Rechtsprechung
OLG München, 18.10.2018 - 29 U 65/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
UrhG § 54 Abs. 1, § 87 Abs. 4; RL 2001/29/EG Art. 5 Abs. 2 b
Ansprüche auf Teilhabe an den Vergütungen der Geräte- und Leerträgerhersteller - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Ansprüche auf Teilhabe an den Vergütungen der Geräte- und Leerträgerhersteller
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung des § 87 Abs. 4 UrhG hinsichtlich der Beteiligung von Sendeunternehmen am Vergütungsaufkommen der Geräte- und Leerträgervergütung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Keine Beteiligung der VG Media an Privatkopievergütung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Vergütungsanspruch von Sendeunternehmen für Privatkopien
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Vergütungsanspruch von Sendeunternehmen für Privatkopien
Verfahrensgang
- LG München I, 16.11.2017 - 7 O 8946/17
- OLG München, 18.10.2018 - 29 U 65/18
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2019, 57
- MMR 2019, 384
- ZUM 2019, 266
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 23.05.2016 - 1 BvR 2230/15
Partielle Nichtanwendung von § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. im Bereich der …
Auszug aus OLG München, 18.10.2018 - 29 U 65/18
Rechtsfortbildung stellt keine unzulässige richterliche Eigenmacht dar, sofern durch sie der erkennbare Wille des Gesetzgebers nicht beiseitegeschoben und durch eine autark getroffene richterliche Abwägung der Interessen ersetzt wird (BVerfG NJW-RR 2016, 1366 Tz. 38 - Richterliche Rechtsfortbildung).Entgegen der Auffassung der Klägerin ergibt sich auch aus Tz. 54 des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23.05.2016 (NJW-RR 2016, 1366 - Richterliche Rechtsfortbildung) nicht, dass eine richterliche Rechtsfortbildung durch teleologische Reduktion des § 87 Abs. 4 UrhG dahingehend, dass § 54 Abs. 1 UrhG auf Sendeunternehmen Anwendung findet, vorliegend möglich sei.
- Drs-Bund, 14.06.2006 - BT-Drs 16/1818
Auszug aus OLG München, 18.10.2018 - 29 U 65/18
Zwar ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien, dass der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass die von ihm getroffene Regelung europarechtskonform sei (vgl. Deutscher Bundestag -Drucksache 16/1818 S. 17), so dass - falls dies nicht der Fall sein sollte - eine planwidrige Regelungslücke vorliegen würde.Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrecht in der Informationsgesellschaft vom 15.06.2006 heißt es insoweit unmissverständlich (Deutscher Bundestag - Drucksache 16/1818 S. 17):.
- EuGH, 16.07.2009 - C-12/08
Mono Car Styling - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 und …
Auszug aus OLG München, 18.10.2018 - 29 U 65/18
Die Pflicht zur gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung gilt für alle Vorschriften des nationalen Rechts und findet in den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, insbesondere im Grundsatz der Rechtssicherheit, ihre Schranken, und zwar in dem Sinne, dass sie nicht als Grundlage für eine Auslegung contra legem des nationalen Rechts dienen darf (EuGH Urteil vom 16.07.2009 -C-12/08, BeckRS 2009, 70805, Tz. 61).