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   OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16   

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https://dejure.org/2017,48823
OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16 (https://dejure.org/2017,48823)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.11.2017 - 4 U 100/16 (https://dejure.org/2017,48823)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. November 2017 - 4 U 100/16 (https://dejure.org/2017,48823)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 7 StVG, § 17 StVG, § 18 StVG, § 5 StVO, § 6 StVO
    Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen an einem Hindernis ausscherenden Traktorgespann und einem zeitgleich überholenden Pkw

  • verkehrslexikon.de

    Kollision zwischen an einem Hindernis ausscherenden Traktorgespann und einem überholenden Pkw

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Vorbeifahren an geparktem Fahrzeug beim Überholtwerden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vor einem Hindernis ausscherenden mit einem überholenden Fahrzeug des nachfolgenden Verkehrs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vor einem Hindernis ausscherenden mit einem überholenden Fahrzeug des nachfolgenden Verkehrs

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1 ; StVG § 17 Abs. 2 ; StVO § 6
    Haftungsverteilung bei Kollision eines vor einem Hindernis ausscherenden mit einem überholenden Fahrzeug des nachfolgenden Verkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten eines Traktors bei einem Hindernis

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Traktorgespann kollidiert mit überholendem Auto - Wer wegen eines geparkten Wagens nach links ausschert, muss auf den nachfolgenden Verkehr achten!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten beim Vorbeifahren an einem Hindernis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Volle Haftung eines Traktorfahrers für Verkehrsunfall nach Ausscheren wegen Hindernisses ohne Beachtung des rückwärtigen Verkehrs - Kollision mit Traktor überholenden Pkw

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 347
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Saarbrücken, 29.07.2003 - 3 U 691/02

    Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Wenden auf der Fahrbahn

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16
    Eine unklare Verkehrslage ist - gleichgültig aus welchen Gründen - gegeben, wenn nach den objektiven Umständen mit gefahrlosem Überholen nicht gerechnet werden darf (Saarl. OLG, Urteil vom 29. Juli 2003 - 3 U 691/02-68, VersR 2004, 621; BayObLG, NZV 1990, 318; OLG Koblenz, NZV 2005, 413; König, in: Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 5 StVO Rn. 34).

    In diesem Fall darf er nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass mit einem ungefährdeten Überholen zu rechnen ist (Saarl. OLG, Urteil vom 29. Juli 2003, a.a.O.).

    Lässt sich nämlich nicht verlässlich beurteilen, was der Vorausfahrende sogleich tun wird, etwa weil er sich unklar verhält oder es den Anschein hat, er wolle abbiegen, selbst ohne dass dies angezeigt wird, liegt eine unklare Verkehrslage vor, die das Überholen verbietet (Saarl. OLG, Urteil vom 29. Juli 2003, a.a.O.; König, a.a.O., § 5 StVO Rn. 34).

  • OLG Karlsruhe, 08.06.2001 - 10 U 77/01

    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine langsam fahrende Kolonne überholenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16
    Er muss ausreichend groß sein, dass Schreckreaktionen anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sind (OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1434; König, a.a.O., § 5 StVO Rn. 54).

    In der Regel genügt hierzu ein Seitenabstand von einem Meter (OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1434; KG, NZV 2007, 626; König, a.a.O., § 5 Rn. 54; Heß, a.a.O., § 5 Rn. 14).

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16
    Die danach gebotene Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge ist aufgrund aller festgestellten, d.h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist dabei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - VI ZR 133/11, NJW 2012, 1953; Senat, Urteil vom 19. Mai 2009 - 4 U 347/08 - 109, OLGR 2009, 636; Urteil vom 29. Juni 2017 - 4 U 62/16).

    Unbeschadet dessen, merkt der Senat an, dass die vom Landgericht unter Rückgriff auf eine Entscheidung des OLG Rostock (NJW 2011, 1973) vertretene Auffassung, Sachverständigenkosten seien auch bei geringeren Haftungsquoten stets voll zu ersetzen, mit wesentlichen Grundsätzen des Schadensersatzrechts nicht zu vereinbaren ist (zur Begründung im Einzelnen siehe nur BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - VI ZR 133/11, NJW 2012, 1953).

  • OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nachfolgenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16
    Sie wird durch die Schäden bestimmt, die dadurch Dritten drohen, und hängt insbesondere von der Fahrzeuggröße, der Fahrzeugart und dem Gewicht des Fahrzeugs ab (Senat, Urteil vom 15. März 2005 - 4 U 102/04 - 17/05, MDR 2005, 1287; König, a.a.O., § 17 StVG Rn. 6).

    Ihre Höhe ist nicht abstrakt zu berechnen; vielmehr ist die Betriebsgefahr, weil sie sich erst im Unfallgeschehen manifestiert, als Faktor bei der Abwägung der Verursachungsbeiträge, bezogen auf den konkreten Schadensfall, zu beurteilen (Senat, Urteil vom 15. März 2005, a.a.O.).

