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   OLG München, 05.08.2016 - 10 U 4616/15   

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OLG München, 05.08.2016 - 10 U 4616/15 (https://dejure.org/2016,23706)
OLG München, Entscheidung vom 05.08.2016 - 10 U 4616/15 (https://dejure.org/2016,23706)
OLG München, Entscheidung vom 05. August 2016 - 10 U 4616/15 (https://dejure.org/2016,23706)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Verletzung der Wartepflicht durch einen den Radweg in falscher Richtung befahrenden Radfahrer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Fahrradfahrer im Einmündungsbereich einer Straße in einen gemeinsamen Geh- und Radweg

  • rewis.io

    Haftungsverteilung bei Verletzung der Wartepflicht durch Radfahrer, der einen Geh- und Radweg entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung benutzt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Fahrradfahrer im Einmündungsbereich einer Straße in einen gemeinsamen Geh- und Radweg

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Fahrradfahrer im Einmündungsbereich einer Straße in einen gemeinsamen Geh- und Radweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mithaftung eines in die falsche Richtung fahrenden Fahrradfahrers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Fahrradfahrer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wie hoch ist die Mithaftung eines in die falsche Richtung fahrenden Radlers?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 28
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 20.02.2014 - IX ZR 54/13

    Schluss der mündlichen Verhandlung im Zivilverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 05.08.2016 - 10 U 4616/15
    Gründe, die die Zulassung der Revision gemäß § 543 II 1 ZPO rechtfertigen würden, sind nicht gegeben, denn weder eine grundsätzliche Bedeutung der Sache (BVerfG NJW 2014, 2417 [2419, Tz. 26-32]; BGH NJW-RR 2014, 505) noch die Fortbildung des Rechts (BVerfG a. a. O. Tz. 33) oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (BVerfG a. a. O. [2420, Tz. 34]; BGH NJW 2003, 1943) erfordern eine Entscheidung des Revisionsgerichts.
  • BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus OLG München, 05.08.2016 - 10 U 4616/15
    Gründe, die die Zulassung der Revision gemäß § 543 II 1 ZPO rechtfertigen würden, sind nicht gegeben, denn weder eine grundsätzliche Bedeutung der Sache (BVerfG NJW 2014, 2417 [2419, Tz. 26-32]; BGH NJW-RR 2014, 505) noch die Fortbildung des Rechts (BVerfG a. a. O. Tz. 33) oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (BVerfG a. a. O. [2420, Tz. 34]; BGH NJW 2003, 1943) erfordern eine Entscheidung des Revisionsgerichts.
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG München, 05.08.2016 - 10 U 4616/15
    Gründe, die die Zulassung der Revision gemäß § 543 II 1 ZPO rechtfertigen würden, sind nicht gegeben, denn weder eine grundsätzliche Bedeutung der Sache (BVerfG NJW 2014, 2417 [2419, Tz. 26-32]; BGH NJW-RR 2014, 505) noch die Fortbildung des Rechts (BVerfG a. a. O. Tz. 33) oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (BVerfG a. a. O. [2420, Tz. 34]; BGH NJW 2003, 1943) erfordern eine Entscheidung des Revisionsgerichts.
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus OLG München, 05.08.2016 - 10 U 4616/15
    Eine solche Bindung entfiele nur dann, wenn diese Feststellungen offensichtlich lückenhaft, widersprüchlich oder unzutreffend wären (BGH WM 2015, 1562), und somit konkrete Anhaltspunkte Zweifel an deren Richtigkeit oder Vollständigkeit wecken würden (BGH NJW 2003, 3480).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG München, 05.08.2016 - 10 U 4616/15
    Solche Anhaltspunkte, die erneute, erweiterte oder ergänzende Feststellungen gebieten könnten, haben die Beklagten nicht aufzeigen können, sie ergeben sich auch nicht aus der etwa vom Senat von Amts wegen vorzunehmenden (so BGH [V. ZS] NJW 2004, 1876; [VI. ZS] NJW 2014, 2797) Überprüfung.
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 341/10

    Geschäftsführer- bzw. Vorstandshaftung durch Schutzgesetzverletzung:

    Auszug aus OLG München, 05.08.2016 - 10 U 4616/15
    Der Senat tritt diesem Beweisergebnis - nach Überprüfung und eigenständiger Bewertung - ausdrücklich bei, denn die erstgerichtliche Würdigung ist denkgesetzlich möglich, widerspruchsfrei und nachvollziehbar begründet (BGH NJW 2012, 3439 ff. [3442 [28]; NJW-RR 2011, 270).
  • BGH, 03.06.2014 - VI ZR 394/13

    Schadensersatzprozess wegen Kapitalanlagebetrugs: Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG München, 05.08.2016 - 10 U 4616/15
    Solche Anhaltspunkte, die erneute, erweiterte oder ergänzende Feststellungen gebieten könnten, haben die Beklagten nicht aufzeigen können, sie ergeben sich auch nicht aus der etwa vom Senat von Amts wegen vorzunehmenden (so BGH [V. ZS] NJW 2004, 1876; [VI. ZS] NJW 2014, 2797) Überprüfung.
  • BGH, 12.05.2015 - VI ZR 102/14

    Haftung bei Kapitalanlagebetrug: Verbreiten unrichtiger Informationen;

    Auszug aus OLG München, 05.08.2016 - 10 U 4616/15
    Eine solche Bindung entfiele nur dann, wenn diese Feststellungen offensichtlich lückenhaft, widersprüchlich oder unzutreffend wären (BGH WM 2015, 1562), und somit konkrete Anhaltspunkte Zweifel an deren Richtigkeit oder Vollständigkeit wecken würden (BGH NJW 2003, 3480).
  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86

    Vorfahrtsrecht eines Radfahrers

    Auszug aus OLG München, 05.08.2016 - 10 U 4616/15
    Mangels eines Radweges auf der Fahrbahn ist auch die Rechtsprechung des BGH über die Vorfahrtsberechtigung des in gegensätzlicher Richtung auf dem Radweg der Vorfahrtsstraße fahrenden Radfahrers (vgl. BGH NJW 1986, 2651) nicht einschlägig.
  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 58/06

    Verwertung von Schilderungen eines Zeugen über den Hergang eines Verkehrsunfalls

    Auszug aus OLG München, 05.08.2016 - 10 U 4616/15
    Mit dem unstreitigen Fahrverhalten der Klägerin haben die Beklagten Tatumstände dargelegt, nach denen die Schäden zu einem erheblichen Teil von der Klägerin mitverschuldet worden sind, so dass der eigene Verursachungsbeitrag und Verschuldensanteil geringer veranschlagt werden dürfe (BGH NJW-RR 2007, 1077; Senat, Urt. v. 13.11.2015 - 10 U 3964/14 [juris]; Urt. v. 12.06.2015 - 10 U 3673/14 [juris], jeweils m. w. N.), und dieses Mitverschulden nach Art und Ausmaß der Sorgfaltspflichtverletzung im konkreten Fall so schwer wiege, dass eine Anspruchskürzung auf ein Viertel (BB 3, 5 = Bl. 228, 230 d. A.) gerechtfertigt sei.
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 443/13

    Arzthaftungsprozess: Erneute persönliche Anhörung des Patienten zur Frage des

  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08

    "Schrottimmobilien": BGH bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels

  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87

    Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten

  • BGH, 07.06.1988 - VI ZR 203/87

    Gestatten des Gebrauchs eines nicht haftpflichtversicherten Kraftfahrzeugs

  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86

    Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers

  • OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3981/14

    Kollision eines erheblich alkoholisierten Fußgängers mit einem Kfz bei Dunkelheit

  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

  • OLG München, 24.01.2014 - 10 U 1673/13

    Voraussetzungen der Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht

  • OLG Hamm, 23.05.1986 - 9 U 245/85

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem auf

  • OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3673/14

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Kradfahrers im Begegnungsverkehr - Darlegungs-

  • OLG München, 13.11.2015 - 10 U 3964/14

    Haftungsverteilung bei der Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einem Fußgänger

  • OLG München, 30.07.2010 - 10 U 2930/10

    Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Achtzehnjährige Verletzte mit Narben im

  • BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 99/01

    Beweiswürdigung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Echtheit einer

  • OLG München, 05.05.2017 - 10 U 1750/15

    Haftungsverteilung nach einer Kollision zwischen einem die Fahrbahn überquerenden

    Soweit die Beklagten dies mit einer neueren Entscheidung des Senats (Urt. v. 05.08.2016 - 10 U 4616/15 [BeckRS 2016, 14139]) in Frage stellen wollen (Schriftsatz v. 04.05.2017, Bl. 306/307 d. A.), erkennen sie einerseits selbst, dass die jeweilige Fallgestaltung starke Unterschiede aufweist.
  • LG Wiesbaden, 04.03.2022 - 2 S 18/21

    Zulässigkeit und Grenzen von Inkassodienstleistungen

    Auch insoweit ist wiederum die von der Beklagten zitierte Entscheidung OLG München, Urteil vom 5.8.2016 - 10 U 4616/15, bei der es sich um einen Unfall im Bereich einer Straßeneinmündung handelte, nicht vergleichbar.
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