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   OLG Hamburg, 08.02.2024 - 7 W 11/24   

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OLG Hamburg, 08.02.2024 - 7 W 11/24 (https://dejure.org/2024,2018)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.02.2024 - 7 W 11/24 (https://dejure.org/2024,2018)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Februar 2024 - 7 W 11/24 (https://dejure.org/2024,2018)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Betriebs-Berater

    Anwendbarkeit der vom BGH entwickelten Grundsätze für Haftung des Betreibers eines Internet-Bewertungsportals auch bei Arbeitgeber-Bewertungsportal

  • kanzlei.biz

    Klarnamenangabe bei Online-Bewertungen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht: Arbeitgeber-Bewertungsportal

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bewertungsplattform kununu.de muss unter Umständen Identität des Bewerters offenbaren

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kununu muss Arbeitgeberbewertung löschen wenn Identität des Bewertenden nicht überprüfbar mitgeteilt wird - interne Prüfung des Bewertungsportals reicht nicht

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Deanonymisierungspflicht von Bewertungsplattformen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schlechte Online-Bewertungen: Kununu muss Klarnamen nennen oder löschen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unternehmensbewertungen in einem Arbeitgeber-Bewertungsportal

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber-Bewertungsportal muss negative Bewertungen löschen

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Arbeitgeberbewerter kununu muss Klarnamen nennen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 369
  • NZA 2024, 343
  • afp 2024, 156
  • NZA-RR 2024, 224
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.08.2022 - VI ZR 1244/20

    Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Hotelbewertungsportals wegen der

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.02.2024 - 7 W 11/24
    Auch für den hier gegebenen Fall kommen die nunmehr vom Bundesgerichtshof für die Haftung des Betreibers eines Internet-Bewertungsportals entwickelten Grundsätze (BGH, Urt. v. 9.8. 2022, Az. VI ZR 1244/20, NJW 2022, S. 3072 ff.) vollen Umfangs zum Tragen: Die Antragstellerin ist als Portalbetreiberin mittelbare Störerin hinsichtlich der beanstandeten Bewertungen und haftet als solche nur eingeschränkt.
  • LG Hamburg, 08.01.2024 - 324 O 559/23
    Auszug aus OLG Hamburg, 08.02.2024 - 7 W 11/24
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 8. Januar 2024, Az. 324 O 559/23, abgeändert.
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