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   OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 20 W 290/14   

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OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 20 W 290/14 (https://dejure.org/2017,21389)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.01.2017 - 20 W 290/14 (https://dejure.org/2017,21389)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - 20 W 290/14 (https://dejure.org/2017,21389)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlicher Inhalt einer Zwangsgeldandrohung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 388; HGB § 1; HGB § 14; HGB § 33
    Eintragungspflicht; juristische Person; Gewerbebetrieb; Handelsgewerbe; Zwangsgeldverfahren

  • rechtsportal.de

    FamFG § 388 ; HGB § 1 ; HGB § 14 ; HGB § 33
    Anforderungen an eine Zwangsgelddrohung gegenüber einem eingetragenen Verein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 28.04.1960 - II ZR 239/58

    Erforderlichkeit kaufmännischer Einrichtungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 20 W 290/14
    Die Art des Geschäftsbetriebs - also seine innere Struktur, Organisation und Komplexität -, die unabhängig von der jeweiligen Branche zu beurteilen sein soll, da es nicht der Absicht des Gesetzgebers entsprochen habe, bestimmte Gewerbebetriebe allein aufgrund ihres Gegenstandes aus dem Kreis der Handelsgewerbe auszuklammern (vgl. zu Letzterem Oetker, a.a.O., Rn. 100), die Vielzahl und Vielgestaltigkeit der erbachten Leistungen, die Geschäftsbeziehungen und ihre Abwicklungen, die Kalkulation, die Werbung, die Inanspruchnahme und Gewährung von Kredit, auch in Form von Zahlungszielen und Teilnahme am Wechselverkehr (im Gegensatz insbesondere zu einem auf bloße Barzahlung angelegten Geschäftsbetrieb), das Anlage- und Betriebskapital, die Zahl, Art und Funktion der Beschäftigten, das Erfordernis einer Lohnbuchhaltung, die Größe des Geschäftslokals, der Umsatz, das Erfordernis einer geordneten Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen, die Art der Buchführung, regelmäßige Inventuren, die Erstellung von Bilanzen, die regionale Ausdehnung der Geschäftsaktivitäten, das Vorhandensein von Auslandsbeziehungen und ausländischer Betriebsstätten und u.U. das tatsächliche Vorhandensein kaufmännischer Einrichtungen (vgl. allgemein hierzu u.a. BGH, Urteil vom 28.04.1960, Az. II ZR 239/58, in BB 1960, 917; BGH; BGH, Urteil vom 16.11.1965, Az. V ZR 89/63, OLG Koblenz, Urteil vom 07.04.1988, Az. 5 U 10/88, OLG Dresden, Urteil vom 26.04.2001, Az. 7 U 301/01, OLG Düsseldorf, a.a.O., OLG Brandenburg, Urteil vom 04.04.2007, Az. 7 U 170/06, jeweils zitiert nach juris; Beschluss des erkennenden Senats vom 30.11.1982, Az. 20 W 146/82, in BB 1983, 335; Röhricht, a.a.O., Rn. 102, 103; Oetker, a.a.O., Rn. 100, 101; Bt-Drucks.13/8444, S. 48).

    Wie gesagt, geht es um eine umfassende Gesamtwürdigung (vgl. u.a. auch BGH, Urteil vom 28.04.1960, a.a.O.; KG, Urteil vom 21.10.2002, Az. 8 U 255/01, zitiert nach Beck-Online; ausdrücklich auch Bt-Drucks. 13/8444, S. 25).

  • OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 20 W 254/10

    Vereinsregisterlöschung: Wegfall der Gemeinnützigkeit bei Betrieb einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 20 W 290/14
    Nachfolgend hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 28.10.2010 (zu Az. 20 W 254/10, Bd. II, Bl. 34 ff der Registerakten) eine Beschwerde der IHK ... gegen einen Beschluss des Registergerichts zurückgewiesen, mit dem dieses deren "Antrag" auf Löschung des Vereins aus dem Vereinsregister nach § 395 FamFG wegen angeblich eingetretener Verfehlung eines nicht wirtschaftlichen Vereinszwecks durch den neu von dem Verein aufgenommenen Betrieb einer Kletterhalle zurückgewiesen hat.

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass - was die Beschwerde möglicherweise nicht erkennt - der Senat diese Frage in seinem Beschluss vom 28.10.2010 (a.a.O.) noch nicht entschieden hat.

  • KG, 21.10.2002 - 8 U 255/01

    Zur Formwirksamkeit eines Bürgschaftsvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 20 W 290/14
    Wie gesagt, geht es um eine umfassende Gesamtwürdigung (vgl. u.a. auch BGH, Urteil vom 28.04.1960, a.a.O.; KG, Urteil vom 21.10.2002, Az. 8 U 255/01, zitiert nach Beck-Online; ausdrücklich auch Bt-Drucks. 13/8444, S. 25).
  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 20 W 290/14
    Wenn man auf das Erfordernis der Gewinnerzielungsabsicht nicht verzichten will, ist jedoch zu berücksichtigen, dass selbst der Bundesgerichtshof auf dieses Merkmal jedenfalls zum einen im Bereich des Verbrauchsgüterkaufs (Urteil vom 29.03.2006, Az. VIII ZR 173/05, zitiert nach juris) und zum anderen im Bereich des Verbraucherkreditgesetzes (Urteil vom 24.06.2003, Az. XI ZR 100/02, zitiert nach juris) ausdrücklich verzichtet hat.
  • OLG Dresden, 26.04.2001 - 7 U 301/01

    Handelsgewerbe - kaufmännischer Geschäftsbetriebes - Auftragserledigung in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 20 W 290/14
    Die Art des Geschäftsbetriebs - also seine innere Struktur, Organisation und Komplexität -, die unabhängig von der jeweiligen Branche zu beurteilen sein soll, da es nicht der Absicht des Gesetzgebers entsprochen habe, bestimmte Gewerbebetriebe allein aufgrund ihres Gegenstandes aus dem Kreis der Handelsgewerbe auszuklammern (vgl. zu Letzterem Oetker, a.a.O., Rn. 100), die Vielzahl und Vielgestaltigkeit der erbachten Leistungen, die Geschäftsbeziehungen und ihre Abwicklungen, die Kalkulation, die Werbung, die Inanspruchnahme und Gewährung von Kredit, auch in Form von Zahlungszielen und Teilnahme am Wechselverkehr (im Gegensatz insbesondere zu einem auf bloße Barzahlung angelegten Geschäftsbetrieb), das Anlage- und Betriebskapital, die Zahl, Art und Funktion der Beschäftigten, das Erfordernis einer Lohnbuchhaltung, die Größe des Geschäftslokals, der Umsatz, das Erfordernis einer geordneten Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen, die Art der Buchführung, regelmäßige Inventuren, die Erstellung von Bilanzen, die regionale Ausdehnung der Geschäftsaktivitäten, das Vorhandensein von Auslandsbeziehungen und ausländischer Betriebsstätten und u.U. das tatsächliche Vorhandensein kaufmännischer Einrichtungen (vgl. allgemein hierzu u.a. BGH, Urteil vom 28.04.1960, Az. II ZR 239/58, in BB 1960, 917; BGH; BGH, Urteil vom 16.11.1965, Az. V ZR 89/63, OLG Koblenz, Urteil vom 07.04.1988, Az. 5 U 10/88, OLG Dresden, Urteil vom 26.04.2001, Az. 7 U 301/01, OLG Düsseldorf, a.a.O., OLG Brandenburg, Urteil vom 04.04.2007, Az. 7 U 170/06, jeweils zitiert nach juris; Beschluss des erkennenden Senats vom 30.11.1982, Az. 20 W 146/82, in BB 1983, 335; Röhricht, a.a.O., Rn. 102, 103; Oetker, a.a.O., Rn. 100, 101; Bt-Drucks.13/8444, S. 48).
  • BVerwG, 26.10.2016 - 10 C 3.15

    Rückabwicklung einer Sportförderung für den Betrieb einer Kletterhalle wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 20 W 290/14
    In diesem Sinne hat auch das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 26.10.2016 (Az. 10 C 3/15, zitiert nach juris, Rn. 44) betreffend eine andere Sektion des Deutschen Alpenvereins die Auffassung vertreten, dass eine wirtschaftliche Betätigung vorliege, wenn die Kletterwände zumindest teilweise der allgemeinen Öffentlichkeit gegen Eintrittspreise zur Verfügung stünden, denn dann verhalte sich der Deutsche Alpenverein wie ein gewerblicher Kletterhallenbetreiber und sei als Dienstleistungserbringer auf dem Freizeitmarkt tätig.
  • BGH, 24.06.2003 - XI ZR 100/02

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf wohnungsbaufördernde Darlehen der öffentlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 20 W 290/14
    Wenn man auf das Erfordernis der Gewinnerzielungsabsicht nicht verzichten will, ist jedoch zu berücksichtigen, dass selbst der Bundesgerichtshof auf dieses Merkmal jedenfalls zum einen im Bereich des Verbrauchsgüterkaufs (Urteil vom 29.03.2006, Az. VIII ZR 173/05, zitiert nach juris) und zum anderen im Bereich des Verbraucherkreditgesetzes (Urteil vom 24.06.2003, Az. XI ZR 100/02, zitiert nach juris) ausdrücklich verzichtet hat.
  • BGH, 07.07.1960 - VIII ZR 215/59

