 362 für die Klausel, dass für "ordnungsgemäße Sicherung" zu sorgen sei; BGH VersR 2003, 445 für die Klausel, der VN habe für die Sicherung bzw. ordnungsgemäße Sicherung beladener Fahrzeuge zu sorgen; OLG Saarbrücken OLGR 2003, 456 für die hier zur beurteilende Klausel; OLG Hamm VersR 1993, 1519 für die Klausel, dass für "ordnungsgemäße Überwachung" zu sorgen sei; OLG Frankfurt/M. VersR 1997, 446 für die Klausel, dass ein Boot nur auf geeignetem Transportmittel transportiert werden dürfe, sachgemäß verladen und befestigt sein müsse).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 18 U 226/09

    Zulässigkeit der Berufung des Versicherers auf Obliegenheitsverletzungen des

    Da typischerweise nicht der Versicherungsnehmer handelt, sondern sein Fahrer, dessen Nachlässigkeit dem Versicherungsnehmer mangels Repräsentantenstellung nicht zugerechnet wird, erfüllt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, indem er die betrieblichen Abläufe organisiert und zweckmäßige Anweisungen erteilt, die vorausschauend der Diebstahlsgefahr entgegen wirken können (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.12.2004 - 7 U 130/04, VersR 2006, 115, zitiert nach JURIS).
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