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   OLG Koblenz, 16.12.2015 - 2 Ws 660/15   

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https://dejure.org/2015,52109
OLG Koblenz, 16.12.2015 - 2 Ws 660/15 (https://dejure.org/2015,52109)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.12.2015 - 2 Ws 660/15 (https://dejure.org/2015,52109)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - 2 Ws 660/15 (https://dejure.org/2015,52109)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 68a StGB, § 68b StGB, § 68c Abs 1 S 1 StGB, § 68c Abs 1 S 2 StGB, § 68d Abs 1 StGB
    Führungsaufsicht: Dauer der Aufsichtsunterstellung; Zulässigkeit einer Therapieweisung sowie einer Abstinenzweisung; Nachweis der Drogenfreiheit durch Drogenscreening; Anforderungen an die Weisung zur Teilnahme an einer Suchtberatung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weisung der Abstinenzkontrolle durch Haarprobe als körperlicher Eingriff nur mit Zustimmung des Verurteilten zulässig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Führungsaufsicht; Dauer; Weisungen; Abstinenzweisung; Nachweis; Haarprobe; Therapieweisung; Suchtberatung; Bewährungshelfer

  • rechtsportal.de

    Weisung der Abstinenzkontrolle durch Haarprobe als körperlicher Eingriff nur mit Zustimmung des Verurteilten zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 665
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.03.2008 - 2 ARs 24/08

    Namentliche Bestimmung des Bewährungshelfers (Zuständigkeit); Belehrung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.12.2015 - 2 Ws 660/15
    Ob eine namentliche Benennung des Bewährungshelfers erforderlich ist (so BGH NStZ 2008, 472; OLG Köln NStZ 1991, 453; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 56d Rn. 3; a.A. Trüg in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltkommentar StGB, 2. Aufl., § 56d Rn. 6 m.w.N.), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Celle, 15.04.2015 - 2 Ws 34/15

    Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung ohne sofortige Freilassung zur Erprobung

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.12.2015 - 2 Ws 660/15
    Denn die namentliche Bestellung des Bewährungshelfers oder Bewährungshelferin bleibt üblicherweise einem gesonderten Beschluss vorbehalten (vgl. OLG Celle, Beschluss 2 Ws 34/15 vom 15.04.2015, juris vor Rn. 1).
  • OLG Koblenz, 12.01.2011 - 2 Ws 16/11

    Strafaussetzung zu Bewährung: Nachträgliche Änderung von Bewährungsauflagen oder

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.12.2015 - 2 Ws 660/15
    Dies ist nur dann der Fall, wenn sie keine ausreichende Rechtsgrundlage haben, nicht hinreichend bestimmt und unverhältnismäßig sind oder sonst ein Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. OLG Koblenz, Beschlüsse 2 Ws 416/15 vom 01.09.2015, 2 Ws 16/11 vom 12.01.2011, 1 Ws 595/11 vom 16.11.2011; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. § 453 Rn. 12).
  • OLG Nürnberg, 23.03.2009 - 1 Ws 94/09

    Führungsaufsicht: Kostentragungspflicht für notwendige Kosten zur Erfüllung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.12.2015 - 2 Ws 660/15
    Auch die Weisung, die Behandlung nicht ohne ärztliche Bescheinigung zu beenden, mithin ordnungsgemäß abzuschließen, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss v. 23.03.2009 - 1 Ws 94/09; Anm. des Senats: s. a. OLG Hamm NStZ 2000, 373; OLG Naumburg NStZ-RR 2010, 324 ).'.
  • OLG Frankfurt, 27.08.2008 - 3 Ws 765/08

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit einer Weisung zur Vorlage von Nachweisen beim

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.12.2015 - 2 Ws 660/15
    Soweit teilweise vertreten wird, das Bestimmtheitsgebot erfordere eine noch weitergehende Ausgestaltung der Therapieweisung dahingehend, dass auch die Art und Häufigkeit der Therapiesitzungen festzulegen sind (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 27.08.2008 - 3 Ws 765/08; Schönke/Schröder, a.a.O., 68b, Rn. 22 m.w.N.), vermag dies nicht zu überzeugen.
  • OLG Naumburg, 26.02.2010 - 1 Ws 78/10

    Führungsaufsicht: Anforderungen an die Bestimmtheit einer Therapieweisung

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.12.2015 - 2 Ws 660/15
    Auch die Weisung, die Behandlung nicht ohne ärztliche Bescheinigung zu beenden, mithin ordnungsgemäß abzuschließen, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss v. 23.03.2009 - 1 Ws 94/09; Anm. des Senats: s. a. OLG Hamm NStZ 2000, 373; OLG Naumburg NStZ-RR 2010, 324 ).'.
  • OLG Hamm, 18.01.2000 - 2 Ws 12/00

    Teilnahme an einer Therapie zur Aufarbeitung einer Sexualproblematik

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.12.2015 - 2 Ws 660/15
    Auch die Weisung, die Behandlung nicht ohne ärztliche Bescheinigung zu beenden, mithin ordnungsgemäß abzuschließen, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss v. 23.03.2009 - 1 Ws 94/09; Anm. des Senats: s. a. OLG Hamm NStZ 2000, 373; OLG Naumburg NStZ-RR 2010, 324 ).'.
  • OLG München, 09.06.2010 - 3 Ws 457/10

