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   OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 219/22   

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https://dejure.org/2022,42713
OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 219/22 (https://dejure.org/2022,42713)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.11.2022 - 2 Wx 219/22 (https://dejure.org/2022,42713)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. November 2022 - 2 Wx 219/22 (https://dejure.org/2022,42713)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 241
  • FGPrax 2023, 43
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • AG Bergisch Gladbach, 27.04.2022 - 4 XVII 40/92
    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 219/22
    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 10.05.2022 wird der am 29.04.2022 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Bergisch Gladbach, 4 XVII 40/92 K, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Auf die Erinnerung der Beteiligten zu 1) vom 15.04.2022 wird der Kostenansatz des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 08.04.2022, 4 XVII 40/92, der Beteiligten zu 1) mitgeteilt mit Rechnung der Zentralen Zahlstelle Justiz vom 11.04.2022, N01, aufgehoben.

    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 10.05.2022 wird der am 29.04.2022 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Bergisch Gladbach, 4 XVII 40/92 K, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Auf die Erinnerung der Beteiligten zu 1) vom 15.04.2022 wird der Kostenansatz des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 08.04.2022, 4 XVII 40/92, der Beteiligten zu 1) mitgeteilt mit Rechnung der Zentralen Zahlstelle Justiz vom 11.04.2022, N01, aufgehoben.

  • OLG Köln, 19.09.2019 - 2 Wx 264/19

    Erhebung der Jahresgebühr für die Betreuung bei einem Behindertentestament

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 219/22
    Hiergegen hat die rechtliche Betreuerin im Namen der Betroffenen mit am 21.04.2022 beim Amtsgericht Bergisch Gladbach eingegangenen Schreiben vom 15.04.2022 Erinnerung eingelegt und sich hierbei auf den Beschluss des Senats vom 19.09.2019 berufen (2 Wx 264/19).

    Hierzu hat der Senat in dem Beschluss vom 19.09.2019 (2 Wx 264/19) Folgendes ausgeführt:.

  • OLG Nürnberg, 17.08.2021 - 8 W 1738/21

    Berücksichtigung des im Wege eines sog. Behindertentestaments erlangten Vermögens

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 219/22
    Sie hat sich hierbei auf Entscheidungen des OLG Nürnberg (Beschluss vom 17.08.2021 - 8 W 1738/21) und OLG Celle (Beschluss vom 21.02.2020 - 2 W 27/20) gestützt.

    Hierbei hat sich das Landgericht auf die Entscheidung des OLG Nürnberg (Beschluss vom 17.08.2021 - 8 W 1738/21) gestützt.

  • LG Köln, 21.09.2022 - 6 T 138/22
    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 219/22
    Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 01.10.2022 wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 21.09.2022, 6 T 138/22, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 01.10.2022 wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 21.09.2022, 6 T 138/22, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

  • OLG München, 18.01.2019 - 34 Wx 165/18

    Erfolgreiche weitere Beschwerde gegen Gebührenfestsetzung des Betreuungsgerichts

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 219/22
    Hiergegen ist jedoch anzuführen, dass es nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes für die Bemessung des Geschäftswertes zwar nicht darauf ankommt, ob das Vermögen des Betreuten verwertbar oder verfügbar ist, wohl aber darauf, ob sich die Betreuung auf das gesamte Vermögen des Betreuten oder nur auf einen Teil desselben bezieht (vgl. OLG München, Beschluss v. 18.01.2019, 34 Wx 165/18).
  • OLG Hamm, 18.08.2015 - 15 Wx 203/15

    Begriff des Vermögens i.S. von Vorbem. 1.1 GNotKG-KV

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 219/22
    So wird darauf abgestellt, nach dem eindeutigen Wortlaut der Kostenvorschrift des Nr. 11101 KV GNotKG käme es (ebenso wie bei der vorhergehenden Bestimmung des § 92 KostO) allein darauf an, dass der Betreute Inhaber des Vermögens sei, so dass die Verwertbarkeit bzw. Verfügbarkeit unerheblich sei (vgl. auch OLG Celle, Beschluss v. 28.12.2016, 2 W 255/16; OLG Hamm, Beschluss v. 18.08.2015, 15 Wx 203/15).
  • OLG Celle, 28.12.2016 - 2 W 255/16

    Berücksichtigung tatsächlich nicht verfügbarer Vermögenswerte bei der Berechnung

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 219/22
    So wird darauf abgestellt, nach dem eindeutigen Wortlaut der Kostenvorschrift des Nr. 11101 KV GNotKG käme es (ebenso wie bei der vorhergehenden Bestimmung des § 92 KostO) allein darauf an, dass der Betreute Inhaber des Vermögens sei, so dass die Verwertbarkeit bzw. Verfügbarkeit unerheblich sei (vgl. auch OLG Celle, Beschluss v. 28.12.2016, 2 W 255/16; OLG Hamm, Beschluss v. 18.08.2015, 15 Wx 203/15).
  • LG Augsburg, 06.04.2017 - 51 T 258/17

    Berücksichtigung des Anwartschaftsrechts des Nacherben bei der Bewertung des

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 219/22
    Insofern würde auch der teilweise beschrittene Weg eines Wertkorrektivs durch Berücksichtigung des Werts der Nacherbenanwartschaft als Passivposten bei der Ermittlung des Reinvermögens zu kurz greifen (so u.a. LG Augsburg, Beschluss v. 06.04.2017, 51 T 258/17).
  • OLG Köln, 14.09.2009 - 2 Wx 66/09

    Verwertbarkeit des ererbten Vermögens eines Betroffenen als nicht befreiter

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 219/22
    Soweit der Senat mit Beschluss vom 14.09.2009 - 2 Wx 66/09 - zur Vorschrift des §.
  • OLG Celle, 21.02.2020 - 2 W 27/20

    Behindertentestament zugunsten eines Betreuten

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 219/22
    Sie hat sich hierbei auf Entscheidungen des OLG Nürnberg (Beschluss vom 17.08.2021 - 8 W 1738/21) und OLG Celle (Beschluss vom 21.02.2020 - 2 W 27/20) gestützt.
  • OLG Schleswig, 20.04.2023 - 9 Wx 6/22

    Berücksichtigung von der Dauertestamentsvollstreckung unterliegendem

    Der Senat vertritt dabei die rechtliche Auffassung, dass es bei der Anwendung der Anmerkung 1 Satz 2 zu Nr. 11101 KV GNotKG formal auf den Beschluss über die Betreuerbestellung ankommt, ob die Betreuung sich lediglich auf einen Teil des Vermögens bezieht oder nicht (a.A. OLG Köln, Beschluss vom 3. November 2022 - 2 Wx 219/22, MDR 2023, 241 f. m.w.N. in Rspr.).
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