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   OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07   

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OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07 (https://dejure.org/2007,6765)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.07.2007 - 2 WF 51/07 (https://dejure.org/2007,6765)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Juli 2007 - 2 WF 51/07 (https://dejure.org/2007,6765)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beiordnung eines gerichtsfremden Beistands in einem Prozesskostenhilfeverfahren ohne die Beschränkung "zu den Bedingungen eines hier ansässigen Rechtsanwalts"; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht ortsansässigen Anwalts; Voraussetzungen für die ...

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121
    Beiordnung eines auswärtigen, am Wohnort der vertretenen Partei ansässigen Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 51
  • FamRZ 2008, 163
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 17 W 30/05

    Prozesskostenhilfe: Grundsätze für die eingeschränkte Beiordnung und die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07
    Der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers ist auch beschwerdebefugt, denn er ist durch die Einschränkung auf die Vergütungsansprüche eines ortsansässigen Anwalts beschwert (BGH NJW 2006, 3783; OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2007 -16 WF 40/07- veröffentlicht in juris; BAG NJW 2005, 3085; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl. § 127 Rdn. 19; a.A OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 1613).

    Einem Antragsteller ist daher bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe in der Regel der von ihm gewählte, an seinem Wohnort ansässige Rechtsanwalt beizuordnen, wenn es sich nicht um einen einfach gelagerten Rechtsstreit handelt, der die ausschließlich schriftliche Information eines Prozessbevollmächtigten am Ort des Prozessgerichts zulässt (OLG Karlsruhe - 17. Senat - NJW 2005, 2718; weitergehend OLG Karlsruhe - 20. Senat - FamRZ 2004, 1298).

    Eine Beschränkung der Reisekosten bis zur Höhe der Mehrkosten für eine Beiordnung eines Verkehrsanwalts ist hier nicht geboten (siehe hierzu OLG Karlsruhe - 17. Zivilsenat - NJW 2005, 2718), da eine Partei hier vernünftigerweise nicht mit übersteigenden Mehrkosten rechnen muss.

  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07
    Der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers ist auch beschwerdebefugt, denn er ist durch die Einschränkung auf die Vergütungsansprüche eines ortsansässigen Anwalts beschwert (BGH NJW 2006, 3783; OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2007 -16 WF 40/07- veröffentlicht in juris; BAG NJW 2005, 3085; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl. § 127 Rdn. 19; a.A OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 1613).

    Zwar enthält der Beiordnungsantrag ohne abweichende Erklärung grundsätzlich ein konkludentes Einverständnis des Prozessbevollmächtigten mit einer dem Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO entsprechende Einschränkung der Beiordnung (BGH NJW 2006, 3783).

    Ein auswärtiger Rechtsanwalt kann grundsätzlich nur beigeordnet werden, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen (§ 123 Abs. 3 ZPO, BGH NJW 2004, 2749; BGH NJW 2006, 3783).

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.10.2002 (MDR 2003, 233) ist die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohnsitzes ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende Partei im Regelfall eine zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Maßnahme i.S.v. § 91 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. ZPO.
  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07
    Ein auswärtiger Rechtsanwalt kann grundsätzlich nur beigeordnet werden, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen (§ 123 Abs. 3 ZPO, BGH NJW 2004, 2749; BGH NJW 2006, 3783).
  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04

    Konkurrentenklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07
    Der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers ist auch beschwerdebefugt, denn er ist durch die Einschränkung auf die Vergütungsansprüche eines ortsansässigen Anwalts beschwert (BGH NJW 2006, 3783; OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2007 -16 WF 40/07- veröffentlicht in juris; BAG NJW 2005, 3085; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl. § 127 Rdn. 19; a.A OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 1613).
  • BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05

    Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren; Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07
    Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob der Begriff des "zugelassenen" Rechtsanwalts in § 121 Abs. 3 ZPO den ortsansässigen Anwalt meint (so wohl BGH in NJW 2006, 1597 und NJW 2006, 1881 und hier das Amtsgericht K.-D.), in dessen Person keine Reisekosten anfallen, oder als Zulassung im Sinne der §§ 18, 23 BRAO zu verstehen ist (so Zöller-Philippi, ZPO, 26. Aufl. 2007, Rdn. 13 zu § 121; OLG Oldenburg NJW 2006, 851; OLG Celle FamRZ 2006, 1552), mit der Folge, dass Ansprüche auf Ersatz von Reisekosten entstehen können, wenn sich der Wohnsitz oder Kanzleiort des Prozessbevollmächtigten nicht in derselben politischen Gemeinde wie der Gerichtssitz befindet (amtl. Vorbem. 7 Abs. 2 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG).
  • BGH, 06.04.2006 - IX ZB 169/05

    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07
    Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob der Begriff des "zugelassenen" Rechtsanwalts in § 121 Abs. 3 ZPO den ortsansässigen Anwalt meint (so wohl BGH in NJW 2006, 1597 und NJW 2006, 1881 und hier das Amtsgericht K.-D.), in dessen Person keine Reisekosten anfallen, oder als Zulassung im Sinne der §§ 18, 23 BRAO zu verstehen ist (so Zöller-Philippi, ZPO, 26. Aufl. 2007, Rdn. 13 zu § 121; OLG Oldenburg NJW 2006, 851; OLG Celle FamRZ 2006, 1552), mit der Folge, dass Ansprüche auf Ersatz von Reisekosten entstehen können, wenn sich der Wohnsitz oder Kanzleiort des Prozessbevollmächtigten nicht in derselben politischen Gemeinde wie der Gerichtssitz befindet (amtl. Vorbem. 7 Abs. 2 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG).
  • OLG Oldenburg, 06.01.2006 - 3 UF 45/05

    Zulässigkeit der eingeschränkten Beiordnung eines zugelassenen, aber nicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07
    Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob der Begriff des "zugelassenen" Rechtsanwalts in § 121 Abs. 3 ZPO den ortsansässigen Anwalt meint (so wohl BGH in NJW 2006, 1597 und NJW 2006, 1881 und hier das Amtsgericht K.-D.), in dessen Person keine Reisekosten anfallen, oder als Zulassung im Sinne der §§ 18, 23 BRAO zu verstehen ist (so Zöller-Philippi, ZPO, 26. Aufl. 2007, Rdn. 13 zu § 121; OLG Oldenburg NJW 2006, 851; OLG Celle FamRZ 2006, 1552), mit der Folge, dass Ansprüche auf Ersatz von Reisekosten entstehen können, wenn sich der Wohnsitz oder Kanzleiort des Prozessbevollmächtigten nicht in derselben politischen Gemeinde wie der Gerichtssitz befindet (amtl. Vorbem. 7 Abs. 2 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2006 - 7 WF 92/06

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe "zu den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07
    Der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers ist auch beschwerdebefugt, denn er ist durch die Einschränkung auf die Vergütungsansprüche eines ortsansässigen Anwalts beschwert (BGH NJW 2006, 3783; OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2007 -16 WF 40/07- veröffentlicht in juris; BAG NJW 2005, 3085; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl. § 127 Rdn. 19; a.A OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 1613).
  • OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 20 WF 178/02

    Prozesskostenhilfeverfahren: Beiordnung eines Verkehrsanwalts in einfachen Sachen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07
    Einem Antragsteller ist daher bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe in der Regel der von ihm gewählte, an seinem Wohnort ansässige Rechtsanwalt beizuordnen, wenn es sich nicht um einen einfach gelagerten Rechtsstreit handelt, der die ausschließlich schriftliche Information eines Prozessbevollmächtigten am Ort des Prozessgerichts zulässt (OLG Karlsruhe - 17. Senat - NJW 2005, 2718; weitergehend OLG Karlsruhe - 20. Senat - FamRZ 2004, 1298).
  • OLG Stuttgart, 02.03.2007 - 16 WF 40/07

    Prozesskostenhilfe; Umgangsrecht: Beschwerderecht bei einer Beiordnung "zu den

  • OLG Celle, 01.06.2006 - 12 WF 121/06

    Anspruch auf Beiordnung ohne den Zusatz der Beiordnung zu den kostenrechtlichen

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