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OLG Hamm, 10.12.2019 - III-4 Ws 268 - 274/19 |
Zitiervorschläge
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - III-4 Ws 268 - 274/19 (https://dejure.org/2019,46430)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Zuständigkeit, Strafkammer, Schöffengericht, Umfang des Verfahrens
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Zuständigkeit, Landgericht, Schöffengericht, Umfang des Verfahrens, Eröffnungsbeschluss
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit; Landgericht; Schöffengericht; Umfang des Verfahrens; Eröffnungsbeschluss
- rechtsportal.de
StPO § 210
Zuständigkeit des Landgerichts bei besonderer Belastung der Zeugen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafkammer oder "nur" erweitertes Schöffengericht zuständig? Nur sieben Angeklagte reicht nicht...
Verfahrensgang
- LG Münster - 2 KLs 9/19
- OLG Hamm, 10.12.2019 - III-4 Ws 268 - 274/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58
Anklage beim Landgericht
Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2019 - 4 Ws 268/19
Dabei unterliegt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang der gerichtlichen Prüfung (BVerG, Urteil vom 19. März 1959, 1 BvR 295/58, juris). - BGH, 10.05.2001 - 1 StR 504/00
Besondere Bedeutung des Falles (Ziel, einem Kind als Opfer einer Sexualstraftat …
Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2019 - 4 Ws 268/19
Zwar kann sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die besondere Bedeutung der Sache im Sinne von § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG auch aus einem großen Interesse der Medien und Öffentlichkeit allgemein an der einschlägigen Strafsache ergeben (BGH, Urteil vom 10. Mai 2001, 1 StR 504/00, juris).
- OLG Brandenburg, 10.02.2022 - 2 Ws 202/21
Zuständigkeit des Amtsgerichts bei Steuerhinterziehung; Besondere Bedeutung …
Im Falle eines etwaigen, bislang hier auch konkret noch nicht abzusehenden Medien- und Öffentlichkeitsinteresses ist im Hinblick auf das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) eine die Zuständigkeit des Landgerichts begründende besondere Bedeutung nur ausnahmsweise bei Konstellation eines überragenden oder bundesweiten Interesses anzunehmen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 10. Dezember 2019 - III-4 Ws 268/19, zit. nach Juris).