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   OLG Oldenburg, 18.09.2023 - 1 ORs 132/23   

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https://dejure.org/2023,29087
OLG Oldenburg, 18.09.2023 - 1 ORs 132/23 (https://dejure.org/2023,29087)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.09.2023 - 1 ORs 132/23 (https://dejure.org/2023,29087)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. September 2023 - 1 ORs 132/23 (https://dejure.org/2023,29087)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StGB § 86; StGB § 86a; VereinsG § 20
    Zur Eingrenzung der Tatbestandsvoraussetzungen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gem. § 86a StGB sowie der Verbreitung von Kennzeichen verbotener Vereine oder Parteien gem. § 20 Abs.1 Nr.5 VereinsG - insbesondere des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 86 ; StGB § 86a; VereinsG § 20
    Zur Eingrenzung der Tatbestandsvoraussetzungen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gem. § 86a StGB sowie der Verbreitung von Kennzeichen verbotener Vereine oder Parteien gem. § 20 Abs.1 Nr.5 VereinsG - insbesondere des ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 86 ; StGB § 86a; VereinsG § 20
    Zur Eingrenzung der Tatbestandsvoraussetzungen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gem. § 86a StGB sowie der Verbreitung von Kennzeichen verbotener Vereine oder Parteien gem. § 20 Abs.1 Nr.5 VereinsG - insbesondere des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 07.10.2022 - 202 StRR 90/22

    Strafbarkeit nach § 86a StGB wegen Einstellens einer ein Hakenkreuz enthaltenden

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.09.2023 - 1 ORs 132/23
    Damit will die Vorschrift die Verwendung derartiger Kennzeichen grundsätzlich aus dem politischen Leben in Deutschland verbannen und auf diese Weise ein kommunikatives Tabu errichten (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 01.06.2006 - 1 BvR 150/03 , NJW 2006, 3050 ; BayObLG, Urteil vom 07.10.2022 - 202 StRR 90/22 , NStZ-RR 2023, 10; OLG Braunschweig a.a.O. jew. m.w.N.).

    Schließlich soll § 86a StGB verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen - ungeachtet der damit verbundenen Absicht - sich wieder derart einbürgert, dass das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird, mit der Folge, dass sie schließlich auch wieder von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden können (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.2007 - 3 StR 486/06 , NJW 2007, 1602 Rn. 5; BayObLG, Urteil vom 07.10.2022 - 202 StRR 90/22 , NStZ-RR 2023, 10 ; OLG Braunschweig a.a.O. jew. m.w.N.).

    Indes muss berücksichtigt werden, dass dieser Text in arabischen Schriftzeichen abgefasst ist und sich daher dessen Sinngehalt dem durchschnittlichen - der arabischen Sprache weitgehend nicht mächtigen - Betrachter im Inland gerade nicht auf Anhieb erschließt (vgl. BayObLG, Urteil vom 07.10.2022 - 202 StRR 90/22 , NStZ-RR 2023, 10 ).

    Auch soweit die konkret verwendete Karikatur aus einer Quelle geschichtlicher Berichterstattung ohne strafbaren Inhalt entnommen worden sein sollte, kommt es für die Bewertung der Strafbarkeit allein auf den Kontext der Verwendung in ihrer konkreten Form an (vgl. BayObLG, Urteil vom 07.10.2022 - 202 StRR 90/22 , NStZ-RR 2023, 12 [OLG Celle 11.10.2022 - 2 Ss 127/22] ).

  • OLG Braunschweig, 05.10.2022 - 1 Ss 34/22

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Objektiver

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.09.2023 - 1 ORs 132/23
    Ebenso wenig ist in subjektiver Hinsicht eine verfassungsgefährdende Absicht erforderlich; vielmehr genügt das willentliche Gebrauchmachen des Kennzeichens in dem Wissen, dass dieses ein nationalsozialistisches Kennzeichen ist, wobei bedingter Vorsatz ausreicht (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 26.07.2010 - 1 Ss 103/10 , juris Rn. 13; OLG Braunschweig, Urteil vom 05.10.2022 - 1 Ss 34/22 , NStZ 2023, 419 ).

    So hat die höchstrichterliche Rechtsprechung eine Gegnerschaft zu der nationalsozialistischen Ideologie nur in solchen Fällen angenommen, in denen eine Distanzierung zum Beispiel mittels Durchstreichungen des Kennzeichens, Darstellungen der Zerstörung des betreffenden Kennzeichens oder dessen Kombination mit der üblichen Symbolik aus dem Bereich der Abfallentsorgung ("Umweltmännchen") erfolgt und damit die Ablehnung zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck gebracht wird (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 05.10.2022 - 1 Ss 34/22 , NStZ 2023, 419 m.w.N.).

  • BayObLG, 14.02.2020 - 207 StRR 8/20

    Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung im Falle des Verbreitens des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.09.2023 - 1 ORs 132/23
    Wollte man demgegenüber - wie es die Kammer vertreten hat und anders als es beim Vorwurf der Strafbarkeit einer reinen Äußerung zu erfolgen hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14.02.2020 - 207 StRR 8/20, juris Rn. 15) - eine weitergehende, kontextualisierende Deutung des verfahrensgegenständlichen Posts zulassen, etwa gar unter Berücksichtigung des Inhalts der gesamten Facebook-Accounts, so liefe dies dem Schutzzweck des § 86a StGB zuwider, indem hier dem unverändert dargestellten Hakenkreuz und Abbild Hitlers als Kommunikationsmittel uneingeschränkt Raum gegeben würde (vgl. OLG Braunschweig a.a.O.).

