Rechtsprechung
   OLG Jena, 05.01.2004 - 6 Sa 54/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15335
OLG Jena, 05.01.2004 - 6 Sa 54/03 (https://dejure.org/2004,15335)
OLG Jena, Entscheidung vom 05.01.2004 - 6 Sa 54/03 (https://dejure.org/2004,15335)
OLG Jena, Entscheidung vom 05. Januar 2004 - 6 Sa 54/03 (https://dejure.org/2004,15335)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,15335) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    FGG § 65 a Abs. 1 S. FGG § 46 Abs. 2 S. 1; BGB 1897 Abs. 6 S.
    Betreuungsverfahren / Zuständigkeit / Bestimmung der Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Abgabe an anderes Vormundschaftsgericht bei abgabereifen Betreuungsverfahren; Umfang und Ausgestaltung der Betreuung

  • Judicialis

    FGG § 65 a Abs. 1; ; FGG § 46 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 1897 Abs. 6 S.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betreuungsverfahren - Zuständigkeit, Bestimmung der Zuständigkeit - wichtiger Grund zur Rechtfertigung der Abgabe einer Betreuung

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Weißenfels - 10 XVII 32/03
  • OLG Jena, 05.01.2004 - 6 Sa 54/03
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 28.01.1993 - 3Z AR 2/93

    Betreuungsverfahren; Abgabe; Verfügungen; Gericht

    Auszug aus OLG Jena, 05.01.2004 - 6 Sa 54/03
    Deswegen hat das abgebende Gericht grundsätzlich vor Abgabe des Betreuungsverfahrens alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1189 mit Nachw.).

    a) Zunächst hat der Senat schon Bedenken insoweit, als das abgebende Gericht im Regelfall vor Abgabe des Betreuungsverfahrens alle Verfügungen zu treffen hat, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1189 mit Nachw.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht