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OLG Hamm, 16.07.2019 - 7 U 85/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Lückenrechtsprechung
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 08.11.2018 - 1 O 191/17
- OLG Hamm, 28.05.2019 - 7 U 85/18
- OLG Hamm, 16.07.2019 - 7 U 85/18
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 05.01.2023 - 8 U 901/22
Pflichten des Geradeausverkehrs beim Einordnen eines vorausfahrenden Fahrzeugs …
Da die Sichtbeeinträchtigung lediglich von einem Fahrzeug ausging (zum anders gelagerten Fall einer sichtbeeinträchtigenden Fahrzeugkolonne vgl. BGH, VersR 1969, 756; OLG Hamm, Beschluss vom 16.07.2019 - 7 U 85/18, juris; siehe auch LG Berlin, Urteil vom 10.10.1988 - 58 S 161/88, juris) und es sich aufgrund der Verkehrslage lediglich um ein kurzes, vorübergehendes Sichthindernis handelte, war die Beklagte 1) als Wartepflichtige aufgrund der aus ihrer Perspektive vollständig fehlenden Beobachtungsmöglichkeiten gehalten, von einem Hineintasten vorläufig Abstand zu nehmen.