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   OLG Hamm, 21.12.2021 - 7 U 21/20   

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https://dejure.org/2021,56924
OLG Hamm, 21.12.2021 - 7 U 21/20 (https://dejure.org/2021,56924)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.12.2021 - 7 U 21/20 (https://dejure.org/2021,56924)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Dezember 2021 - 7 U 21/20 (https://dejure.org/2021,56924)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 7 Abs. 1 StVG; § 10 Satz 1 und Satz 2 StVO; § 6 StVO; § 11 Abs. 3 StVO; § 38 Abs. 3 StVO; § 9a Abs. 1 Satz 1 StrWG NRW
    Betrieb eines Mähunimogs, doppelte Rückschau, Abstandspflicht, unklare Verkehrslage

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betrieb eines Mähunimogs; doppelte Rückschau; Abstandspflicht; unklare Verkehrslage

  • rechtsportal.de

    Betrieb eines Mähunimogs; doppelte Rückschau; Abstandspflicht; unklare Verkehrslage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2022, 345
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 231/17

    Auf der anderen Straßenseite vom Fahrbahnrand Anfahrender als "Anderer

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2021 - 7 U 21/20
    Ein Faktor bei der Abwägung ist dabei das beiderseitige Verschulden (vgl. etwa: BGH Urt. v. 15.5.2018 - VI ZR 231/17, r+s 2018, 447 Rn. 10; Senat Beschl. v. 16.6.2020 - 7 U 96/18, MDR 2020, 1315 = juris Rn. 38 m. w. N.).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04

    Begriff des unabwendbaren Ereignisses

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2021 - 7 U 21/20
    Die Gefährdungshaftung der Beklagten zu 2) als Halterin des Fahrzeugs wird auch nicht durch eine etwaige Amtshaftung gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG verdrängt, sie steht vielmehr selbständig daneben (vgl. etwa BGH, Urteil vom 18.01.2015, VI ZR 115/04 - juris Rn. 7).
  • OLG Hamm, 03.06.2016 - 7 U 14/16

    Unfall auf einer Autobahnabfahrt mit Gabelung - Haftung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2021 - 7 U 21/20
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen eines unabwendbaren Ereignisses trägt jeweils die Partei, die sich darauf beruft (vgl. zum Ganzen etwa BeckOGK/Walter, § 17 StVG Rn.14 f u. Rn. 26; Senat, Urteil vom 03.06.2016, Az.: 7 U 14/16, juris - Rn. 23, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.06.1992 - III ZR 93/91

    Amtshaftung bei Schäden durch Ersatzdienstleistenden

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2021 - 7 U 21/20
    Ansprüche der Klägerin gegen den Beklagten zu 1) aus der Fahrerhaftung gemäß § 18 Abs. 1 StVG scheiden ebenfalls aus, weil sie als Ansprüche aus vermutetem Verschulden durch die spezielle Verschuldenshaftung des § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG verdrängt werden vgl. (BGH Urt. v. 4.6.1992 - III ZR 93/91, juris Rn. 22; Urt. v. 21.1.1993 - III ZR 189/92, juris Rn. 15).
  • OLG Hamm, 16.06.2020 - 7 U 96/18

    Verkehrsunfall, Gegenverkehr, Abbiegen, Ausschwenken, Auflieger

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2021 - 7 U 21/20
    Ein Faktor bei der Abwägung ist dabei das beiderseitige Verschulden (vgl. etwa: BGH Urt. v. 15.5.2018 - VI ZR 231/17, r+s 2018, 447 Rn. 10; Senat Beschl. v. 16.6.2020 - 7 U 96/18, MDR 2020, 1315 = juris Rn. 38 m. w. N.).
  • OLG Celle, 13.03.2024 - 14 U 122/23

    Linksabbiegen; Überholen; Überholverbot; Motorrad; Motorradfahrer;

    Der Unfall war auch für keine der Parteien -wie es insbesondere der Beklagte zu 1) meint- unabwendbar im Sinne von § 17 Abs. 3 ZPO , wobei der Maßstab eines sog. Idealfahrers anzulegen ist, also von einem Fahrzeugführer auszugehen ist, der ein Fahrverhalten an den Tag legt, das in der konkreten Verkehrssituation alle möglichen Gefahrmomente sowie auch fremde Fahrfehler in Rechnung stellt und berücksichtigt (vgl. nur OLG Hamm, Urt. v. 21.12.2021 -7 U 21/20 -, NJOZ 2022, 790).
  • LG Essen, 08.04.2022 - 9 O 126/19

    Verkehrsunfall

    Sie hat gegen die ihr obliegende Sorgfaltspflicht aus § 10 S. 1 StVO verstoßen Danach trifft den Einfahrenden die Pflicht, beim Einfahren in die Fahrbahn die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. Dezember 2021 - 7 U 21/20 -, Rn. 13, juris).

    Kommt es in unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Ein- oder Anfahren zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, so spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Ein- bzw. Ausfahrenden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. Dezember 2021 - 7 U 21/20 -, Rn. 14 m.w.N., juris).

    Da von ihm ein Höchstmaß an Sorgfalt gefordert wird, tritt bei einer Kollision mit dem fließenden Verkehr die Betriebsgefahr des sich im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeugs regelmäßig vollständig zurück (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. Dezember 2021 - 7 U 21/20 -, Rn. 20 m.w.N., juris).

  • OLG Hamm, 02.09.2022 - 7 U 5/21

    Haftungsverteilung bei Kollision eines ein am Fahrbahnrand wartendes Fahrzeug

    Infolgedessen streitet grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Ein- bzw. Ausfahrenden, wenn es in unmittelbarem zeitlichem und räumlichem Zusammenhang mit dem Ein- oder Anfahren zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr kommt (vgl. Senat Urt. v. 21.12.2021 - 7 U 21/20, NJOZ 2022, 790 Rn. 13).
  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 23.09.2022 - 1 C 427/21

    Verkehrsunfall, Reparaturkosten, Unfall, Mietwagenkosten, Kollision,

    Kommt es in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Einfahren in den fließenden Verkehr zu einer Kollision, spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfahrenden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. Dezember 2021 - 7 U 21/20 -, juris; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2020, 1289; OLG Köln, RuS 2016, 312; Kammer, Urteil vom 13. November 2020 - 13 S 27/20, NJW-RR 2021, 30).
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