    Der Angeklagte hat das verbotene Kennzeichen in seinem öffentlich einsehbaren Facebook-Account auch verbreitet bzw. öffentlich verwendet (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14.02.2020 - 207 StRR 8/20, juris Rn. 6 f.).

  • BGH, 15.03.2007 - 3 StR 486/06

    Strafbarkeit der Darstellung durchgestrichener Hakenkreuze

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.09.2023 - 1 ORs 132/23
    Schließlich soll § 86a StGB verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen - ungeachtet der damit verbundenen Absicht - sich wieder derart einbürgert, dass das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird, mit der Folge, dass sie schließlich auch wieder von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden können (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.2007 - 3 StR 486/06 , NJW 2007, 1602 Rn. 5; BayObLG, Urteil vom 07.10.2022 - 202 StRR 90/22 , NStZ-RR 2023, 10 ; OLG Braunschweig a.a.O. jew. m.w.N.).

    Ist dagegen der Aussagegehalt einer Darstellung mehrdeutig oder die Gegnerschaft nur undeutlich erkennbar, ist der Schutzzweck des § 86a StGB verletzt (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.2007 - 3 StR 486/06 , NJW 2007, 1602 ; BayObLG a.a.O.).

  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 150/03

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.09.2023 - 1 ORs 132/23
    Damit will die Vorschrift die Verwendung derartiger Kennzeichen grundsätzlich aus dem politischen Leben in Deutschland verbannen und auf diese Weise ein kommunikatives Tabu errichten (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 01.06.2006 - 1 BvR 150/03 , NJW 2006, 3050 ; BayObLG, Urteil vom 07.10.2022 - 202 StRR 90/22 , NStZ-RR 2023, 10; OLG Braunschweig a.a.O. jew. m.w.N.).

    Nach ständiger - vom Bundesverfassungsgericht gebilligter (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschlüsse vom 23.03.2006 - 1 BvR 204/03 , NJW 2006, 3052 und vom 01.06.2006 - 1 BvR 150/03 , NJW 2006, 3050 ) - Rechtsprechung liegt der Schutzzweck dieser Norm in der Abwehr einer Wiederbelebung der verbotenen Organisation oder der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Bestrebungen, auf die das Kennzeichen symbolhaft hinweist.

  • OLG Celle, 11.10.2022 - 2 Ss 127/22

    Volksverhetzung durch Hochladen fremdenfeindlicher und nationalsozialistische

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.09.2023 - 1 ORs 132/23
    Auch soweit die konkret verwendete Karikatur aus einer Quelle geschichtlicher Berichterstattung ohne strafbaren Inhalt entnommen worden sein sollte, kommt es für die Bewertung der Strafbarkeit allein auf den Kontext der Verwendung in ihrer konkreten Form an (vgl. BayObLG, Urteil vom 07.10.2022 - 202 StRR 90/22 , NStZ-RR 2023, 12 [OLG Celle 11.10.2022 - 2 Ss 127/22] ).
  • BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03

    Hitler-Gruß als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.09.2023 - 1 ORs 132/23
    Nach ständiger - vom Bundesverfassungsgericht gebilligter (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschlüsse vom 23.03.2006 - 1 BvR 204/03 , NJW 2006, 3052 und vom 01.06.2006 - 1 BvR 150/03 , NJW 2006, 3050 ) - Rechtsprechung liegt der Schutzzweck dieser Norm in der Abwehr einer Wiederbelebung der verbotenen Organisation oder der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Bestrebungen, auf die das Kennzeichen symbolhaft hinweist.
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15

    Das Tragen von "Rocker-Kutten", auf denen gleichzeitig Kennzeichen des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.09.2023 - 1 ORs 132/23
    Denn überträgt man die zu § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB entwickelten und vorstehend bereits unter lit. a) entwickelten Grundsätze auf die Strafnorm des § 20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2015 - 3 StR 33/15 , NStZ 2016, 86 ), sind nur solche Verhaltensweisen tatbestandlich nicht erfasst, die den Schutzzweck der Norm offensichtlich nicht beeinträchtigen (vgl. Heinrich , in MüKo-StGB, § 20 VereinsG Rn. 115 im Kontext der Sozialadäquanzklausel).
  • OLG Oldenburg, 26.07.2010 - 1 Ss 103/10

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit der Verwendung der nationalsozialistischen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.09.2023 - 1 ORs 132/23
    Ebenso wenig ist in subjektiver Hinsicht eine verfassungsgefährdende Absicht erforderlich; vielmehr genügt das willentliche Gebrauchmachen des Kennzeichens in dem Wissen, dass dieses ein nationalsozialistisches Kennzeichen ist, wobei bedingter Vorsatz ausreicht (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 26.07.2010 - 1 Ss 103/10 , juris Rn. 13; OLG Braunschweig, Urteil vom 05.10.2022 - 1 Ss 34/22 , NStZ 2023, 419 ).
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