Rechtsprechung
OLG Hamburg, 10.01.2024 - 13 U 70/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
4.000 EURO immaterieller Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO wegen zwei unberechtigter Schufameldungen
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Zum Schadensersatz wegen unberechtigter SCHUFA-Meldungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
4.000,00 EUR Schmerzensgeld nach zwei unberechtigten Schufa-Meldungen
Sonstiges (2)
- advoadvice.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
4.000 Euro Schadensersatz gegen Barclays Bank
- anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
4.000 Euro Schadensersatz nach Schufa-Eintrag
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 19.04.2023 - 318 O 56/22
- OLG Hamburg, 10.01.2024 - 13 U 70/23
Papierfundstellen
- MDR 2024, 575
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 04.05.2023 - C-300/21
Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch
Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2024 - 13 U 70/23
Der EuGH (Urteil vom 4.5.2023, C-300/21, Rz. 51) hat zur Bemessung des geschuldeten Schadenersatzes festgestellt, dass die DSGVO keine Bestimmung enthält, die sich den Regeln für die Bemessung des Schadenersatzes widmet, auf den eine betroffene Person nach Art. 82 DSGVO Anspruch hat, wenn ihr durch einen Verstoß gegen die Verordnung ein Schaden entstanden ist, und dass ... die Festlegung der Kriterien für die Ermittlung des Umfangs des geschuldeten Schadenersatzes in Ermanglung einschlägiger unionsrechtlicher Vorschriften Aufgabe des Rechts des einzelnen Mitgliedsstaates ist, wobei der Äquivalenz- und der Effektivitätsgrundsatz zu beachten sind. - OLG München, 23.02.2022 - 7 U 1195/21
Anforderungen an Rodler zur Vermeidung von Kollisionen mit entgegenkommenden …
Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2024 - 13 U 70/23
Der Senat schließt sich hierzu der Auffassung des OLG München vgl. i.E. Urteil vom 23.2.2022, 7 U 1195/21, juris Rz. 50, 54 f) an, dass bei einem Schmerzensgeldbegehren eine Zuvielforderung von 20 % kostenrechtlich unschädlich ist und der Kläger daher so zu stellen ist, als hätte er mit 4.800,- ? (= 120 % von 4.000,00 ?) obsiegt.