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   OLG Hamm, 19.04.2013 - II-2 WF 51/13   

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https://dejure.org/2013,16659
OLG Hamm, 19.04.2013 - II-2 WF 51/13 (https://dejure.org/2013,16659)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.04.2013 - II-2 WF 51/13 (https://dejure.org/2013,16659)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. April 2013 - II-2 WF 51/13 (https://dejure.org/2013,16659)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anspruch des Kindes gegen das Jugendamt als Beistand auf Rechnungslegung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Anspruch des Kindes gegen das Jugendamt als Beistand auf Rechnungslegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der Vorschriften über die Aufsicht des Familiengerichts und die Rechnungslegung auf die Beistandschaft gem. § 1716 S. 2 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des als Beistand bestellten Jugendamts zur Rechnungslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Auskunftspflicht des Jugendamtes über die Führung der Beistandschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 324
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 30.01.2001 - 15 WF 15/01

    Prozesskostenhilfe; Beistandschaft ; Jugendamt ; Auskunftspflicht;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2013 - 2 WF 51/13
    Damit besteht kein Anspruch des Kindes oder seiner gesetzlichen Vertreterin gegen den Beistand auf Rechnungslegung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30.01.2001 - 15 WF 15/01 - JAmt 2001, 301; OLG Hamm, Beschluss vom 20.05.1999 - 15 W 87/99 - NJW-RR 2000, 147; BayObLG, Beschluss vom 20.08.1999 - 1Z BR 110/99; vgl. auch LG Essen, Beschluss vom 18.01.1999 - 7 T 6/99 - NJWE-FER 1999, 124).

    Ob sich damit auch eine entsprechende Auskunftspflicht des Beistandes aus einer entsprechenden Anwendung der Vorschriften des Auftragsrechts nach § 667 BGB ergibt (vgl. verneinend: OLG Celle, Beschluss vom 30.01.2001 - 15 WF 15/01 - JAmt 2001, 301; bejahend: Rauscher, in: Staudinger, BGB - Neubearbeitung 2006, § 1715 Rn. 18) oder eine solche deswegen ausscheidet, weil es sich bei der Beistandschaft um eine Aufgabe der Jugendhilfe gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 11 SGB VIII handelt (vgl. OLG München: Beschluss vom 22.06.2010 - 33 Wx 33/10), kann dahinstehen.

  • OLG Saarbrücken, 21.02.2011 - 6 WF 140/10

    Verfahrenskostenhilfe: Aufhebung einer erst im Nachhinein getroffenen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2013 - 2 WF 51/13
    Eine Rechtsverfolgung ist dann mutwillig, wenn ein verständiger, nicht hilfsbedürftiger Beteiligter seine Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.01.2011 - II-10 WF 201/10 - FamRZ 2011, 1157).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2001 - 12 E 489/01

    Anforderungen an die Rechtswegeröffnung; Jugendamt als Beistand des

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2013 - 2 WF 51/13
    Dabei kann zunächst dahinstehen, ob das Familiengericht oder die allgemeine Prozessabteilung des Amtsgerichts zur Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch berufen sein könnte (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 28.09.2011 - 12 E 489/01 - FamRZ 2002, 833).
  • BayObLG, 20.08.1999 - 1Z BR 110/99

    Schlussrechnung des Jugendamts nach der Umwandlung von Amtspflegschaften in

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2013 - 2 WF 51/13
    Damit besteht kein Anspruch des Kindes oder seiner gesetzlichen Vertreterin gegen den Beistand auf Rechnungslegung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30.01.2001 - 15 WF 15/01 - JAmt 2001, 301; OLG Hamm, Beschluss vom 20.05.1999 - 15 W 87/99 - NJW-RR 2000, 147; BayObLG, Beschluss vom 20.08.1999 - 1Z BR 110/99; vgl. auch LG Essen, Beschluss vom 18.01.1999 - 7 T 6/99 - NJWE-FER 1999, 124).
  • OLG Hamm, 19.01.2011 - 10 WF 201/10

    Mutwilligkeit einer Rechtsverfolgung im Prozesskostenhilfeverfahren bei

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2013 - 2 WF 51/13
    Eine Rechtsverfolgung ist dann mutwillig, wenn ein verständiger, nicht hilfsbedürftiger Beteiligter seine Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.01.2011 - II-10 WF 201/10 - FamRZ 2011, 1157).
  • OLG München, 22.06.2010 - 33 Wx 33/10

    Vereinsbeistandschaft: Vergütungspflicht des bayerischen Justizfiskus nach

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2013 - 2 WF 51/13
    Ob sich damit auch eine entsprechende Auskunftspflicht des Beistandes aus einer entsprechenden Anwendung der Vorschriften des Auftragsrechts nach § 667 BGB ergibt (vgl. verneinend: OLG Celle, Beschluss vom 30.01.2001 - 15 WF 15/01 - JAmt 2001, 301; bejahend: Rauscher, in: Staudinger, BGB - Neubearbeitung 2006, § 1715 Rn. 18) oder eine solche deswegen ausscheidet, weil es sich bei der Beistandschaft um eine Aufgabe der Jugendhilfe gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 11 SGB VIII handelt (vgl. OLG München: Beschluss vom 22.06.2010 - 33 Wx 33/10), kann dahinstehen.
  • OLG Hamm, 20.05.1999 - 15 W 87/99
    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2013 - 2 WF 51/13
    Damit besteht kein Anspruch des Kindes oder seiner gesetzlichen Vertreterin gegen den Beistand auf Rechnungslegung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30.01.2001 - 15 WF 15/01 - JAmt 2001, 301; OLG Hamm, Beschluss vom 20.05.1999 - 15 W 87/99 - NJW-RR 2000, 147; BayObLG, Beschluss vom 20.08.1999 - 1Z BR 110/99; vgl. auch LG Essen, Beschluss vom 18.01.1999 - 7 T 6/99 - NJWE-FER 1999, 124).
  • LG Essen, 18.01.1999 - 7 T 6/99
    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2013 - 2 WF 51/13
    Damit besteht kein Anspruch des Kindes oder seiner gesetzlichen Vertreterin gegen den Beistand auf Rechnungslegung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30.01.2001 - 15 WF 15/01 - JAmt 2001, 301; OLG Hamm, Beschluss vom 20.05.1999 - 15 W 87/99 - NJW-RR 2000, 147; BayObLG, Beschluss vom 20.08.1999 - 1Z BR 110/99; vgl. auch LG Essen, Beschluss vom 18.01.1999 - 7 T 6/99 - NJWE-FER 1999, 124).
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