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   OLG Köln, 03.11.2023 - 6 U 58/23   

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OLG Köln, 03.11.2023 - 6 U 58/23 (https://dejure.org/2023,38031)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.11.2023 - 6 U 58/23 (https://dejure.org/2023,38031)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. November 2023 - 6 U 58/23 (https://dejure.org/2023,38031)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Datenübertragung in die USA nach Inkrafttreten des neuen Angemessenheitsbeschlusses DPF

  • delegedata.de (Kurzinformation)

    Hat das OLG Köln das EU-US Data Privacy Framework für unzulässig erklärt? Natürlich nicht.

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Unzulässige Übermittlung personenbezogener Daten in die USA

Sonstiges

  • Verbraucherzentrale NRW (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Klauselkontrolle bei Cookie-Bannern und Drittstaatenstransfer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 154
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (34)

  • EuGH, 16.07.2020 - C-311/18

    EU-US-Datenschutzschild genügt nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2023 - 6 U 58/23
    In den USA sei kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet, weil der EU-US Angemessenheitsbeschluss ("Privacy Shield") nach dem Urteil des EuGH in der Sache "Schrems II" (Urteil vom 16.07.2020, Rs. C-311/18 - Facebook Ireland u. Schrems) ungültig sei.

    Die Anforderungen, die der EuGH in der Rs. C-311/18 ("Schrems II") gestellt habe, seien daher erfüllt.

    Zum Zeitpunkt der Abmahnung bzw. der konkreten Verletzungsform fehlte es zunächst an einer entsprechenden Grundlage, nachdem der EuGH den zuvor geltenden Beschluss, der auf dem "Privacy Shield" basierte (eine Übereinkunft der USA mit der EU betreffend die Gewährleistung eines bestimmten Datenschutzniveaus), in seinem Urteil "Schrems II" (Urteil vom 16.07.2020, Rs. C-311/18 - Facebook Ireland u. Schrems, NJW 2020, 2613) für nichtig erklärt hatte, so dass sich Unternehmen wie die Beklagte hierauf allein nicht mehr berufen konnten (hierzu Klein K&R 2023, 553).

    Denn der EuGH hat in seiner Entscheidung "Schrems II" (Urteil vom 16.07.2020, Rs. C-311/18 = NJW 2020, 2613) zunächst klargestellt, dass die Verwendung von Standardvertragsklauseln zwar im Verhältnis der Vertragsparteien relevant sei, aber keinen Schutz vor Maßnahmen der Behörden von Drittstaaten biete, weil diese durch die vertragliche Vereinbarung nicht gebunden seien.

  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 235/03

    Anschriftenliste

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2023 - 6 U 58/23
    Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus deren Wortlaut, wohl aber aus der Klagebegründung bzw. dem vorprozessualen Schriftverkehr, die insoweit ebenfalls zur Auslegung herangezogen werden können (vgl. BGH GRUR 2006, 960, 961 Rn. 15 - Anschriftenliste m.w.N.).

    Eine solche Entscheidung spricht nicht lediglich weniger zu als beantragt, sondern an Stelle des Beantragten etwas anderes (vgl. BGH GRUR 2006, 960, 961 Rn. 15 f. - Anschriftenliste).

  • EuG, 26.04.2023 - T-557/20

    SRB/ EDSB - Schutz personenbezogener Daten - Verfahren zur Entschädigung von

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2023 - 6 U 58/23
    Soweit die Beklagte sich auf das Urteil des EuG vom 26.04.2023 in der Rs. T-557/20 (= ZD 2023, 399) stützt, um ihre Auffassung zu belegen, handelt es sich nicht um einen vergleichbaren Sachverhalt, weil dort das Verhältnis zwischen einem Abwicklungsausschuss für eine Bank einerseits und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft andererseits in Rede stand und sich die Frage stellte, ob in deren "Innenverhältnis" eine Möglichkeit bestand, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von dem Abwicklungsausschuss bestimmte Zusatzinformationen verlangen konnte, die eine Zuordnung von bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorhandenen Daten zu konkreten Personen ermöglichten (vgl. EuG, a.a.O., Rn. 99 ff.).

    Gerade mit Blick auf das Schutzbedürfnis für personenbezogene Daten wäre eine solche relative Auslegung, die zudem zu einer auch für die verarbeitenden Stellen unzuträglichen Rechtsunsicherheit führte, nicht zu befürworten (daher nicht überzeugend Baumgartner, Anmerkung zu der EuG-Entscheidung in der Rs. T-557/20, ZD 2023, 403 f.).

  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2023 - 6 U 58/23
    Soweit der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "vossius.de" angenommen hat, dass eine bestimmte Einschränkung in den Klageantrag aufzunehmen sei, betraf dies einen Fall eines abstrakt begehrten Verbots und nicht eine - wie im Streitfall - angegriffene konkrete Verletzungsform (BGH GRUR 2002, 706, 708 - vossius.de).

    Die im Antrag vorgenommenen Einschränkungen, die sich auf die Art. 45, 46 und 49 DSGVO beziehen, waren ersichtlich lediglich dem Umstand geschuldet, dass der Kläger in der Klageschrift noch ein abstraktes Verbot ohne die Nennung der konkreten Verletzungsform begehrt hatte, weshalb die Hinzufügung der Ausnahmetatbestände dazu diente, dem Einwand eines zu weit gefassten und erlaubtes Verhalten einschließenden Antrags zu begegnen (vgl. hierzu BGH GRUR 2002, 706, 708 - vossius.de).

  • BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 404/12

    AGB-Kontrollklage gegen eine Kraftfahrzeugleasinggesellschaft: Abgrenzung

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2023 - 6 U 58/23
    Dabei ist - ebenso wie bei der Auslegung des Inhalts von Allgemeinen Geschäftsbedingungen - auf den rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden und die dabei typischerweise gegebenen Verhältnisse abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 09.04.2014, VIII ZR 404/12 Rn. 24 - juris = BGHZ 200, 362 ff.).

    Für das Vorliegen von AGB spricht es insbesondere, wenn mit den Hinweisen erkennbar die Zielsetzung verfolgt wird, ein rechtliches Fundament für die im Einzelnen abzuschließenden Verträge zu schaffen (BGH, Urteil vom 09.04.2014, VIII ZR 404/12 Rn. 27 - juris).

  • EuGH, 29.07.2019 - C-40/17

    Der Betreiber einer Website, in der der "Gefällt mir"-Button von Facebook

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2023 - 6 U 58/23
    In der Entscheidung "Fashion ID" hat der EuGH sodann ausgeführt, dass jede natürliche oder juristische Person, die aus Eigeninteresse auf die Verarbeitung personenbezogener Daten Einfluss nimmt und damit an der Entscheidung über die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung mitwirkt, als für die Verarbeitung Verantwortlicher anzusehen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 29.07.2019, Rs. C-40/17 Rn. 68 = BeckRS 2019, 15831).

    Denn gemeinsame Kontrolle liegt auch vor, wenn die Verantwortlichen zwar unterschiedliche Zwecke verfolgen, die Verfolgung der Zwecke aber gemeinsam erfolgt, also z.B. eine Partei die Daten für den Betrieb eines Rabattsystems benutzt, die andere sie für einen Zahlungsdienst einsetzt (Spoerr, in: BeckOK DatenschutzR, 44. Ed. 01.05.2022, Art. 26 DSGVO Rn. 33; vgl. auch EuGH, Urteil vom 29.07.2019, Rs. C-40/17 Rn. 82 - Fashion ID und dort Rn. 80 zu den Vorteilen für den Empfänger der Daten [dort Facebook]).

  • LG Berlin, 16.01.2018 - 16 O 341/15

    Datenschutz: Facebook darf keine Klarnamen fordern

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2023 - 6 U 58/23
    Diese Verbindung rechtfertigt es - im Sinne der zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs - von einem vergleichbaren Schutzbedürfnis des Verbrauchers auszugehen, das die Anwendung der §§ 305 ff. BGB erfordert (vgl. in diese Richtung auch LG Berlin, Urteil vom 16.01.2018, 16 O 341/15, BeckRS 2018, 1060 Rn. 67 f.; bestätigt durch KG MMR 2020, 239 - betreffend Facebook-Nutzungsbedingungen).

    Insofern kann auch offenbleiben, ob die von der Beklagten erteilten Informationen für sich genommen ausreichend wären oder ob noch spezifischere Ausführungen erforderlich gewesen wären, wie der Kläger (S. 16 f. des Schriftsatzes vom 05.12.2022, Bl. 186 f. GA) meint (vgl. auch LG Berlin MMR 2018, 328, 331 Rn. 65 zu einer entsprechenden von Facebook verwendeten Einwilligungserklärung).

  • BGH, 16.05.2017 - VI ZR 135/13

    Speicherung von dynamischen IP-Adressen

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2023 - 6 U 58/23
    Sie können daher personenbezogene Daten sein (BGH NJW 2017, 2416, 2417 Rn. 18).

    Dies ergebe sich daraus, dass diese Betreiber sich insbesondere im Fall von Cyberattacken an die zuständige Behörde wenden könnten, damit diese die nötigen Schritte unternehme, um die fraglichen Informationen vom Internetzugangsanbieter zu erlangen und die Strafverfolgung einzuleiten (BGH NJW 2017, 2416, 2417 Rn. 25).

  • LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22

    Unzulässige Übermittlung von sogenannten Positivdaten an Auskunfteien

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2023 - 6 U 58/23
    Demgegenüber sei das Landgericht München in seinem Urteil vom 25.04.2023 (Az. 33 O 5976/22, S. 35 bis S. 37, vorgelegt als Anlage K16) zutreffend davon ausgegangen, dass die Übermittlung von Positivdaten an Wirtschaftsauskunfteien durch ein Telekommunikationsunternehmen nicht auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO gestützt werden könne.

    Der Verweis des Klägers auf das Urteil des Landgerichts München (Urteil vom 25.04.2023, Az. 33 O 5976/22, S. 35 bis S. 37, vorgelegt als Anlage K16, Bl. 350 ff. eA), verhilft der Berufung bereits deshalb nicht zum Erfolg, weil in jenem Verfahren eine konkrete Verletzungsform streitgegenständlich war (vgl. S. 2 ff. des Urteils, Bl. 351 ff. eA).

  • BGH, 11.10.2017 - I ZB 96/16

    Markenverletzung: Auslegung einer Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2023 - 6 U 58/23
    Es trifft zu, dass der Verletzer bei einer Handlung, die einen fortdauernden Störungszustand geschaffen hat, aufgrund eines die Handlung verbietenden Unterlassungstitels mangels abweichender Anhaltspunkte regelmäßig außer zur Unterlassung derartiger Handlungen auch zur Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands verpflichtet ist (BGH GRUR 2018, 292, 293 Rn. 19 - Produkte zur Wundversorgung).
  • BGH, 08.11.2018 - I ZR 108/17

    Wettbewerb zweier Vermarktungsunternehmen für Hörfunkwerbezeiten:

  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 7/16

    Einwilligung in die Speicherung von Cookies

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

  • EuGH, 05.06.2018 - C-210/16

    Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook für die

  • BGH, 11.11.2009 - VIII ZR 12/08

    Happy Digits - Zur datenschutzrechtlichen Einwilligung in AGBs

  • EuGH, 19.10.2016 - C-582/14

    Breyer - Der Betreiber einer Website kann ein berechtigtes Interesse daran haben,

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

  • LG München I, 29.11.2022 - 33 O 14776/19

    Unzulässige Speicherung von Cookies in Endgeräten von Webseitennutzern

  • EuGH, 24.11.2011 - C-70/10

    Sperrverfügungen gegen Provider

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06

    Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback

  • BGH, 19.03.2019 - XI ZR 9/18

    Anspruch auf Rückzahlung einer im Rahmen eines Darlehensvertrags entrichteten

  • BGH, 01.03.2018 - I ZR 264/16

    Berufen der Handwerksinnung als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf das

  • BGH, 29.03.2022 - VIII ZR 99/21

    Bemessung des Werts der Beschwer des unterlegenen Gegners bei einer im Hinblick

  • KG, 27.12.2018 - 23 U 196/13

    Inhaltskontrolle für Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausländischer Unternehmen

  • KG, 20.12.2019 - 5 U 9/18

    Facebook verstößt gegen Daten- und Verbraucherschutz

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei

  • EuGH, 11.11.2020 - C-61/19

    Keine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung durch bereits vom für die

  • BGH, 04.02.2009 - VIII ZR 32/08

    Von einem Verbraucherverband beanstandete Hinweise im Katalog eines

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 128/02

    Fördermittelberatung

  • KG, 21.03.2019 - 23 U 268/13

    Datenschutzerklärung von Google: Qualifizierung als Allgemeine

  • OLG Hamburg, 04.12.2014 - 10 U 5/11

    eBook-AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Online-Buchhändlers:

  • LG Köln, 23.03.2023 - 33 O 376/22

    Unterlassungsanspruch gegen Deutsche Telekom wegen Datenweitergabe an Google

  • BGH, 18.10.2012 - I ZR 137/11

    Steuerbüro

  • OLG Köln, 19.01.2024 - 6 U 80/23

    Cookie-Banner - Zur (unzulässigen) Gestaltung von Cookie-Bannern unter den

    Der Kläger hat alleine aufgrund des erstmals in der Berufungsinstanz geänderten Klageantrages zu Ziffer a) vollumfänglich obsiegt, anderenfalls wäre er mit diesem Antrag (vgl. insoweit auch das Urteil des Senats vom 03.11.2023 - 6 U 58/23 = GRUR-RS 2023, 34611 - Drittlandübermittlung Rn. 27 ff.) unterlegen, weshalb es gerechtfertigt ist, die Kosten insoweit der Klägerseite aufzuerlegen (vgl. hierzu Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 97 ZPO Rn. 11).

    Denn dies hätte dem Begehren des Klägers widersprochen (vgl. Urteil des Senats vom 03.11.2023 - 6 U 58/23, a.a.O. Rn. 32).

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