    Führungsaufsicht: Notwendige Konkretisierung der Anordnung von Drogenkontrollen

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.12.2015 - 2 Ws 660/15
    Es fehlt indes an der Festlegung der durchführenden Stelle und der Regelung der Kostentragungspflicht (OLG Koblenz, a.a.O.; OLG München, Beschluss v. 09.06.2010 - 3 Ws 457/10).
  • OLG Koblenz, 23.03.2011 - 1 Ws 161/11

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit von Weisungen im Zusammenhang mit der Kontrolle

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.12.2015 - 2 Ws 660/15
    Zwar wird die Höchstzahl der in einem Jahr durchzuführenden und die Art der Kontrollen hinreichend bestimmt (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v. 23.03.2011 - 1 Ws 161/11).
  • OLG Köln, 30.04.1991 - 2 Ws 166/91
    Auszug aus OLG Koblenz, 16.12.2015 - 2 Ws 660/15
    Ob eine namentliche Benennung des Bewährungshelfers erforderlich ist (so BGH NStZ 2008, 472; OLG Köln NStZ 1991, 453; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 56d Rn. 3; a.A. Trüg in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltkommentar StGB, 2. Aufl., § 56d Rn. 6 m.w.N.), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Nürnberg, 31.01.2012 - 1 Ws 595/11

    Kosten bei erfolgreicher Strafmaßberufung

  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16

    Abstinenzweisung; Suchtmittelabhängigkeit; Verhältnismäßigkeit; Widerruf;

    (bb) Demgegenüber haben andere Obergerichte die Auffassung vertreten, dass die Weisung auch in diesen Fällen zulässig sei und das Problem im Rahmen des gegen den Verurteilten wegen des Weisungsverstoßes zu führenden Strafverfahrens zu lösen sei (OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2010 - 2 Ws 568/10, juris, Rdnr. 13: "nach Auffassung des Senats ist es daher auch nicht angängig, bereits im Vorhinein gleichsam resignierend die (vermeintliche) Unerfüllbarkeit der Weisung hinzunehmen, ohne dass diese zuvor praktisch erprobt worden wäre"; Beschluss vom 22. November 2012 - III-2 Ws 776/12, juris, Rdnr. 25; OLG München, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 Ws 488-494/11, juris, und Beschluss vom 19. Juli 2012 - 1 Ws 509/12, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 27. März 2012 - I Ws 90/12, NStZ-RR 2012, 222; OLG Bamberg, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 3 Ss 76/14, juris ; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 Ws 660/15, juris).
  • OLG Zweibrücken, 17.06.2020 - 1 Ws 71/20

    Führungsaufsicht: Anforderungen an die Kombination der elektronischen

    d) Mit Blick auf diese Wechselwirkung zwischen den angegriffenen Weisungen war die Sache insoweit an die Strafvollstreckungskammer zur erneuten Entscheidung zurückzuverweisen (vgl. OLG Koblenz, Beschlüsse vom 16.12.2015 - 2 Ws 660/15, juris Rn. 32 und vom 08.05.2017 - 2 Ws 226/17, juris Rn. 20), welche im Falle erneuter Anordnung deren Erforderlichkeit und Geeignetheit näher als bisher zu begründen haben wird.
  • OLG Koblenz, 10.10.2017 - 2 Ws 570/17

    Weisungen in der Führungsaufsicht: Bestimmtheit einer Weisung zur Kontrolle der

    Denn es bleibt unklar, auf welche Betäubungsmittel die Urinproben analysiert werden sollen (vgl. Senat, 2 Ws 226, 227/17 v. 08.05.2017; 2 Ws 660/15 v. 16.12.2015, juris Rn. 30; OLG Koblenz, 1. Strafsenat, 1 Ws 243/11 v. 09.05.2011).
  • OLG Koblenz, 13.02.2017 - 2 Ws 56/17

    Weisungen in der Führungsaufsicht: Nachprüfung der Weisung eines Kontaktverbots

    Gesetzwidrig ist eine Weisung nur dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, wenn sie unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, ansonsten die Grenzen des dem erstinstanzlich zuständigen Gericht eingeräumten Ermessen überschreitet oder gemessen am Rechtsstaatsprinzip dem Bestimmtheitsgebot nicht entspricht (vgl. Senat, 2 Ws 660/15 v. 16.12.2015, juris Rn. 18 mwN, StV 2016, 665 f.; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 59. Aufl., § 453 Rn. 12 mwN).
  • OLG Koblenz, 08.05.2017 - 2 Ws 226/17

    Beschwerde gegen eine für die Dauer der Führungsaufsicht erteilte Weisung:

    Denn es bleibt unklar, auf welche weiteren "Stimulanzien" außer Cannabinoiden die Urinproben analysiert werden sollen (vgl. Senat, 2 Ws 660/15 v. 16.12.2015, juris Rn. 30; OLG Koblenz, 1. Strafsenat, 1 Ws 243/11 v. 09.05.2011).
  • OLG Schleswig, 11.02.2019 - 2 Ws 400/18

    Zur Bestimmung der Dauer der Führungsaufsicht reicht die Angabe eines Enddatums

    Da es dem Senat als Folge seiner nur eingeschränkten Prüfungskompetenz gem. §§ 463 Abs. 2, 453 Abs. 2 Satz 2 StPO verwehrt ist, sein Ermessen an die Stelle desjenigen der Strafvollstreckungskammer zu setzen, war die Sache hinsichtlich der Anordnung der Dauer der Führungsaufsicht zur erneuten Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer zurückzuverweisen (vgl. OLG Koblenz Beschl. v. 16.12.2015 ­- 2 Ws 660/15, BeckRS 2016, 9015).
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