Rechtsprechung
OLG Köln, 28.09.2007 - 6 W 150/07 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- MIR - Medien Internet und Recht
Eine professionelle ausländische Verwertungsgesellschaft ist auch dannnicht von der Erlaubnispflicht des § 1 Abs. 1 UrhWG befreit, wenn sie nur gelegentlichdie Hilfe deutscher Gerichte zur Wahrnehmung der Rechte ihrer Mitglieder in Anspruch nimmt.
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- JurPC
UrhWG §§ 1, 2
"Ausländische Wahrnehmungsgesellschaft" - Zur Aktivlegitimation in Deutschland - - aufrecht.de
Eine ausländische Verwertungsgesellschaft benötigt eine Erlaubnis bei Wahrnehmung ihr übertragener Rechte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch eine türkische Verwertungsgesellschaft; Voraussetzung einer geschäftsmäßigen Wahrnehmungstätigkeit
- kanzlei.biz
Erlaubnispflicht des § 1 Abs. 1 UrhWG bei ausländischen Gesellschaften
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhWG § 1 § 2
Rechtsverfolgung einer ausländische Verwertungsgesellschaft in Deutschland nur mit entsprechender Erlaubnis der Aufsichtsbehörde - keine Aktivlegitimation einer türkischen Musik-Verwertungsgesellschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- idkv.de (Leitsatz)
Eine ausländische Verwertungsgesellschaft benötigt eine Erlaubnis bei Wahrnehmung ihr übertragener Rechte
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Ausländische Verwertungsgesellschaft bedarf deutscher Erlaubnis
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Ausländische Verwertungsgesellschaft bedarf deutscher Erlaubnis
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.08.2007 - 28 O 368/07
- OLG Köln, 28.09.2007 - 6 W 150/07
Papierfundstellen
- GRUR 2008, 69
- MIR 2008, Dok. 014
- ZUM 2007, 927
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 25.11.1993 - 29 U 1854/93
Begriff der geschäftsmäßige Rechtsbesorgung im Sinne von Art. 1 § 1 RBerG
Auszug aus OLG Köln, 28.09.2007 - 6 W 150/07
Die Voraussetzung einer geschäftsmäßigen Wahrnehmungstätigkeit ist beispielsweise in der Rechtsprechung bei einer Gesellschaft verneint worden, die von mehreren Urhebern nur zur gerichtlichen Geltendmachung ihrer Rechte gegenüber einem einzigen Nutzer gegründet worden war (OLG München, OLG-Report München 1994, 137).