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   OLG Köln, 08.03.2024 - 26 WF 8/24   

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OLG Köln, 08.03.2024 - 26 WF 8/24 (https://dejure.org/2024,7983)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.03.2024 - 26 WF 8/24 (https://dejure.org/2024,7983)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. März 2024 - 26 WF 8/24 (https://dejure.org/2024,7983)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2024 - 26 WF 8/24
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht einer Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17, juris Rn. 10; Beschluss vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, juris Rn. 5; Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, juris Rn. 5).

    Ebenso wie bei der Zugrundelegung einer unzutreffenden Rechtsauffassung ist auch bei fehlerhaften verfahrensleitenden Maßnahmen nicht ohne weiteres die Annahme gerechtfertigt, der Richter stehe der Sache nicht mehr mit der erforderlichen Unvoreingenommenheit gegenüber (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61-62, juris Rn. 9 mwN).

  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 58/17

    Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bei Tätigkeit seiner

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2024 - 26 WF 8/24
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht einer Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17, juris Rn. 10; Beschluss vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, juris Rn. 5; Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, juris Rn. 5).
  • BGH, 20.09.2016 - AnwZ (Brfg) 61/15

    Richterablehnung im anwaltgerichtlichen Verfahren wegen Widerrufs der Zulassung

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2024 - 26 WF 8/24
    Wenn sich - wie hier - die geltend gemachten Ablehnungsgründe auf aktenkundige Vorgänge beziehen, kann eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15, NJW-RR 2017, 189-190, juris Rn. 14 mwN; Zöller, aaO, § 44 Rn. 7).
  • BGH, 20.08.2014 - AnwZ 3/13

    Verfahren gegen die Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem BGH:

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2024 - 26 WF 8/24
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht einer Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17, juris Rn. 10; Beschluss vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, juris Rn. 5; Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, juris Rn. 5).
  • OLG Stuttgart, 28.09.2020 - 6 W 48/20

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Aussetzung des Verfahrens und

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2024 - 26 WF 8/24
    Eine der Partei bzw. dem Verfahrensbeteiligten ungünstige Rechtsauffassung rechtfertigt grundsätzlich die Besorgnis der Befangenheit nicht; auch etwaige Verfahrensfehler im Rahmen der Verfahrensleitung sind grundsätzlich kein Ablehnungsgrund (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. September 2020 - 6 W 48/20, juris Rn. 9 mwN).
  • OLG Frankfurt, 23.09.1997 - 6 W 140/97
    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2024 - 26 WF 8/24
    Zwar kann sich die Besorgnis der Befangenheit im Einzelfall auch aus einer unzulänglichen oder unsachlichen Stellungnahme des Richters zu dem Ablehnungsantrag in der dienstlichen Äußerung ergeben (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. September 1997 - 6 W 140-97, NJW-RR 1998, 858, beck-online; Zöller, aaO, § 42 Rn. 24 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2019 - 5 UF 69/19

    Beschwerde gegen einen Umgangsbeschluss; Verlängerung eines Wochenendumgangs;

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2024 - 26 WF 8/24
    c) Was den wiederholten Verweis des Antragstellers auf die fortbestehende Gültigkeit des Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23.12.2019 (II-5 UF 69/19) betrifft und die Rüge abschlägiger Entscheidung über seine Ordnungsgeldanträge bzw. der Stattgabe des Eilantrags der Mutter bezüglich des Kontaktverbots, bleibt auch dies ohne Erfolg.
  • OLG Nürnberg, 19.05.1980 - 8 W 913/80

    Kostenentscheidung in Verfahren über die Ablehnung eines Richters aus Besorgnis

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2024 - 26 WF 8/24
    a) Soweit der Antragsteller rügt, dass ihm die Kosten des erfolglosen Ablehnungsgesuchs auferlegt worden seien, kann dahinstehen, ob es sich um Kosten des Rechtsstreits handelt, so dass für eine Kostenentscheidung kein Raum wäre (so Zöller-Vollkommer, ZPO, 34. Aufl., § 46 Rn. 8 mwN), oder ob die Kosten eines im Ergebnis erfolglosen Verfahrens wegen der Ablehnung eines Richters in entsprechender Anwendung des § 97 Abs. 1 ZPO grundsätzlich dem Gesuchsteller zur Last fallen (so OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. Mai 1980 - 8 W 913/80, juris Rn. 4; Stein-Jonas/Bork, ZPO, 23. Aufl., § 46 Rn. 10).
  • OLG Köln, 09.06.2023 - 26 WF 68/23
    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2024 - 26 WF 8/24
    Der Senat hatte bereits in seinem Beschluss vom 09.06.2023 - 26 WF 68/23 - darauf verwiesen, dass angesichts der offenkundig komplexen und vielschichtigen Konflikte zwischen den Eltern und der erheblichen Belastung der Kinder nicht die Rede davon sein kann, dass die Gestaltung des Verfahrens und insbesondere die Entscheidung der Richterin, ein Sachverständigengutachten einzuholen, den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung erwecken, zumal die Entbehrlichkeit der Begutachtung vom Antragsteller - nach wie vor - nicht plausibel begründet wird.
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