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   OLG Karlsruhe, 30.01.2024 - 1 ORs 36 SRs 752/23   

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https://dejure.org/2024,1077
OLG Karlsruhe, 30.01.2024 - 1 ORs 36 SRs 752/23 (https://dejure.org/2024,1077)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.01.2024 - 1 ORs 36 SRs 752/23 (https://dejure.org/2024,1077)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Januar 2024 - 1 ORs 36 SRs 752/23 (https://dejure.org/2024,1077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    StPO: Ehefrau "zieht" Zeugnisverweigerungsrecht - Angaben im Gewaltschutzverfahren verwertbar?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwertbarkeit der Angaben zur Begründung eines Gewaltschutzantrags im Strafverfahren trotz Zeugnisverweigerungsrechts - Begründung eines Gewaltschutzantrags stellt keine amtlich initiierte Vernehmung dar

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    StPO: Ehefrau "zieht" Zeugnisverweigerungsrecht - Angaben im Gewaltschutzverfahren verwertbar?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2024 - 1 ORs 36 SRs 752/23
    Der Zulässigkeit der Rüge nicht entgegen steht, dass die Art und Weise der Einführung der von der Kammer verwerteten Aussage der Geschädigten durch Verlesung von Teilen aus den Akten des Gewaltschutzverfahrens in der Antragsschrift unerwähnt bleiben, denn die Verlesung und Verwertung dieser Aktenteile nach erfolgter Zeugnisverweigerung ergibt sich schon aus den schriftlichen Urteilsgründen, welche der Senat auf die Sachrüge zur Kenntnis nimmt, weshalb der mangelhafte Vortrag der Revision unschädlich ist (BGH NJW 1990, 1859).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden im Wege einer entsprechenden Anwendung der Norm auch frühere vernehmungsbasierte Aussagen eines Zeugnisverweigerungsberechtigten in einem Zivilrechtsstreit oder in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit erfasst, die geeignet sind, einen Angehörigen zu belasten, und der Zeuge sich in einer Lage befindet, die derjenigen des Zeugen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vergleichbar ist (vgl. BGH NJW 1990, 1859 mwN).

    Unabhängig von der jeweils zugrundeliegenden Prozessordnung bleibt für eine Verwertung im Strafverfahren aber erkennbar stets maßgeblich, ob die Angaben des Zeugnisverweigerungsberechtigten im Zuge einer amtlich initiierten Vernehmung erfolgten (BGH NJW 1990, 1859; OLG Hamburg, Beschl. v. 8.3.2018 - 1 Ws 114/17, BeckRS 2018, 3916).

  • OLG Hamburg, 08.03.2018 - 1 Ws 114/17

    Eröffnung des Hauptverfahrens im Fall häuslicher Gewalt: Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2024 - 1 ORs 36 SRs 752/23
    § 252 StPO steht einer Verwertung dieser Angaben auch dann nicht entgegen, wenn die Zeugin bei Antragstellung auf die - für sich unverwertbare - Aussage ihrer polizeilichen Vernehmung Bezug nimmt und eine Abschrift des polizeilichen Vernehmungsprotokolls dem Antrag beifügt (Anschluss an OLG Hamburg, Beschl. v. 8. März 2018 - 1 Ws 114/17, BeckRS 2018, 3916).

    Unabhängig von der jeweils zugrundeliegenden Prozessordnung bleibt für eine Verwertung im Strafverfahren aber erkennbar stets maßgeblich, ob die Angaben des Zeugnisverweigerungsberechtigten im Zuge einer amtlich initiierten Vernehmung erfolgten (BGH NJW 1990, 1859; OLG Hamburg, Beschl. v. 8.3.2018 - 1 Ws 114/17, BeckRS 2018, 3916).

  • BGH, 21.09.2004 - 3 StR 185/04

    Beweiserhebungsverbot und Verwertungsverbot gemäß § 252 StPO

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2024 - 1 ORs 36 SRs 752/23
    Der Vernehmungsbegriff ist weit auszulegen und erfasst - unabhängig davon, ob die Angaben förmlich protokolliert oder nur in einem internen Vermerk festgehalten werden - alle Bekundungen über wahrgenommene Tatsachen auf Grund einer offen von einem staatlichen Organ durchgeführten Befragung (BGH NJW 2005, 765 f.).

    Das Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 252 StPO soll den Zeugen vor Konflikten schützen, die aus den Besonderheiten der Vernehmungssituation entstehen, insbesondere einerseits durch die Wahrheitspflicht bei der Zeugenvernehmung und andererseits durch die sozialen Pflichten, die aus der familiären Bindung gegenüber dem Angeklagten erwachsen (vgl. BGH NJW 2005, 765 mwN).

  • OLG Karlsruhe, 21.03.2024 - 1 ORbs 360 Ss 30/24
    Im Urteil mitgeteilte Verfahrensumstände müssen mit der Rechtsbeschwerde nur dann ausgeführt werden, wenn das Rechtsbeschwerdegericht von dem Urteil aufgrund einer parallel erhobenen Sachrüge nicht ohnehin Kenntnis nehmen muss - so wie hier - denn in diesem Fall kann es den Urteilsinhalt zur Prüfung der Verfahrensrüge ergänzend berücksichtigen (vgl. Senat, Beschl. v. 30.01.2024 - 1 ORs 36 SRs 752/23 -, juris Rn. 4; BGH, Urt. v. 20.03.1990 - 1 StR 693/89 -, juris Rn. 3).
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