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   OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 100 U 3/17 (Baul.)   

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https://dejure.org/2019,51280
OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 100 U 3/17 (Baul.) (https://dejure.org/2019,51280)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.12.2019 - 100 U 3/17 (Baul.) (https://dejure.org/2019,51280)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - 100 U 3/17 (Baul.) (https://dejure.org/2019,51280)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 229/89

    Gültigkeit eines Flächennutzungsplans; Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 100 U 3/17
    Wird das sog. Bebauungsplanvorkaufs-recht ausgeübt, so ist auch der Käufer (als "Dritter") anfechtungsberechtigt, den das Gesetz schon im Verwaltungsverfahren als Beteiligten behandelt und dem mit der Ausübung des Vorkaufsrechts die Möglichkeit genommen wird, das Grundstück nach Maßgabe des Kaufvertrages zu erwerben (vgl. BGH, Urteil vom 05. Juli 1990 - III ZR 229/89 -, Rn. 11 - 12, juris).

    Das Vorkaufsrecht erstreckt sich in diesen Fällen also nicht auf das gesamte verkaufte Grundstück (vgl. BGH, Urteil vom 05. Juli 1990 - III ZR 229/89 -, Rn. 24 f., juris).

    aa) Dass in Fällen, in denen im Bebauungsplan Teile eines Grundstücks als öffentliche Flächen festgesetzt sind, die Gemeinde nicht gehindert ist, ihr Vorkaufsrecht nach §§ 24ff BBauG lediglich in Bezug auf die betroffenen Teilflächen auszuüben, ist anerkannt (so BGH, Urteil vom 05. Juli 1990 - III ZR 229/89 -, Rn. 25, juris).

    Dem stehen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des geringstmöglichen Eingriffs sowie der Zweck der gesetzlichen Regelung entgegen, wonach das Vorkaufsrecht den Grunderwerb für die im Gesetz bezeichneten Nutzungszwecke erleichtern soll, um spätere Enteignungen entbehrlich zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 05. Juli 1990 - III ZR 229/89 -, Rn. 26, juris; BGH, Urteil vom 15. Januar 1971 - V ZR 164/68 -, Rn. 13 ff., juris).

    Eine Erstreckung des Vorkaufsrechts auf das Restgrundstück kommt nur in Betracht, wenn die Teilfläche, um deren Erwerb es der Gemeinde geht, und das Restgrundstück nicht ohne Nachteil für den Vorkaufsverpflichteten/Verkäufer getrennt werden können und dieser deshalb die Erstreckung verlangt (BGH, Urteil vom 05. Juli 1990 - III ZR 229/89-, Rn. 27, juris).

    Ein solches Vorgehen lässt sich aber - anders als in den Fällen, in denen sich das Vorkaufrecht auf das gesamte Grundstück erstreckt - mit der oben dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 5. Juli1990 - III ZR 229/89 - und Urteil vom 15. Januar 1971 - V ZR 164/68 -), wonach die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht grundsätzlich nur an den Teilflächen, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist, ausüben und nur bei Vorliegen eines ausdrücklichen Übernahmeverlangens des vorkaufsverpflichteten Veräußerers auf Grundstücksteile erstrecken darf, für die eine entsprechende Festsetzung fehlt, nicht vereinbaren, worauf bereits das Landgericht zu Recht abgestellt hat.

  • BGH, 15.01.1971 - V ZR 164/68

    Gemeindliches Vorkaufsrecht bei lediglich teilweiser Planbetroffenheit eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 100 U 3/17
    Dem stehen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des geringstmöglichen Eingriffs sowie der Zweck der gesetzlichen Regelung entgegen, wonach das Vorkaufsrecht den Grunderwerb für die im Gesetz bezeichneten Nutzungszwecke erleichtern soll, um spätere Enteignungen entbehrlich zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 05. Juli 1990 - III ZR 229/89 -, Rn. 26, juris; BGH, Urteil vom 15. Januar 1971 - V ZR 164/68 -, Rn. 13 ff., juris).

    Ein solches Vorgehen lässt sich aber - anders als in den Fällen, in denen sich das Vorkaufrecht auf das gesamte Grundstück erstreckt - mit der oben dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 5. Juli1990 - III ZR 229/89 - und Urteil vom 15. Januar 1971 - V ZR 164/68 -), wonach die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht grundsätzlich nur an den Teilflächen, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist, ausüben und nur bei Vorliegen eines ausdrücklichen Übernahmeverlangens des vorkaufsverpflichteten Veräußerers auf Grundstücksteile erstrecken darf, für die eine entsprechende Festsetzung fehlt, nicht vereinbaren, worauf bereits das Landgericht zu Recht abgestellt hat.

  • BGH, 16.02.1984 - V ZB 24/83

    Zum gemeindlichen Vorkaufsrecht bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 100 U 3/17
    Für das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinden sind drei Stufen zu unterscheiden, nämlich die Entstehung des Vorkaufsrechts bei Vorliegen der öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen, die Begründung des Rechts zur Ausübung des Vorkaufsrechts mit dem Abschluss eines Kaufvertrages (Vorkaufsfall) und schließlich die Ausübung dieses Rechts durch die Gemeinde (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 1984 - V ZB 24/83 -, BGHZ 90, 174-180, Rn. 9).

    aa) Der Bundesgerichtshof hat bereits in dem oben zitierten Beschluss vom 16. Februar 1984 - V ZB 24/83 - ausgeführt, dass für den Fall eines rechtsgeschäftlich bestellten Vorkaufsrechts am Grundstück auch der Verkauf nur eines ideellen Eigentumsbruchteils den Vorkaufsfall auslöse, dass in diesem Fall das Vorkaufsrecht an dem veräußerten Bruchteil ausgeübt werden könne und dass es nicht geboten sei, ein rechtsgeschäftlich bestelltes und gemeindliches Vorkaufsrecht insoweit unterschiedlich zu behandeln.

  • OLG Frankfurt, 18.05.1995 - 20 W 134/95

    Gemeindliches Vorkaufsrecht bei der Veräußerung von Miteigentumsanteilen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 100 U 3/17
    Ihr Sinn besteht darin, das Vorkaufsrecht auf die Fälle wirklichen städtebaulichen Bedürfnisses zu beschränken und damit zugleich die Gemeinden von der verwaltungsaufwendigen Überprüfung der Verträge über den Verkauf von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz, die in größeren Städten nahezu die Hälfte der möglichen Vorkaufsfälle bildeten, zu entbinden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Mai 1995 - 20 W 134/95 -, Rn. 7 ff., juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.01.2016 - 9 ZB 15.2027

    Ausübung des Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 100 U 3/17
    Die Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB liegt im Ermessen der Gemeinde (BayVGH, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 9 ZB 15.2027 -, Rn. 10, juris).
  • VGH Bayern, 08.12.2011 - 14 BV 10.559

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 100 U 3/17
    Für die Annahme, der Erwerb eines entsprechenden 1/8 Miteigentumsanteils sei geeignet, die Durchführung der geplanten städtebaulichen Maßnahme zu erleichtern und zu forcieren, fehlen jegliche Anhaltspunkte (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 08. Dezember 2011 - 14 BV 10.559 -, Rn. 30, juris); Ermessenserwägungen dazu, wieso gleichwohl die Planungsziele durch den Erwerb eines 1/8 Miteigentumsanteils gefördert und unterstützt werden könnten, finden sich in dem angefochtenen Ausübungsbescheid auch nicht.
  • LG Darmstadt, 27.10.2017 - 91 O 101/16

    Die Ausübung eines (preis-)limitierten gemeindlichen Vorkaufsrechts bezüglich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 100 U 3/17
    den Antrag auf Aufhebung des Bescheides vom 25.02.2016 unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Darmstadt, Kammer für Baulandsachen vom 27.10.2017, Az. 91 O 101/16 , zurückzuweisen.
  • OLG Koblenz, 16.01.2017 - 1 W 582/16
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 100 U 3/17
    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist auch dann zulässig, wenn lediglich Einwendungen gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts dem Grunde nach geltend gemacht werden (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 1 W 582/16 -, Rn. 14, juris).
  • VG Stuttgart, 15.03.2024 - 6 K 151/23
    b) Die Ausübung des Vorkaufsrechts an einem (ideellen) Grundstücksmiteigentumsanteil ist jedoch dann unzulässig, wenn das Vorkaufsrecht auf eine (reale) Teilfläche beschränkt ist (so auch Bay. VGH, Urt. v. 08.12.2011 - 14 BV 10.559 - juris Rn. 26 ff.; LG Darmstadt (Kammer für Baulandsachen), Urt. v. 27.10.2017 - 91 O 101/16 - juris; in der Folgeinstanz in diese Richtung tendierend, wenn auch im Ergebnis offenlassend: OLG Frankfurt (Senat für Baulandsachen), Urt. v. 12.12.2019 - 100 U 3/17 (BauL) - juris Rn. 26; Grziwotz, in: BeckOK BauGB, Spannowsky/Uechtritz, Stand Okt.
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