  • OLG Saarbrücken, 09.10.2014 - 4 U 46/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision auf einem Kundenparkplatz zwischen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16
    Schließlich steht dem Kläger die allgemeine Kostenpauschale für anfallende Unkosten zu, die er, der ständigen Rechtsprechung des Senats entsprechend (Senat, Urteil vom 9. Oktober 2014 - 4 U 46/14, NJW-RR 2015, 223), im Klageverfahren richtigerweise mit 25,- Euro beziffert hat.
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16
    In einem solchen Fall ist es zulässig, im Wege des Vorteilsausgleichs zu Lasten des Geschädigten ersparte Eigenaufwendungen im Umfange von 10 Prozent der Mietwagenkosten in Ansatz zu bringen (§ 287 ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2010 - VI ZR 139/08, NJW 2010, 1445).
  • BGH, 11.05.2009 - II ZR 137/08

    Lurgi II

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16
    Ihre Zulassung erscheint dem Senat sachdienlich (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2009 - II ZR 137/08, NJW 2009, 2886), weil es den Beklagten damit offenkundig um die Erstattung von - der Höhe nach allerdings nicht nachvollziehbar dargelegten - Überzahlungen geht und die Erledigung dieses Streitpunktes unter Verwertung des bisherigen Prozessergebnisses erfolgen kann.
  • BGH, 26.11.1974 - VI ZR 10/74

    Haftungsverteilung bei seitlichem Zusammenstoß beim Überholen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16
    Da jeder Überholvorgang eine erhebliche Gefahrenquelle schafft, ist der Überholende verpflichtet, insbesondere zu dem überholten Fahrzeug einen angemessenen Seitenabstand zu halten und darauf zu achten, ob der von ihm ursprünglich in Aussicht genommene Abstand auch bei einer sich ändernden Verkehrssituation noch angemessen ist (BGH, Urteil vom 26. November 1974 - VI ZR 10/74, NJW 1975, 312).
  • OLG Rostock, 18.03.2011 - 5 U 144/10

    Umfang des Schadensersatzes hinsichtlich eines eingeholten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16
    Unbeschadet dessen, merkt der Senat an, dass die vom Landgericht unter Rückgriff auf eine Entscheidung des OLG Rostock (NJW 2011, 1973) vertretene Auffassung, Sachverständigenkosten seien auch bei geringeren Haftungsquoten stets voll zu ersetzen, mit wesentlichen Grundsätzen des Schadensersatzrechts nicht zu vereinbaren ist (zur Begründung im Einzelnen siehe nur BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - VI ZR 133/11, NJW 2012, 1953).
  • KG, 21.02.2007 - 12 U 124/06

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: erforderlicher Seitenabstand zu

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16
    In der Regel genügt hierzu ein Seitenabstand von einem Meter (OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1434; KG, NZV 2007, 626; König, a.a.O., § 5 Rn. 54; Heß, a.a.O., § 5 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 09.10.1992 - 9 U 14/92

    Trecker in linken Feldweg

  • BGH, 10.11.1964 - VI ZR 165/63
  • OLG Saarbrücken, 09.01.2014 - 4 U 405/12

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einer Kollision mit dem Gegenverkehr nach

  • OLG Koblenz, 26.01.2004 - 12 U 1439/02

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines links

  • OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 22 U 225/13

    Haftungsverteilung zwischen Überholer und links abbiegendem Traktor auf

  • BGH, 28.03.1974 - 4 StR 3/74

    Beendigung des Überholvorgangs bei Überholverbotszeichen bei mehreren

  • OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 150/13

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kausalität des Geschwindigkeitsverstoßes für

  • OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn mit nicht bewiesenem

  • OLG Saarbrücken, 29.06.2017 - 4 U 62/16

    Keine Mithaftung des Spurwechslers bei alkoholisiertem und 50 km/h zu schnellem

  • LG Magdeburg, 10.01.2012 - 9 O 164/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nachfolgenden überholenden

  • BGH, 17.04.1956 - VI ZR 31/55

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 31.01.1990 - 2 ObOWi 513/89

    Abbiegen; Vorausfahrender; Blinker; Einordnen; Verbot; Rechtsüberholen; Unklare

  • OLG Düsseldorf, 07.06.1982 - 1 U 202/81

    Haftungsverteilung bei Kollision beim Spurwechsel auf der Autobahn

  • BGH, 02.10.1952 - III ZR 338/51

    Rechtsmittel

  • OLG Hamm, 24.08.2021 - 7 U 81/20

    Berührungsloser Unfall; Herausforderung durch Überholvorgang;

    Der Zeuge D als LKW-Fahrer hat bereits nach eigenen Angaben in erster Instanz gegen die Pflicht zur zweiten Rückschau verstoßen, die jedenfalls beim Ausscheren angenommen wird ( vgl. etwa OLG Saarbrücken Urt. v. 16.11.2017 - 4 U 100/16, juris Rn. 34 ), wie auch das Landgericht zutreffend gesehen hat.
  • OLG Hamm, 04.05.2020 - 7 U 29/19

    Linksabbieger, unklare Verkehrslage, Traktor

    Folgerichtig hat in diesen Fällen der Überholende nur dann § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO verletzt, wenn er beispielsweise ein rechtsseitiges Hindernis als Grund für das Ausweichen des Vorausfahrenden wahrnehmen konnte (OLG Saarbrücken v. 16.11.2017 - 4 U 100/16 - juris Rn. 38 f.; Helle in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 5 StVO, Rn. 42_2).
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