Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 27.11.2007 - 2 UF 110/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Internationales Familienrechtsverfahren: Beachtung der auf der Zuständigkeitskonzentration basierenden Abgabepflicht im Beschwerdeverfahren
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 10 IntFamRVG; § 12 Abs. 1 IntFamRVG; § 13 Abs. 1 IntFamRVG; § 621 Nr. 1 ZPO; § 621e Abs. 1 ZPO
Anfechtung einer durch das unzuständige Gericht getroffenen Entscheidung über das Sorgerecht für zwei Kinder; Aufhebung einer angefochtenen Entscheidung von Amts wegen aufgrund der Unzuständigkeit des erkennenden Gerichts; Internationale Zuständigkeit der ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung einer durch das unzuständige Gericht getroffenen Entscheidung über das Sorgerecht für zwei Kinder; Aufhebung einer angefochtenen Entscheidung von Amts wegen aufgrund der Unzuständigkeit des erkennenden Gerichts; Internationale Zuständigkeit der ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
IntFamRVG § 13; IntFamRVG § 12; ZPO § 621e
Missachtung der Abgabepflicht im Internationalen Familienrechtsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Meppen, 13.08.2007 - 20 F 77/07
- OLG Oldenburg, 27.11.2007 - 2 UF 110/07
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 1269
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.05.1985 - IVb ARZ 15/85
Verweisung an das Gericht der Ehesache
Auszug aus OLG Oldenburg, 27.11.2007 - 2 UF 110/07
Die Rechtslage nach § 621 Abs. 3 ZPO schließlich ist nicht eindeutig: Zwar ist für die nach Zivilprozessrecht zu behandelnden Familiensachen in Rechtsprechung und Literatur herrschende Meinung, dass die Konzentrationszuständigkeit nach Ergehen der erstinstanzlichen Entscheidung nicht mehr zu beachten ist (BGH, NJW 1986, 2058. BGH, FamRZ 80, 444. Zöller-Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 621 Rn. 94, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 621 Rn. 39).Der BGH hat die Frage ausdrücklich offen gelassen (BGH, NJW 1986, 2058).
- OLG Hamburg, 02.03.1993 - 7 UF 88/92
Auszug aus OLG Oldenburg, 27.11.2007 - 2 UF 110/07
Auch hat das OLG Hamburg entschieden, dass § 621 Abs. 3 ZPO in der Beschwerdeinstanz erweiternd anwendbar sei, wenn eine Ehesache anhängig werde, nachdem das erstinstanzliche Gericht eine Unterhaltsklage als unzulässig abgewiesen habe (OLG Hamburg, NJW-RR 1993, 1286). - BGH, 27.02.1980 - IV ZR 198/78
Zuständigkeit für Entscheidungen über den Erlass einer einstweiligen Anordnung …
Auszug aus OLG Oldenburg, 27.11.2007 - 2 UF 110/07
Die Rechtslage nach § 621 Abs. 3 ZPO schließlich ist nicht eindeutig: Zwar ist für die nach Zivilprozessrecht zu behandelnden Familiensachen in Rechtsprechung und Literatur herrschende Meinung, dass die Konzentrationszuständigkeit nach Ergehen der erstinstanzlichen Entscheidung nicht mehr zu beachten ist (BGH, NJW 1986, 2058. BGH, FamRZ 80, 444. Zöller-Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 621 Rn. 94, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 621 Rn. 39).
- OLG Hamm, 13.01.2011 - 18 U 88/10
Keine Rückzahlung von sogenanntem "Brautgeld"
Die zwischen den Parteien getroffene Brautgeldabrede verstößt allerdings gegen die guten Sitten und ist damit nach Maßgabe des § 138 BGB nichtig (allgemein für Brautgeldabreden ebenso, jedoch ohne Begründung: Mörsdorf-Schulte, FamRBInt 2008, 32; s. auch Sturm, StAZ 1995, 343, 350, der die Sittenwidrigkeit eines in afrikanischen Ländern üblichen Brautkaufs grundsätzlich bejaht, jedoch betont, dass es im Rahmen des ordre public bei Anwendung ausländischen Rechts auf das konkrete Ergebnis ankommt; Bedenken bezüglich der Sittengemäßheit eines yezidischen Brautgeldes - insbesondere aufgrund der Höhe von 60.000 EUR - hat auch das OLG Celle geäußert, NJW 2008, 1005; für das in der Türkei verbreitete, dem Inhalt und der Funktion nach vergleichbare Brautgeld (sog. baslik) ebenso Krüger, StAZ 1990, 324 f.; s. aber auch zum funktional und inhaltlich vergleichbaren Brautgeld unter Roma, OLG Köln, NJW-RR 1994, 1026 ff., welches sich allerdings gar nicht erst mit der Frage der Sittenwidrigkeit befasst).