Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.07.2020 - 6 U 6/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22588
OLG Köln, 17.07.2020 - 6 U 6/20 (https://dejure.org/2020,22588)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.07.2020 - 6 U 6/20 (https://dejure.org/2020,22588)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Juli 2020 - 6 U 6/20 (https://dejure.org/2020,22588)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,22588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein irreführenden Inkasso-Schreiben bei Benennung von Gesetzesnormen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 05.10.2018 - 6 U 98/17
    Auszug aus OLG Köln, 17.07.2020 - 6 U 6/20
    Im Verfahren 31 O 92/16 LG Köln = 6 U 98/17 OLG Köln ist der Beklagten die Formulierung.

    Damit sind alle Voraussetzungen für ein ordnungsgemäßes Forderungsschreiben erfüllt, die vom Senat im Vorverfahren 6 U 98/17 mit Urteil vom 05.10.2018 erwogenen worden sind.

  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 93/17

    Prämiensparverträge - Irreführendes Kündigungsschreiben eines Kreditinstituts

    Auszug aus OLG Köln, 17.07.2020 - 6 U 6/20
    Ob die Rechtsansicht richtig ist, muss in dem Rechtsverhältnis geprüft werden, auf das sie sich bezieht, und kann nicht im Wettbewerbsprozess entschieden werden (s. BGH, Urteil vom 25.04.2019, I ZR 93/17, Prämiensparverträge, juris, Tz. 30, 31).
  • LG Köln, 23.05.2017 - 31 O 92/16

    Verstöße von Inkasso-Unternehmen gegen Info-Pflichten = Wettbewerbsverstoß

    Auszug aus OLG Köln, 17.07.2020 - 6 U 6/20
    Im Verfahren 31 O 92/16 LG Köln = 6 U 98/17 OLG Köln ist der Beklagten die Formulierung.
  • LG Köln, 17.12.2019 - 31 O 94/19
    Auszug aus OLG Köln, 17.07.2020 - 6 U 6/20
    Die Berufung des Klägers gegen das am 17.12.2019 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 94/19 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamburg, 22.12.2021 - 15 U 14/21

    Wettbewerbsverstoß: Ausweisung einer "Mahngebühr" durch ein

    Schon weil es sich vorliegend also um eine "unwahre" - und nicht nur "zur Täuschung geeignete" - Angabe im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2, 1. Alt. UWG handelt und deshalb die Einordnung als schlichte Meinungsäußerung nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.2019, I ZR 93/17, WRP 2019, 883 - Prämiensparverträge; hierzu auch Scherer, Irreführung durch Rechtsverfolgung bei nicht bestehender Forderung, WRP 2021, 1400 ff., Rn. 27 f.), liegt der hiesige Fall grundlegend anders als der dem Urteil des OLG Köln (17.07.2020, 6 U 6/20) zu Grunde liegende.
  • OLG Hamburg, 18.11.2021 - 15 U 14/21

    Unlautere Erhebung einer Mahngebühr Kommentarloses Aufführen einer sich monatlich

    d) Der vorliegende Fall liegt damit grundlegend anders als der dem Urteil des OLG Köln vom 17.07.2020, 6 U 6/20 zu Grunde liegende Sachverhalt.

    Der Kläger habe nicht schlüssig vorgetragen, dass die Beklagte die angegriffenen Formulierungen selbst dann benutze, wenn es an den Voraussetzungen für eine Haftung aus Verzug bzw. Delikt fehlt (OLG Köln, Urteil vom 17. Juli 2020 - 6 U 6/20 -, Rn. 44).

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2021 - 20 U 65/19

    Lauterkeitsrechtliche Unterlassung und Ersatz von Abmahnkosten; Forderungseinzug

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat dementsprechend vergleichbare Formulierungen beanstandet (OLG Köln GRUR-RR 2019, 307; zur Abgrenzung OLG Köln WRP 2020, 1344).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht