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   OLG München, 23.01.2008 - 33 Wx 196/07   

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https://dejure.org/2008,12843
OLG München, 23.01.2008 - 33 Wx 196/07 (https://dejure.org/2008,12843)
OLG München, Entscheidung vom 23.01.2008 - 33 Wx 196/07 (https://dejure.org/2008,12843)
OLG München, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 33 Wx 196/07 (https://dejure.org/2008,12843)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung einer zivilrechtlichen Unterbringung: Erfordernis der unverzüglichen Bestellung eines Betreuers; Kostenentscheidung bei Erledigung der Unterbringungsmaßnahme während des Beschwerdeverfahrens; sofortige weitere Beschwerde bei Unkenntnis des ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstweilige Anordnung auf Unterbringung, Betreuerbestellung, Erledigung

  • Judicialis

    BGB § 1846; ; BGB § 1906 Abs. 1; ; FGG § 13a Abs. 2 Satz 1; ; FGG § 70h

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrige Unterbringungsmaßnahme bei fehlender Betreuerbestellung - Kostenlast bei Erledigung - sofortige weitere Beschwerde bei zwischenzeitlicher Erledigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortige Beschwerde gegen die vorläufige Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses; Rechtswidrigkeit einer zivilrechtlichen Unterbringungsmaßnahme bei Unterlassen der Bestellung eines Betreuers ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 810
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.02.2002 - XII ZB 191/00

    Anordnung der Unterbringung ohne gleichzeitige Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG München, 23.01.2008 - 33 Wx 196/07
    Sorgt das Vormundschaftsgericht nach einstweiliger Anordnung einer zivilrechtlichen Unterbringung nicht unverzüglich für die Bestellung eines Betreuers, ist die Unterbringungsmaßnahme von Anfang an rechtswidrig (vgl. BGHZ 150, 45 = NJW 2002, 1801).

    Da das Amtsgericht jedoch nicht gleichzeitig mit der Anordnung der Unterbringung die zur unverzüglichen Bestellung eines (vorläufigen) Betreuers erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, war die Anordnung der Unterbringung von vornherein unzulässig (BGHZ 145, 45 = NJW 2002, 1801/1803).

  • BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02

    Hauptsacheerledigung im zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren -

    Auszug aus OLG München, 23.01.2008 - 33 Wx 196/07
    Das gilt auch im Fall einer Hauptsacheerledigung in einem zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren (BayObLG FamRZ 2003, 783).

    Gleichzeitig mit der Anordnung muss das Vormundschaftsgericht aber dafür Sorge tragen, dass unverzüglich ein Betreuer bestellt wird, der innerhalb weniger Tage die Interessen des Betreuten wahrnehmen und die Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in eigener Verantwortung treffen kann, so wie es § 1906 BGB vorschreibt (BGH a.a.O.; BayObLG FamRZ 2003, 783).

  • BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 3 Z 88/88
    Auszug aus OLG München, 23.01.2008 - 33 Wx 196/07
    Die Erledigung der Hauptsache ist nach Einlegung des Rechtsmittels der sofortigen Beschwerde eingetreten, der Beschwerdeführer hat sein Rechtsmittel zulässig auf die Kosten beschränkt (vgl. BGHZ 86, 393/395 m.w.N.; BayObLGZ 1988, 317/318 f.).

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat über die Kosten des gesamten Verfahrens zu befinden (vgl. BGH aaO; BayObLGZ 1988, 317/318).

  • BGH, 10.02.1983 - V ZB 18/82

    Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksmiteigentümer

    Auszug aus OLG München, 23.01.2008 - 33 Wx 196/07
    Die Erledigung der Hauptsache ist nach Einlegung des Rechtsmittels der sofortigen Beschwerde eingetreten, der Beschwerdeführer hat sein Rechtsmittel zulässig auf die Kosten beschränkt (vgl. BGHZ 86, 393/395 m.w.N.; BayObLGZ 1988, 317/318 f.).
  • OLG Hamm, 18.08.1999 - 15 W 233/99
    Auszug aus OLG München, 23.01.2008 - 33 Wx 196/07
    Die Hauptsacheerledigung trat durch die Verlegung des Betroffenen auf die offene Station am 3.8.2007 ein, da diese nicht lediglich zur Probe verfügt wurde und deshalb hierdurch die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der geschlossenen Unterbringung vom 16.7.2007 wirkungslos wurde (OLG Hamm FGPrax 1999, 222; unv. Senatsbeschluss vom 13.9.2006 - 33 Wx 112/06).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit

    Auszug aus OLG München, 23.01.2008 - 33 Wx 196/07
    Als Maßregel im Sinne des § 1846 BGB kann auch eine vorläufige Unterbringung in Betracht kommen, wenn die Voraussetzungen des § 70 h FGG i.V.m. den §§ 69 f und 70 g FGG für eine Anordnung der vorläufigen Unterbringung vorliegen (BGH a.a.O.; OLG Schleswig NJW 1992, 2974; BayObLGZ 1999, 269/273).
  • BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86

    Voraussetzungen der vorläufige Unterbringung

    Auszug aus OLG München, 23.01.2008 - 33 Wx 196/07
    Deshalb kann von der eigenständigen Anordnungsbefugnis des § 1846 BGB nur in dringenden Fällen, in denen ein Aufschub einen Nachteil für den Betreuten zur Folge haben würde, Gebrauch gemacht werden (BayObLGZ 1986, 174/176).
  • OLG Schleswig, 30.09.1992 - 2 W 123/92

    Eilfälle; Zivilrechtliche Maßnahme; Unterbringung; Betroffener; Zulässigkeit;

    Auszug aus OLG München, 23.01.2008 - 33 Wx 196/07
    Als Maßregel im Sinne des § 1846 BGB kann auch eine vorläufige Unterbringung in Betracht kommen, wenn die Voraussetzungen des § 70 h FGG i.V.m. den §§ 69 f und 70 g FGG für eine Anordnung der vorläufigen Unterbringung vorliegen (BGH a.a.O.; OLG Schleswig NJW 1992, 2974; BayObLGZ 1999, 269/273).
  • LG Lübeck, 27.11.2012 - 7 T 732/12

    Notwendigkeit des Erlasses einer Unterbringungsanordnung bei Unterbringung auf

    Unterlässt das Gericht solche Maßnahmen, so ist die Anordnung der Unterbringung von Anfang an rechtswidrig (vgl. BGH in BGHZ 150, 45 ; OLG München NJW-RR 2008, 810 ).
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