    Begriff des Gewerbebetriebes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 20 W 290/14
    Allerdings hat sich der Bundesgerichtshof - worauf auch in dem vorzitierten Urteil vom 29.03.2006 hingewiesen wird - dem alleine auf objektive Gegebenheiten abstellenden Unternehmer- und Gewerbegriff zum handelsrechtlichen Gewerbebegriff angenähert, soweit er die von ihm für erforderliche erachtete Gewinnerzielungsabsicht dahingehend formuliert hat, dass unter diese jede auf wirtschaftlichem Gebiet im weitesten Sinne ausgeübte geschäftliche Tätigkeit fällt, die auf die Erzielung dauernder Einnahmen gerichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 02.07.1985, Az. X ZR 77/84; so auch bereits BGH Urteil vom 07.07.1960, Az. VIII ZR 215/59, jeweils zitiert nach juris; in diesem Sinne auch OLG München, Beschluss vom 25.07.2012, Az. 34 AR 196/12, zitiert nach juris).
  • BGH, 02.07.1985 - X ZR 77/84

    Deutsche Bundesbahn als Gewerbebetrieb -Verjährung von Werklohnansprüchen gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 20 W 290/14
    Allerdings hat sich der Bundesgerichtshof - worauf auch in dem vorzitierten Urteil vom 29.03.2006 hingewiesen wird - dem alleine auf objektive Gegebenheiten abstellenden Unternehmer- und Gewerbegriff zum handelsrechtlichen Gewerbebegriff angenähert, soweit er die von ihm für erforderliche erachtete Gewinnerzielungsabsicht dahingehend formuliert hat, dass unter diese jede auf wirtschaftlichem Gebiet im weitesten Sinne ausgeübte geschäftliche Tätigkeit fällt, die auf die Erzielung dauernder Einnahmen gerichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 02.07.1985, Az. X ZR 77/84; so auch bereits BGH Urteil vom 07.07.1960, Az. VIII ZR 215/59, jeweils zitiert nach juris; in diesem Sinne auch OLG München, Beschluss vom 25.07.2012, Az. 34 AR 196/12, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2003 - 3 Wx 108/03

    Zur Frage der Eintragung eines Haftungsausschlusses bei Übernahme eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 20 W 290/14
    Dabei kommt es dann für das Vorliegen einer Absicht der Gewinnerzielung - soweit man dieses Merkmal nicht für entbehrlich hält - entgegen der Ansicht der Beschwerde nicht darauf an, ob die erzielten Gewinne letztlich nur zur Förderung oder Erhaltung der gemeinnützigen Zwecke des Vereins bestimmt sind (vgl. u.a. Reichert, a.a.O., Rn. 4873; Emmerich, a.a.O., Rn. 8; so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.06.2003, Az. 3 Wx 108/03, zitiert nach juris).
  • BGH, 25.09.1967 - VII ZR 46/65

    Begriff der gewerbsmäßigen Verwaltung eines Bauwerks

  • OLG Dresden, 20.11.2001 - 2 U 1928/01

    Dach-Arbeitsgemeinschaft als Gewerbetreibende im Sinne des § 1 Abs. 2 HGB

  • BGH, 21.10.1982 - VII ZR 369/80

    Beweislast - Ungerechtfertigte Bereicherung - Bankkonto - Gutschrift -

  • OLG München, 25.07.2012 - 34 AR 196/12

    Zuständigkeitsbestimmung: Zuständiges Gericht im Zusammenhang mit der Vermietung

  • LG Dortmund, 11.03.2013 - 6 O 231/12

    § 18 Abs. 1 VOB/B gilt auch für private Auftraggeber!

  • OLG Zweibrücken, 20.07.2015 - 3 W 75/15

    Handelsregistersache: Statthaftigkeit eines Zwangsgeldes gegenüber

  • OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 170/06

    Firmenfortführung: Haftung für Verbindlichkeiten des vormaligen Firmeninhabers

  • OLG Koblenz, 07.04.1988 - 5 U 10/88

    Haftung bei Übernahme eines Handelsgeschäfts

  • OLG München, 14.09.1987 - 19 W 2932/86

    Konkursfähigkeit; Kommanditgesellschaft; Betriebsaufspaltung; Besitzgesellschaft

  • OLG Frankfurt, 30.11.1982 - 20 W 146/82

    Eintragungsfähigkeit einer Personenhandelsgesellschaft

  • BGH, 16.11.1965 - V ZR 89/63

    Fortdauer der Haftung im Hinblick auf die Veräußerung von Erbteilen - Erfordernis

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