Rechtsprechung
OLG Köln, 19.11.1981 - 25 UF 86/81 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgestaltung der Durchführung des Versorgungsausgleichs i.R.e. Ehescheidungsverbundverfahrens; Ausgestaltung der Berücksichtigung der Versorgungsanwartschaft eines ehemaligen Ehegatten auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung i.R.d. nachehelichen ...
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1587, 1587a, 1588
Versorgungsausgleich; Klarstellung eines Verbundurteils durch Feststellung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs; Ausgestaltung der Berücksichtigung der Versorgungsanwartschaft eines ehemaligen Ehegatten auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 07.04.1981 - 320 F 34/80
- OLG Köln, 19.11.1981 - 25 UF 86/81
Papierfundstellen
- FamRZ 1982, 306 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Schleswig, 12.01.1981 - 12 UF 301/80
Nachträgliche Abänderung; Rechtskräftige Entscheidung; Öffentlich rechtlicher …
Auszug aus OLG Köln, 19.11.1981 - 25 UF 86/81
Auch für ein Feststellungsurteil des Inhaltes, daß die Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung aus dem derzeitigen Arbeitsverhältnis des Antragstellers im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleiches auszugleichen sei, ist kein Raum (Allgemeine Meinung, vgl. OLG Schleswig FamRZ 1981, 372;… OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 565 MünchK Rdz. 9 zu § 1587; Zöller Anm. 4 d zu § 623).
- BGH, 19.03.1986 - IVb ZB 99/82
Einbeziehung von Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung in den …
Wenn der Versicherungsträger wie hier vor dem Erlaß des Erstattungsbescheides durch Beteiligung am Scheidungsverfahren, durch Eingang eines Auskunftsersuchens des Familiengerichts oder auf andere Weise erfährt, daß eine den Versicherten betreffende Ehesache anhängig und damit von Amts wegen der Versorgungsausgleich zu regeln ist, darf er den Erlaß eines Bescheides im Blick auf die künftige Ausgleichsregelung und die dadurch nach § 1303 Abs. 9 RVO eintretenden Auswirkungen verweigern (ebenso, wenn auch mit unterschiedlicher Begründung, Vogel AnwBl 1981, 211, 212; Verbandskommentar § 1303 RVO Rdn. 26, AG Charlottenburg FamRZ 1982, 306, 307;… kritisch Paetzold aaO;… differenzierend: Schmeiduch aaO). - BGH, 07.12.1983 - IVb ZB 553/80
Rechtmäßigkeit eines Versorgungsausgleichs - Durchführung eines …
Aus den gleichen Gründen, aus denen eine Entscheidung über den Ausschluß des schuldrechtlichen Ausgleichsanspruchs nicht getroffen werden kann, scheidet auch die Möglichkeit aus, den (vollständigen oder teilweisen) Ausschluß des Ausgleichsanspruchs im Rahmen des Verbundverfahrens zum Gegenstand einer feststellenden Entscheidung zu machen (vgl. auch OLG Köln FamRZ 1982, 306;… Gernhuber, Familienrecht 3. Aufl. § 28 VII 6 a.E. S. 365;… Soergel/von Hornhardt, a.a.O. Rdn. 6 vor § 1587 f). - KG, 25.05.2010 - 13 UF 96/09
Berechnung des Ehezeitanteils einer berufsständischen Versorgung; Einbeziehung …
Die Anwartschaft bei der B############ stellt eine Anwartschaft im Sinne von § 1587 a Ziff. 4 d BGB dar, deren Berechnung nach Steigerungszahlen, die im Verhältnis zur allgemeinen Bemessungsgrundlage ermittelt werden, der Berechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung ähnlich ist (…vgl. Dörr in MK, BGB 4. Aufl., § 1587 a Rn 412 "Berliner Ärzteversorgung", KG FamRZ 1982, 714 ; Amtsgericht Charlottenburg, FamRZ 1982, 306).