Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.09.2014 - WpÜG 3/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,36703
OLG Frankfurt, 15.09.2014 - WpÜG 3/11 (https://dejure.org/2014,36703)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.09.2014 - WpÜG 3/11 (https://dejure.org/2014,36703)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. September 2014 - WpÜG 3/11 (https://dejure.org/2014,36703)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,36703) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Einsicht in BaFin-Akten

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Einsicht eines Aktionärs der Zielgesellschaft in Ermittlungsakte der BaFin über mögliches Pflichtangebot des Bieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpÜG §§ 15, 35, 48; VwVfG §§ 13, 29; IFG §§ 1, 9; GG Art. 14
    Keine Einsicht eines Aktionärs der Zielgesellschaft in Ermittlungsakte der BaFin über mögliches Pflichtangebot des Bieters

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 2443
  • NZG 2015, 230
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Frankfurt, 04.07.2003 - WpÜG 4/03

    Freiwillige Übernahme: Kein Rechtsschutz für Aktionäre gegen Genehmigung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2014 - WpÜG 3/11
    Hieraus ergibt sich jedoch kein berechtigtes Interesse, weil die Vorschriften des WpÜG für die Aktionäre der Zielgesellschaft grundsätzlich keine drittschützende Wirkung entfalten und diese deshalb im Verwaltungsverfahren der BaFin auch kein Recht auf Beteiligung oder Hinzuziehung haben (ständige Rechtsprechung des Senates, vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Mai 2003- WpÜG 1/03 = NZG 2003, 729 = ZIP 2003, 1297 = AG 2003, 516 = DB 2003, 1371 und vom 28. Mai 2003 - WpÜG 2/03 = NZG 2003, 829 = ZIP 2003, 1251 = AG 2003, 515 und vom 4. Juli 2003 - WpÜG 4/03 = NZG 2003, 1120 = ZIP 2003, 1392 = AG 2003, 513 = DB 2003, 1782 = BB 2003, 2589) .

    Wie auch im Beschluss vom 05. Dezember 2011 (a.a.O.) bereits ausgeführt, handelt es sich hierbei um eine Vorschrift des WpÜG, die neben einer Vielzahl anderer Vorschriften nach dem Willen des Gesetzgebers zwar positive Auswirkungen für die Aktionäre der Zielgesellschaft entfaltet, indem sie die Durchsetzung der Kontroll- und Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörde sicherstellt, ohne dass hiermit jedoch zwangsläufig individuelle und im Verwaltungs- bzw. Gerichtswege durchsetzbare Rechte einzelner Aktionäre einhergehen müssen (so auch bereits Senatsbeschluss vom 4. Juli 2003 - WpÜG 4/03 = ZIP 2003, 1392 = NZG 2003, 717).

  • BGH, 29.07.2014 - II ZR 353/12

    Zur Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2014 - WpÜG 3/11
    Zwar hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 29. Juli 2014 (II ZR 353/12 = WM 2014, 1627 = NZG 2014, 985 = ZIP 2014, 1623) zwischenzeitlich das die landgerichtliche Klageabweisung bestätigende Berufungsurteil des OLG Köln vom 31. Oktober 2012 aufgehoben und die Sache an dieses Berufungsgericht zur Durchführung einer für erforderlich gehaltenen Beweisaufnahme zurückverwiesen.
  • BGH, 27.11.2013 - III ZB 59/13

    Rechtswegeröffnung: Verweigerung der Einsicht in BAFin-Akten und des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2014 - WpÜG 3/11
    Insoweit wird auf die Beschlüsse des BVerwG vom 20. September 2012 (Az. 7 B 5.12 = ZIP 2012, 2319 = NVwZ 2012, 1563) und des BGH vom 27. November 2013 (Az. III ZB 59/13 = BGHZ 199, 159 = NZG 2014, 110 = MDR 2014, 110) Bezug genommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.1988 - 20 A 1063/87

    Baugenehmigung; Anspruch; Akteneinsicht; Bauakten; Berechtigtes Interesse;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2014 - WpÜG 3/11
    Nach einhelliger früherer verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung gab es grundsätzlich keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht außerhalb des Verwaltungsverfahrens; es war jedoch anerkannt, dass außerhalb eines Verwaltungsverfahrens ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht in Betracht kam, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht geltend und glaubhaft gemacht hatte (vgl. hierzu BVerwGE 61, 15 und 69, 278; BayVGH NVwZ 1999, 889; OVG NW NJW 1989, 544).
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2014 - WpÜG 3/11
    Nach einhelliger früherer verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung gab es grundsätzlich keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht außerhalb des Verwaltungsverfahrens; es war jedoch anerkannt, dass außerhalb eines Verwaltungsverfahrens ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht in Betracht kam, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht geltend und glaubhaft gemacht hatte (vgl. hierzu BVerwGE 61, 15 und 69, 278; BayVGH NVwZ 1999, 889; OVG NW NJW 1989, 544).
  • BVerwG, 20.09.2012 - 7 B 5.12

    Wertpapier; Übernahmeangebot; Informationszugang; Akteneinsicht; Rechtsweg;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2014 - WpÜG 3/11
    Insoweit wird auf die Beschlüsse des BVerwG vom 20. September 2012 (Az. 7 B 5.12 = ZIP 2012, 2319 = NVwZ 2012, 1563) und des BGH vom 27. November 2013 (Az. III ZB 59/13 = BGHZ 199, 159 = NZG 2014, 110 = MDR 2014, 110) Bezug genommen.
  • BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82

    Rechtsweg - Einsichtsrecht - Allgemeine Weisungen - Berechtigtes Interesse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2014 - WpÜG 3/11
    Nach einhelliger früherer verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung gab es grundsätzlich keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht außerhalb des Verwaltungsverfahrens; es war jedoch anerkannt, dass außerhalb eines Verwaltungsverfahrens ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht in Betracht kam, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht geltend und glaubhaft gemacht hatte (vgl. hierzu BVerwGE 61, 15 und 69, 278; BayVGH NVwZ 1999, 889; OVG NW NJW 1989, 544).
  • BVerfG, 02.04.2004 - 1 BvR 1620/03

    Zur Beschwerdebefugnis am Angebotsverfahren nicht beteiligter Dritter bzgl der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2014 - WpÜG 3/11
    Der Senat hat hierbei auch berücksichtigt, dass das Bundesverfassungsgericht insoweit in dem auch von dem Beschwerdeführer zitierten Beschluss vom 02. April 2004 (1 BvR 1620/03 = NJW 2004, 3031 = NZG 2004, 617 = ZIP 2004, 950) offen gelassen hat, ob die Notwendigkeit eines Drittrechtsschutzes ausnahmsweise dann in Erwägung gezogen werden könnte, wenn die in einer Angebotsunterlage enthaltenen Angaben eines Bieters im Sinne des § 15 Abs. 1 Ziff. 2 WpÜG offensichtlich gegen die Vorschriften des WpÜG oder die auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen verstößt.
  • OLG Frankfurt, 05.12.2011 - WpÜG 1/11

    Kein Drittschutz zur Erzwingung von Einschreiten der BaFin für Aktionäre der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2014 - WpÜG 3/11
    Die Beschwerde des Beschwerdeführers, mit welcher dieser sich nach Zurückweisung seines diesbezüglichen Widerspruches gegen die Gestattung des freiwilligen Übernahmeangebotes gewandt und die Verpflichtung der BaFin zur Anordnung eines Pflichtangebotes erstrebt hatte, wurde durch den Senat zwischenzeitlich mit Beschluss vom 05. Dezember 2011 (Az. WpÜG 1/11 = ZIP 2012, 275 = NZG 2012, 302 = AG 2012, 335), auf dessen Inhalt Bezug genommen wird, im Wesentlichen mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Vorschriften des WpÜG nach dessen § 4 Abs. 2 den Aktionären einer Zielgesellschaft auch nach Inkrafttreten der EU-Übernahmerichtlinie und des Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes grundsätzlich keinen Drittschutz zur Erzwingung eines behördlichen Einschreitens gegen einen Bieter einräumen.
  • OLG Frankfurt, 27.05.2003 - WpÜG 1/03

    Wertpapierübernahme- und Pflichtangebot: Anspruch eines einzelnen Aktionärs auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2014 - WpÜG 3/11
    Hieraus ergibt sich jedoch kein berechtigtes Interesse, weil die Vorschriften des WpÜG für die Aktionäre der Zielgesellschaft grundsätzlich keine drittschützende Wirkung entfalten und diese deshalb im Verwaltungsverfahren der BaFin auch kein Recht auf Beteiligung oder Hinzuziehung haben (ständige Rechtsprechung des Senates, vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Mai 2003- WpÜG 1/03 = NZG 2003, 729 = ZIP 2003, 1297 = AG 2003, 516 = DB 2003, 1371 und vom 28. Mai 2003 - WpÜG 2/03 = NZG 2003, 829 = ZIP 2003, 1251 = AG 2003, 515 und vom 4. Juli 2003 - WpÜG 4/03 = NZG 2003, 1120 = ZIP 2003, 1392 = AG 2003, 513 = DB 2003, 1782 = BB 2003, 2589) .
  • VGH Bayern, 17.02.1998 - 23 B 95.1954

    Außerhalb eines Verwaltungsverfahrens kann ein Rechtsanspruch auf Akteneinsicht

  • OLG Frankfurt, 09.10.2003 - WpÜG 2/02

    Kontrollerwerb durch den Mehrheitsaktionär einer Aktiengesellschaft:

  • OLG Frankfurt, 27.05.2003 - WpÜG 2/03

    Angebotsverfahren des Bieters vor der BAFin: Anspruch des Aktionärs auf

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - 12 B 5.17

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein Akteneinsichtsgesuch im

    Die Annahme, darüber hinaus bestehe aufgrund allgemeiner rechtsstaatlicher Gründe oder auf Grund von Treu und Glauben bei Geltendmachung eines berechtigten Interesses ein Anspruch darauf, dass die Behörde über ein Akteneinsichtsgesuch nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet, ist mit dem rechtsstaatlichen Gesetzesvorrang und der damit verbundenen vorbehaltsgleichen Wirkung (vgl. Karpen, NJW 1988, 2512, 2517) nicht zu vereinbaren (vgl. VGH München, Beschluss vom 27. Februar 2017 - 4 N 16.461 - DVBl 2017, 459, juris Rn. 39; LSG Bad.-Württ., Beschluss vom 12. November 2010 - L 5 KR 1815.10 B - ZVI 2011, 180, juris Rn. 44; VG Potsdam, Urteil vom 13. November 2001 - 3 K 3376.00 - LKV 2003, 149, juris Rn. 28; Schoch, IFG, 2. Aufl., Einl. Rn. 38; Schrader, BayVBl. 2012, 289, 291; Brodmerkel, BayVBl. 2016, 621, 624 f.; offengelassen von VGH Mannheim, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 11 S 1720.13 - ESVGH 64, 82, juris Rn. 12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. September 2014 - WpÜG 3.11 - ZIP 2014, 2443, juris Rn. 26 f.; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl., § 29 Rn. 10 Fn. 24; a. A. u.a. Winterhager, a.a.O., S. 285; Der Landesbeauftragte für Datenschutz, Tätigkeitsbericht 1999, S. 144 unter Bezugnahme auf VG Potsdam, Beschluss vom 16. November 1998 - 2 L 873.98 - LKV 1999, 155, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht