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   OLG Hamm, 06.02.2024 - 4 W 22/23   

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https://dejure.org/2024,3677
OLG Hamm, 06.02.2024 - 4 W 22/23 (https://dejure.org/2024,3677)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.02.2024 - 4 W 22/23 (https://dejure.org/2024,3677)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Februar 2024 - 4 W 22/23 (https://dejure.org/2024,3677)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Weniger als 100 Mitarbeiter und Verstoß gegen gesetzliche Infomations- und Kennzeichnungspflichten - Keine Veranlassung zur Verfahrenseinleitung trotz nicht strafbewehrter Unterlassungserklärung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 93, § 99 Abs. 2 S. 1, §§ 571 Abs. 2 S. 2, UWG § 13a Abs. 2, § 13 Abs. 4, PAngV § 4 Abs. 1 S. 1
    Sofortiges Anerkenntnis, Verstoß gegen gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten, Wiederholungsgefahr, nicht strafbewehrte Unterlassungserklärung

Kurzfassungen/Presse

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafe ausreichend

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 18 O 25/22
  • OLG Hamm, 06.02.2024 - 4 W 22/23

Papierfundstellen

  • GRUR 2024, 554
  • MIR 2024, Dok. 024
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 143/19

    Knuspermüsli II - Wettbewerbsverstoß: Beurteilung der Unlauterkeit in Fällen der

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2024 - 4 W 22/23
    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 07.04.2022 - I ZR 143/19 - Knuspermüsli II, BGHZ 233, 193-215) die Unlauterkeit in Fällen der Verletzung einer Informationspflicht in Bezug auf kommerzielle Kommunikation allein nach § 5a Abs. 2 und 4 UWG und nicht nach § 3a UWG zu beurteilen ist.

    Infolgedessen hat der Bundesgerichtshof wie erkannt entschieden, um einen Widerspruch zu den unionsrechtlichen Vorgaben aus Art. 11a der Richtlinie 2005/29/EG zu vermeiden (BGH, Urteil vom 07.04.2022 - I ZR 143/19 -, BGHZ 233, 193-215, Rn. 25 m.w.N.).

  • OLG Schleswig, 03.05.2021 - 6 W 5/21

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche Wiederholungsgefahr als

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2024 - 4 W 22/23
    Aus dem zuletzt genannten Grund kann auch dahinstehen, ob der Antragsteller den Erlass der einstweiligen Verfügung zur Wahrung der Dringlichkeitsvermutung rechtzeitig gestellt hat und ob zum Zeitpunkt der Beantragung der einstweiligen Verfügung noch eine Wiederholungsgefahr bestanden hat, weil die vom Antragsgegner abgegebene nicht strafbewehrte Unterlassungserklärung diese nicht auszuräumen vermochte (in diesem Sinne OLG Nürnberg, Urteil vom 09.05.2023 - 3 U 3524/22, WRP 2023, 1009; a. A. OLG Schleswig, Beschluss vom 03.05.2021 - 6 W 5/21, WRP 2021, 950).
  • BGH, 15.08.2013 - I ZB 68/12

    Kostenerstattung nach erfolgreichem Kostenwiderspruch im einstweiligen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2024 - 4 W 22/23
    Bei dem vom Antragsgegner eingelegten Kostenwiderspruch handelt es sich der Sache nach um ein durch teilweisen Rechtsbehelfsverzicht (vgl. BGH, Beschluss vom 15.08.2013 - I ZB 68/12) erklärtes Anerkenntnis des Verfügungsanspruchs unter Verwahrung gegen die Kostenlast, d. h. verbunden mit dem Einwand, der Antragsteller sei in entsprechender Anwendung des § 93 ZPO zur Tragung der Kosten verpflichtet, weil der Antragsgegner zur Antragstellung keinen Anlass gegeben habe und das Anerkenntnis des Verfügungsanspruchs sofort erfolgt sei.
  • OLG Nürnberg, 09.05.2023 - 3 U 3524/22

    Abgabe einer nicht hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung auf

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2024 - 4 W 22/23
    Aus dem zuletzt genannten Grund kann auch dahinstehen, ob der Antragsteller den Erlass der einstweiligen Verfügung zur Wahrung der Dringlichkeitsvermutung rechtzeitig gestellt hat und ob zum Zeitpunkt der Beantragung der einstweiligen Verfügung noch eine Wiederholungsgefahr bestanden hat, weil die vom Antragsgegner abgegebene nicht strafbewehrte Unterlassungserklärung diese nicht auszuräumen vermochte (in diesem Sinne OLG Nürnberg, Urteil vom 09.05.2023 - 3 U 3524/22, WRP 2023, 1009; a. A. OLG Schleswig, Beschluss vom 03.05.2021 - 6 W 5/21, WRP 2021, 950).
  • BGH, 10.09.2015 - III ZA 33/15

    Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs für eine

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2024 - 4 W 22/23
    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde ist in dem vorliegenden Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen des durch § 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO begrenzten Instanzenzugs ausgeschlossen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10.09.2015 - III ZA 33/15, BeckRS 2015, 16598, beck-online).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2011 - 6 U 7/11

    Kostenwiderspruch als Anerkenntnis des Verfügungsanspruchs unter Verwahrung gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2024 - 4 W 22/23
    Infolge dieses Anerkenntnisses kann daher im Rahmen der Entscheidung über den Kostenwiderspruch nicht mehr überprüft werden, ob die einstweilige Verfügung zu Recht ergangen ist oder - etwa, weil ein unzuständiges Gericht angerufen worden ist - nicht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 6 U 7/11 -, Rn. 3, juris; Anders/Gehle/Becker, 82. Aufl. 2024, ZPO § 924 Rn. 12 m.w.N.).
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