Rechtsprechung
OLG Hamm, 11.04.2014 - I-9 U 216/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Absicherung der Unfallstelle, Schutzzweck des Zeichens 295 zu Anl. 2 StVO
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Absicherung der Unfallstelle, Schutzzweck des Zeichens 295 zu Anl. 2 StVO
- verkehrslexikon.de
Zur Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs und zum Schutzzweck der durchgezogenen Fahrstreifenbegrenzungslinie
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsverteilung im Fall des Auffahrens eines LKWs auf ein liegengebliebenes Fahrzeug
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Auffahren eines LKW auf ein liegengebliebenes Fahrzeug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Absicherung der Unfallstelle nach §15 StVO: Nicht immer ist ein Warndreieck nötig
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Absicherung der Unfallstelle und Auffahrunfall
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Absicherung einer Unfallstelle durch Warnzeichen kann im Einzelfall entbehrlich sein
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Absicherung einer Unfallstelle durch Warnzeichen kann im Einzelfall entbehrlich sein
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Haftung trotz ungesicherter Unfallstelle?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Auffahrunfall wegen stehendem PKW: Auffahrender aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit schadenersatzpflichtig - Keine Absicherungspflicht nach § 15 StVO bei deutlicher und rechtzeitiger Sichtbarkeit eines stehenden Fahrzeugs
Verfahrensgang
- LG Münster, 10.10.2013 - 2 O 31/13
- OLG Hamm, 11.04.2014 - I-9 U 216/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 1122
- NZV 2014, 573
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.04.1987 - VI ZR 66/86
Zulässigkeit des Vertrauens auf Verhalten eines nachfolgenden Fahrers
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2014 - 9 U 216/13
Die Fahrstreifenbegrenzung dient der Sicherheit des Gegenverkehrs, nicht aber der des nachfolgenden Verkehrs (OLG Düsseldorf, U .v. 30.12.1975 - 12 U 43/75 -, juris, BGH U. v. 28.04.1987 - VI ZR 66/86 -, juris). - OLG Düsseldorf, 30.12.1975 - 12 U 43/75
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2014 - 9 U 216/13
Die Fahrstreifenbegrenzung dient der Sicherheit des Gegenverkehrs, nicht aber der des nachfolgenden Verkehrs (OLG Düsseldorf, U .v. 30.12.1975 - 12 U 43/75 -, juris, BGH U. v. 28.04.1987 - VI ZR 66/86 -, juris).