Rechtsprechung
   OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,35248
OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17 (https://dejure.org/2019,35248)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25.10.2019 - 5 U 55/17 (https://dejure.org/2019,35248)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25. Oktober 2019 - 5 U 55/17 (https://dejure.org/2019,35248)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,35248) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 254 Abs 1 BGB, § 21a Abs 1 S 1 StVO
    Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mithaftung des Geschädigten bei Verletzung der Anschnallpflicht

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Mithaftung bei Verletzung Anschnallpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unfall: Ohne Sicherheitsgurt droht Mitverschulden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beifahrer nicht angeschnallt - Mitverschulden bei Verkehrsunfall!

  • datev.de (Kurzinformation)

    Mithaftung einer nicht angeschnallten Beifahrerin bei Unfallschäden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umfang des Mitverschuldens des Geschädigten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Haftung nach Verkehrsunfall: Zum Anspruch auf Schadensersatz bei Mitverschulden des nichtangeschnallten Beifahrers - Mitverursachung ist nicht nur nach unfallbedingten Verletzungen durch nicht angelegten Sicherheitsgurt zu bemessen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 10.03.2003 - 1 U 150/02

    Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls; Berücksichtigung der Nichtanlegung

    Auszug aus OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17
    Es handelt sich um ein Mitverschulden bei der Entstehung des Schadens im Sinne des § 254 Abs. 1 BGB (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. März 2003 - I-1 U 150/02 -, juris).

    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung sind in vergleichbaren Fällen wegen der Nichtanlegung des Sicherheitsgurts Haftungsquoten gebildet worden, die sich nicht nach den fiktiven Verletzungsfolgen sondern nach dem Maß der Verursachung richten, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben (vgl. OLG München, Urteil vom 7. Juni 2013 - 10 U 1931/12 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. März 2003 - I-1 U 150/02 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Juli 1999 - 10 U 55/99 - OLG Hamm, Urteil vom 26. November 1996 - 9 U 174/95 - OLG München, Urteil vom 14. April 1983 - 24 U 813/82 -, jeweils in juris).

  • OLG München, 13.01.1999 - 7 U 4576/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17
    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht München für einen solchen Ausnahmefall jedenfalls dann keinen Raum gesehen, wenn gerade die Verletzung der Anschnallpflicht für den Grad der Verletzungen prägende Wirkung hatte und einen Körperschaden von solcher Schwere verursachte, die den Bereich gewöhnlicher Unfallfolgen bei angeschnallten Beifahrern weit übersteigt (vgl. Urteil vom 13. Januar 1999 - 7 U 4576/98 -, juris).
  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 10/11

    Zur Haftungskürzung wegen Mitverschuldens bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

    Auszug aus OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17
    Daraus folgt, dass den Insassen eines Pkw, der entgegen § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO während der Fahrt den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte, im Falle einer Verletzung infolge eines Verkehrsunfalls dann eine anspruchsmindernde Mithaftung trifft, wenn - wie hier - festgestellt ist, dass nach der Art des Unfalls die erlittenen Verletzungen tatsächlich verhindert worden oder zumindest weniger schwerwiegend gewesen wären, wenn der Verletzte zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2012 - VI ZR 10/11 , juris m.w.N.).
  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

    Auszug aus OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17
    Zwar kann nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs das Gewicht, das der Verletzung der Anschnallpflicht bei der Abwägung der Schadensbeiträge zukommt, ausnahmsweise hinter dem Verursachungs- und Verschuldensbeitrag des Schädigers zurücktreten (vgl. Urteil vom 20. Januar 1998 - VI ZR 59/97 -, juris).
  • OLG München, 07.06.2013 - 10 U 1931/12

    Berücksichtigung des Mitverschuldenseinwands wegen Nichtanlegung des

    Auszug aus OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17
    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung sind in vergleichbaren Fällen wegen der Nichtanlegung des Sicherheitsgurts Haftungsquoten gebildet worden, die sich nicht nach den fiktiven Verletzungsfolgen sondern nach dem Maß der Verursachung richten, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben (vgl. OLG München, Urteil vom 7. Juni 2013 - 10 U 1931/12 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. März 2003 - I-1 U 150/02 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Juli 1999 - 10 U 55/99 - OLG Hamm, Urteil vom 26. November 1996 - 9 U 174/95 - OLG München, Urteil vom 14. April 1983 - 24 U 813/82 -, jeweils in juris).
  • BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79

