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   OLG Hamm, 02.09.2022 - 7 U 5/21   

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https://dejure.org/2022,39250
OLG Hamm, 02.09.2022 - 7 U 5/21 (https://dejure.org/2022,39250)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.09.2022 - 7 U 5/21 (https://dejure.org/2022,39250)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. September 2022 - 7 U 5/21 (https://dejure.org/2022,39250)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 7 StVG; § 17 Abs. 2 StVG; § 1 Abs. 2 StVO; § 10 StVO;; § 6 StVO; § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO
    Ausparken; blockierte Fahrbahn; durchgezogene Mittellinie; Überholen.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines ein am Fahrbahnrand wartendes Fahrzeug überholenden Fahrzeugs mit einem vor dem wartenden Fahrzeug ausparkenden Pkw

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 08.03.2022 - VI ZR 1308/20

    Vorrang der auf der Straße fahrenden Fahrzeuge gegenüber dem vom rechten

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2022 - 7 U 5/21
    Wer ein auf seiner Fahrspur haltendes Fahrzeug überholt, muss im Rahmen des Rücksichtnahmegebotes nach § 1 Abs. 2 StVO eine mäßige Behinderung seiner Weiterfahrt durch ein vor dem haltenden Fahrzeug ausparkendes Fahrzeug hinnehmen und das von ihm geführte Fahrzeug abbremsen, um dem ausparkenden Fahrzeug den Abschluss des Ausparkvorgangs zu ermöglichen (in Fortschreibung zu BGH Urt. v. 8.3.2022 - VI ZR 1308/20, NJW 2022, 1810 Rn. 16).

    Ebenso schützt § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO nur Teilnehmer des fließenden Verkehrs, nicht aber den vom Fahrbahnrand An- und in den fließenden Verkehr Einfahrenden (im Anschluss an BGH Urt. v. 8.3.2022 - VI ZR 1308/20, r+s 2022, 343 Rn. 12).

    § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO schützt nur Teilnehmer des fließenden Verkehrs, nicht aber den vom Fahrbahnrand An- und in den fließenden Verkehr Einfahrenden (BGH Urt. v. 8.3.2022 - VI ZR 1308/20, r+s 2022, 343 Rn. 12).

    Der fließende Verkehr darf seine ungehinderte Weiterfahrt aber nicht erzwingen (§ 11 Abs. 3 StVO) und muss das Ein- oder Anfahren gegebenenfalls durch Verringern seiner Geschwindigkeit erleichtern, da ansonsten im Stadtverkehr jedes Ein- oder Anfahren zum Erliegen käme (vgl. BGH Urt. v. 8.3.2022 - VI ZR 1308/20, NJW 2022, 1810 Rn. 16).

  • OLG Hamm, 26.10.2018 - 7 U 56/18

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Fahrzeugkolonne

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2022 - 7 U 5/21
    68) allein dem Schutz des Gegenverkehrs und des Mitverkehrs, nicht aber dem Schutz des in die Fahrbahn Einfahrenden dient (in Anschluss an OLG Hamm Beschl. v. 26.10.2018 - 7 U 56/18, r+s 2019, 44 Rn. 26).

    Nr. 68 in das Abwägungsverhältnis einzustellen, da die durchgezogene Mittellinie allein dem Schutz des Gegenverkehrs und des Mitverkehrs, nicht aber dem Schutz des in die Fahrbahn Einfahrenden dient (Senat Beschl. v. 26.10.2018 - 7 U 56/18, r+s 2019, 44 Rn. 26; KG Urt. v. 12.2.1998 - 12 U 5603/96, NZV 1998, 376 [unter 2 b. bb]).

  • OLG Düsseldorf, 05.02.1982 - 5 Ss OWi 634/81

    Gegenverkehr; Abbiegeverkehr; Fahrstreifenbegrenzungen

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2022 - 7 U 5/21
    Auch § 6 StVO dient nur dem Schutz des Gegenverkehrs und des nachfolgenden, nicht aber dem des einbiegenden Verkehrs (im Anschluss an OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.2.1982 - 5 Ss OWi 634/81 I, VRS 63, 60).

    Entsprechendes gilt für einen etwaigen Verstoß der Beklagten zu 1) gegen § 6 StVO, da diese Vorschrift nur den Schutz des Gegenverkehrs und des nachfolgenden, nicht aber den des einbiegenden Verkehrs bezweckt (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.2.1982 - 5 Ss OWi 634/81 I, juris; Helle in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 6 StVO (Stand: 01.12.2021) Rn. 30).

  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 6/15

    Verkehrsunfallhaftung: Unanwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2022 - 7 U 5/21
    Es muss sich um Tatbestände handeln, für die nach der Lebenserfahrung eine schuldhafte Verursachung typisch ist (vgl. BGH Urt. v. 15.12.2015 - VI ZR 6/15, NJW 2016, 1098 Rn. 14 zu § 9 Abs. 5 StVO).
  • BGH, 25.06.2019 - VI ZR 358/18

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs zu einem

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2022 - 7 U 5/21
    Soweit die Beklagte zu 3) dem Kläger mit Schreiben vom 17.7.2018 ein höheres Restwertangebot in Höhe von 2.133,00 EUR übermittelt hat, muss der Kläger sich dieses im Wege seiner Schadenminderungspflicht gem. § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht entgegenhalten lassen, da er sein Fahrzeug nach seinen schlüssigen Angaben im Senatstermin vom 2.9.2022 bereits am 15.7.2018 - und zwar rechtlich zulässig unter Zugrundelegung des Schadensgutachtens der E (vgl. hierzu BGH Urt. v. 25.6.2019 - VI ZR 358/18, r + s 2019, 539 Rn. 10) - veräußert hatte.
  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04

    Anrechnung eines überdurchschnittlichen Erlöses für den Unfallwagen;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2022 - 7 U 5/21
    Soweit der Kläger das Fahrzeug nicht lediglich zu dem in dem vorgenannten E-Gutachten ausgewiesenen Netto-Restwert von 1.033,61 EUR, sondern (als Privatmann) zu einem höheren Netto-Restwert von 1.200,00 EUR veräußert hat, kann dahingestellt bleiben, ob er sich - was wohl zu bejahen wäre (vgl. BGH Urt. v. 7.12.2004 - VI ZR 119/04, NJW 2005, 357 [unter II. 3. b.]; Senat Urt. v. 12.3.2021 - 7 U 12/20, NJW-RR 2021, 1188 Rn. 21) - diesen von ihm erzielten höheren Erlös anrechnen lassen muss, da er sich sogar weitergehend den durch die E ermittelten Brutto-Restwert von 1.230,00 EUR abziehen lässt.
  • BGH, 25.04.1985 - III ZR 53/84

    Amtspflicht der Straßenverkehrsbehörden zur Aufstellung von Verkehrsschildern an

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2022 - 7 U 5/21
    Soweit er als von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn Einfahrender sich nach § 10 Satz 1 StVO so zu verhalten hatte, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war, verlangte dies von ihm die Einhaltung äußerster Sorgfalt, insbesondere gegenüber dem fließenden Verkehr (BGH Urt. v. 25.4.1985 - III ZR 53/84 Rn. 15, juris).
  • OLG Saarbrücken, 01.12.2016 - 4 U 109/15

    Haftungsverteilung nach Verkehrsunfall zwischen einem unvorhersehbar

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2022 - 7 U 5/21
    Dieser Fahrstreifen war zudem durch eine durchgezogene Mittellinie (Zeichen 295) von dem Fahrstreifen des Gegenverkehrs abgetrennt, welche nur ausnahmsweise unter Anwendung eines Höchstmaßes an Sorgfalt überfahren werden darf, wenn an einem Hindernis sonst nicht vorbeizukommen ist (vgl. OLG Saarbrücken Urt. v. 1.12.2016 - 4 U 109/15 Rn. 47, juris; Lafontaine in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 41 StVO (Stand: 01.12.2021) Rn. 354).
  • OLG Hamm, 21.12.2021 - 7 U 21/20

    Betrieb eines Mähunimogs; doppelte Rückschau; Abstandspflicht; unklare

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2022 - 7 U 5/21
    Infolgedessen streitet grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Ein- bzw. Ausfahrenden, wenn es in unmittelbarem zeitlichem und räumlichem Zusammenhang mit dem Ein- oder Anfahren zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr kommt (vgl. Senat Urt. v. 21.12.2021 - 7 U 21/20, NJOZ 2022, 790 Rn. 13).
  • OLG Hamm, 12.03.2021 - 7 U 12/20

    Manipulierter Unfall; instabiler Fahrvorgang; überregionales Restwertangebot

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2022 - 7 U 5/21
    Soweit der Kläger das Fahrzeug nicht lediglich zu dem in dem vorgenannten E-Gutachten ausgewiesenen Netto-Restwert von 1.033,61 EUR, sondern (als Privatmann) zu einem höheren Netto-Restwert von 1.200,00 EUR veräußert hat, kann dahingestellt bleiben, ob er sich - was wohl zu bejahen wäre (vgl. BGH Urt. v. 7.12.2004 - VI ZR 119/04, NJW 2005, 357 [unter II. 3. b.]; Senat Urt. v. 12.3.2021 - 7 U 12/20, NJW-RR 2021, 1188 Rn. 21) - diesen von ihm erzielten höheren Erlös anrechnen lassen muss, da er sich sogar weitergehend den durch die E ermittelten Brutto-Restwert von 1.230,00 EUR abziehen lässt.
  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 231/17

    Auf der anderen Straßenseite vom Fahrbahnrand Anfahrender als "Anderer

  • OLG Hamm, 03.12.2021 - 7 U 33/20

    Einbiegen in Hofeinfahrt; unklare Verkehrslage; Regulierungsvollmacht des

  • KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96

    Haftungsverteilung bei Ausfahren von einem Tankstellengelände durch eine Lücke in

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