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OLG Köln, 21.12.2023 - 24 U 95/23 |
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BGB § 249 ; BGB § 826 ; BGB § 849
Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und sittenwidriger Schädigung
Verfahrensgang
- LG Bonn, 31.03.2023 - 17 O 8/23
- LG Bonn, 15.06.2023 - 17 O 8/23
- OLG Köln, 21.12.2023 - 24 U 95/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 04.02.2021 - III ZR 7/20
Haftung für fehlgeschlagene Kapitalanlage: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung …
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2023 - 24 U 95/23
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes haften die Verantwortlichen einer Gesellschaft nach § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn das von ihnen ins Werk gesetzte Geschäftsmodell der Gesellschaft von vornherein auf Täuschung und Schädigung der Kunden angelegt ist, es sich mithin um ein Schwindelunternehmen handelt (BGH, NJW 2021, 1759, Rn. 16).Bei demjenigen, der in federführender Stellung an der Verwirklichung eines solchen Geschäftsmodells mitwirkt, das schwerpunktmäßig auf eine sittenwidrige Schädigung gerichtet ist, spricht die praktische Lebenserfahrung dafür, dass dies bewusst und unter Inkaufnahme von Schäden der Geschäftskunden - mithin zumindest bedingt vorsätzlich - geschieht (BGH, NJW 2021, 1759, Rn. 16 m.w.Nachw.).
Insbesondere wird der Betrugsvorsatz nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Täter hoffte, es werde letzten Endes alles gut gehen und das Risiko werde sich nicht realisieren (BGH, NJW 2021, 1759, Rn. 17).
Diese Grundsätze kommen insbesondere auch bei Schadensersatzansprüchen zur Geltung, die aus der Veruntreuung anvertrauter Gelder hergeleitet werden (vgl. BGH, NJW 2021, 1759, Rn. 18 zu einem Schneeballsystem), und sind auf die vorliegende Fallgestaltung ohne weiteres übertragbar.
- BGH, 16.05.2017 - VI ZR 266/16
Strafbarer Verstoß gegen das Kreditwesengesetz: Beurteilung des Vorsatzes bei …
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2023 - 24 U 95/23
für rechtlich zulässig und nicht erlaubnispflichtig gehalten haben, würde sich dies aus strafrechtlicher Sicht als Verbotsirrtum im Sinne des § 17 StGB darstellen, der den Fahrlässigkeitsvorwurf nur im Falle seiner Unvermeidbarkeit entfallen ließe (vgl. BGH, NJW 2017, 2463 Rn. 23, 27 ff.). - BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03
Rechtsstellung des faktischen Geschäftsführers einer GmbH
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2023 - 24 U 95/23
Entscheidend ist vielmehr, dass der Betreffende die Geschicke der Gesellschaft - über die interne Einwirkung auf die satzungsmäßige Geschäftsführung hinaus - durch eigenes Handeln im Außenverhältnis, das die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans nachhaltig prägt, maßgeblich in die Hand genommen hat (vgl. BGH, BeckRS 2005, 9697, Rn. 8; BGH, BeckRS 1988, 4475;… Spernath, in: Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 7, 6. Aufl., 2020, § 35 Rn. 76;… BeckOK/Pöschke, GmbHG, Stand 01.08.2023, § 43 Rn. 17 ff.).
- BGH, 19.03.2013 - VI ZR 56/12
Zur Anwendbarkeit des Kreditwesengesetzes auf Verbindlichkeiten aus Winzergeldern
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2023 - 24 U 95/23
Da der Beklagte zu 3) als damaliger Geschäftsführer der Beklagten zu 2) den Verstoß gegen § 32 Abs. 1 S. 1 KWG selbst durch eine unerlaubte Handlung herbeigeführt hat, haftet er - neben der Beklagten zu 2) - persönlich nach § 823 Abs. 2 BGB (vgl. BGH NZG 2013, 582, Rn. 32;… BGH, DStR 2006, 1847, Rn. 28; NJW 2005, 2703, 2704; jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 21.04.2005 - III ZR 238/03
Haftung des ohne Erlaubnis tätigen Vermittlers von Kapitalanlagen
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2023 - 24 U 95/23
Da der Beklagte zu 3) als damaliger Geschäftsführer der Beklagten zu 2) den Verstoß gegen § 32 Abs. 1 S. 1 KWG selbst durch eine unerlaubte Handlung herbeigeführt hat, haftet er - neben der Beklagten zu 2) - persönlich nach § 823 Abs. 2 BGB (…vgl. BGH NZG 2013, 582, Rn. 32;… BGH, DStR 2006, 1847, Rn. 28; NJW 2005, 2703, 2704; jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 17.01.2012 - XI ZR 457/10
Rückabwicklung eines von einen Treuhänder abgeschlossenen …
- BGH, 12.12.2019 - IX ZR 77/19
Anforderungen des Transparenzgebots an die Verständlichkeit einer mit einem …
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2023 - 24 U 95/23
aa) Die Vorschrift des § 32 Abs. 1 KWG stellt ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des einzelnen Kapitalanlegers dar (…st. Rspr., vgl. etwa BGH, NJW-RR 2019, 170 Rn. 7; BGH, NZI 2020, 269 Rn. 17; jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 11.07.2006 - VI ZR 339/04
Schadensersatzpflicht bei Gewährung von Organkrediten
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2023 - 24 U 95/23
Da der Beklagte zu 3) als damaliger Geschäftsführer der Beklagten zu 2) den Verstoß gegen § 32 Abs. 1 S. 1 KWG selbst durch eine unerlaubte Handlung herbeigeführt hat, haftet er - neben der Beklagten zu 2) - persönlich nach § 823 Abs. 2 BGB (…vgl. BGH NZG 2013, 582, Rn. 32; BGH, DStR 2006, 1847, Rn. 28; NJW 2005, 2703, 2704; jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 16.10.2018 - VI ZR 459/17
Annahme von Geldern durch Abtretung der Rechte und Ansprüche der Anleger aus von …
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2023 - 24 U 95/23
aa) Die Vorschrift des § 32 Abs. 1 KWG stellt ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des einzelnen Kapitalanlegers dar (st. Rspr., vgl. etwa BGH, NJW-RR 2019, 170 Rn. 7;… BGH, NZI 2020, 269 Rn. 17; jeweils m.w.Nachw.). - OLG Köln, 07.12.2023 - 24 U 66/23
Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und sittenwidriger …
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2023 - 24 U 95/23
Anders als in dem Parallelverfahren 24 U 66/23, in dem der Senat eine faktische Geschäftsführung durch den Beklagten zu 1) angenommen hat, war dem Beklagten zu 3) als formalen Geschäftsführer im hier maßgeblichen Anlagezeitpunkt weder gekündigt noch liegen hier - anders als im Parallelverfahren - Anhaltspunkte dafür vor, dass er keinerlei Tätigkeit als Geschäftsführer mehr ausgeübt hat. - OLG Düsseldorf, 27.01.2012 - 16 U 167/10
Sittenwidrige Täuschung der Anleger durch Ausgabe von …
- BGH, 17.03.2015 - VI ZR 11/14
Schadensersatzprozess wegen des Erwerbs von Aktien einer nicht börsennotierten …