    Berücksichtigung des Nichtangurtens als Mitverschulden des verletzten

    Auszug aus OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17
    Diese unterschiedliche Auswirkung eines Verstoßes gegen die Gurtanlegepflicht ergibt sich aus der naheliegenden, sich oft sogar aufdrängenden Überlegung, dass häufig im Verlaufe eines Verkehrsunfalls auch Schäden eintreten, die von diesem Pflichtverstoß nicht beeinflusst sind, weil sie in gleicher Weise und in gleichem Umfang auch entstanden wären, wenn der Verletzte angegurtet gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 1980 - VI ZR 40/79 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2009 - 14 U 42/08

    Alleinhaftung des Unfallverursachers trotz an sich gegebenen Mitverschuldens des

    Auszug aus OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17
    Diesem Urteil folgend hat auch das OLG Karlsruhe entschieden, dass der durch Verletzung der Anschnallpflicht begründete Mitverschuldensbeitrag des Geschädigten in Ausnahmefällen zurücktreten könne, wobei in dem dort zu entscheidenden Fall allerdings zu berücksichtigen war, dass der Klägerin bei angelegtem Gurt Verletzungen ähnlicher Schwere mit der Gefahr tödlicher Bauchraumblutungen jedenfalls konkret drohten, weshalb bei Abwägung aller Umstände ihr Schadensbeitrag nach dortigen Ansicht zwingend hinter dem überragenden Verursachungsbeitrag des Versicherungsnehmers der Beklagten zurücktreten müsse (vgl. Urteil vom 06. November 2009 - 14 U 42/08 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 09.07.1999 - 10 U 55/99

    Mitverschulden bei fehlender Anschnallmöglichkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17
    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung sind in vergleichbaren Fällen wegen der Nichtanlegung des Sicherheitsgurts Haftungsquoten gebildet worden, die sich nicht nach den fiktiven Verletzungsfolgen sondern nach dem Maß der Verursachung richten, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben (vgl. OLG München, Urteil vom 7. Juni 2013 - 10 U 1931/12 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. März 2003 - I-1 U 150/02 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Juli 1999 - 10 U 55/99 - OLG Hamm, Urteil vom 26. November 1996 - 9 U 174/95 - OLG München, Urteil vom 14. April 1983 - 24 U 813/82 -, jeweils in juris).
  • OLG Hamm, 26.11.1996 - 9 U 174/95

    Mitverschulden des Beifahrers, der sich während der Fahrt unter Verstoß gegen die

    Auszug aus OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17
    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung sind in vergleichbaren Fällen wegen der Nichtanlegung des Sicherheitsgurts Haftungsquoten gebildet worden, die sich nicht nach den fiktiven Verletzungsfolgen sondern nach dem Maß der Verursachung richten, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben (vgl. OLG München, Urteil vom 7. Juni 2013 - 10 U 1931/12 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. März 2003 - I-1 U 150/02 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Juli 1999 - 10 U 55/99 - OLG Hamm, Urteil vom 26. November 1996 - 9 U 174/95 - OLG München, Urteil vom 14. April 1983 - 24 U 813/82 -, jeweils in juris).
  • OLG Saarbrücken, 16.05.1986 - 3 U 103/84

    Vorliegen eines unfallursächlichen Mitverschuldens bei einem Verkehrsunfall ;

    Auszug aus OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17
    Allein die Tatsache, dass es bei Anlegen des Gurtes überwiegend nicht zu den Verletzungen, insbesondere nicht mit den schweren Folgen gekommen wäre, kann hierbei nicht (mit)haftungssteigernd berücksichtigt werden, denn dies ist die Voraussetzung dafür, dass sich der Geschädigte überhaupt ein Mitverschulden anrechnen lassen muss (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 16. Mai 1986 - 3 U 103/84 -, juris).
  • OLG Hamm, 16.10.1979 - 9 U 156/79
  • OLG München, 14.04.1983 - 24 U 813/82

    Gesichtsverletzungen; Schnittwunde; Schläfe; Stirn; Oberlippe; Durchtrennung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht