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   OLG Saarbrücken, 24.03.2023 - 3 U 9/23   

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https://dejure.org/2023,6548
OLG Saarbrücken, 24.03.2023 - 3 U 9/23 (https://dejure.org/2023,6548)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.03.2023 - 3 U 9/23 (https://dejure.org/2023,6548)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. März 2023 - 3 U 9/23 (https://dejure.org/2023,6548)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 254 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 7 Abs 1 StVG, § 9 StVG, § 17 StVG
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einer bereits länger geöffneten Fahrzeugtür eines Leasing-Fahrzeugs

  • verkehrsunfallsiegen.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 1 Abs. 2 ; StVO § 14 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision eines ohne ausreichenden Seitenabstand vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der in die Fahrbahn ragenden Fahrzeugtür eines am Fahrbahnrand stehenden Fahrzeugs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 17.01.2023 - VI ZR 203/22

    Stützung des Klagebegehren auf ein undifferenziertes Gemenge von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2023 - 3 U 9/23
    a) Die Voraussetzung für die Geltendmachung dieser Ansprüche in gewillkürter Prozessstandschaft (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22 -, Rn. 18, juris) liegen vor.

    Für die Klage des Leasingnehmers ist auch ein schutzwürdiges Interesse an der Prozessführung im eigenen Namen anerkannt (vgl. OLG München, Urteil vom 1. Juni 2022 - 10 U 8722/21 -, Rn. 13, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 2. Dezember 2013 - 1 U 74/13 -, Rn. 20, juris; s.a. BGH, Urteil vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22 -, Rn. 21, juris, zum Sicherungsgeber).

    Die Klägerin macht insoweit aber - wie im Senatstermin erörtert - lediglich die Wertminderung in gewillkürter Prozessstandschaft geltend, wohingegen sie die von ihr gezahlten Reparatur- und Sachverständigenkosten als eigenen Haftungsschaden beansprucht, nachdem ein Schaden der Leasinggeberin insoweit nicht mehr besteht (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22 -, Rn. 42, juris).

    Deshalb kann die Beklagte den deliktischen Ansprüchen der Leasinggeberin das Mitverschulden des Zeugen K. nicht entgegensetzen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22 -, Rn. 41, juris; Urteil vom 10. Juli 2007 - VI ZR 199/06 -, Rn. 10 ff., juris) mit der Folge, dass der Leasinggeberin ein ungekürzter Anspruch auf Erstattung der Wertminderung in Höhe von 1.700,- ? zusteht.

    Soweit die Klägerin Ersatz der Mietwagenkosten, die ihr als Teil des Nutzungsschadens wegen der Verletzung ihres Besitzrechts zustehen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22 -, Rn. 36, juris), der Reparatur- und Sachverständigenkosten als Haftungsschaden (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24. Mai 2022 - VI ZR 1215/20 -, Rn. 8, juris m.w.N.) sowie der Unfallpauschale aus eigenem Recht weiterverfolgt, kann die Beklagte diesen Ansprüchen - insbesondere auch solchen aus § 823 Abs. 1 BGB (BGH, Urteil vom 11. Juni 2013 - VI ZR 150/12 -, Rn. 20, juris) - das Mitverschulden des Zeugen K. entgegensetzen.

  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08

    Umfang der erforderlichen Sorgfaltsanforderung gem. § 14 Abs. 1

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2023 - 3 U 9/23
    Erfasst sind dabei insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa - wie hier - Gegenstände ein- oder auszuladen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, Rn. 11, juris).

    Kommt es - wie hier - im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Ein-/Aussteigevorgang zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, Rn. 12, juris).

    Denn die Sorgfaltspflicht des § 14 Abs. 1 StVO beschränkt sich nicht ausschließlich auf solche Vorgänge, bei denen sich durch das unvorsichtige Öffnen einer Fahrzeugtür ein Überraschungsmoment für andere Verkehrsteilnehmer ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, Rn. 11, juris).

    Kommt es - wie hier - zur Kollision zwischen einem ohne ausreichenden Seitenabstand vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der in die Fahrbahn ragenden Fahrzeugtür eines Fahrzeugs, während sich jemand in dieses Fahrzeug beugt, kann eine Haftungsteilung angemessen sein, wenn es - wie hier - an einem deutlich überwiegenden Verschulden einer der Beteiligten fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2012 - 1 U 149/11 -, juris; s.a. OLG Frankfurt, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 3 U 232/16 -, Rn. 15, juris; OLG Celle, Urteil vom 22. September 2010 - 14 U 63/10 -, juris, jeweils zur Haftungsteilung bei Kollision mit einer bereits länger geöffneten Tür).

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 1 U 149/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der Tür

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2023 - 3 U 9/23
    Selbst wenn das Beklagtenfahrzeug für den Zeugen zu diesem Zeitpunkt noch nicht sichtbar gewesen sein sollte, musste er sich ständig weiter vergewissern, ob Fahrzeugverkehr herannahte, um gegebenenfalls die geöffnete Tür wieder schließen zu können (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2012 - 1 U 149/11 -, Rn. 45, juris).

    Kommt es - wie hier - zur Kollision zwischen einem ohne ausreichenden Seitenabstand vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der in die Fahrbahn ragenden Fahrzeugtür eines Fahrzeugs, während sich jemand in dieses Fahrzeug beugt, kann eine Haftungsteilung angemessen sein, wenn es - wie hier - an einem deutlich überwiegenden Verschulden einer der Beteiligten fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2012 - 1 U 149/11 -, juris; s.a. OLG Frankfurt, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 3 U 232/16 -, Rn. 15, juris; OLG Celle, Urteil vom 22. September 2010 - 14 U 63/10 -, juris, jeweils zur Haftungsteilung bei Kollision mit einer bereits länger geöffneten Tür).

  • OLG Frankfurt, 31.01.2018 - 3 U 232/16
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2023 - 3 U 9/23
    Eine Behinderung oder Gefährdung des fließenden Verkehrs wird daher nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass die Tür bereits längere Zeit geöffnet ist, zumal der Ein- oder Aussteigende auch nicht darauf vertrauen kann, dass Teilnehmer des fließenden Verkehrs einen ausreichenden Seitenabstand einhalten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 3 U 232/16 -, Rn. 15, juris; OLG München, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 10 U 2529/11 -, Rn. 3, juris).

    Kommt es - wie hier - zur Kollision zwischen einem ohne ausreichenden Seitenabstand vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der in die Fahrbahn ragenden Fahrzeugtür eines Fahrzeugs, während sich jemand in dieses Fahrzeug beugt, kann eine Haftungsteilung angemessen sein, wenn es - wie hier - an einem deutlich überwiegenden Verschulden einer der Beteiligten fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2012 - 1 U 149/11 -, juris; s.a. OLG Frankfurt, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 3 U 232/16 -, Rn. 15, juris; OLG Celle, Urteil vom 22. September 2010 - 14 U 63/10 -, juris, jeweils zur Haftungsteilung bei Kollision mit einer bereits länger geöffneten Tür).

  • BGH, 13.09.2016 - VI ZR 654/15

    Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens auf Gutachtenbasis: Berechnung des vom

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2023 - 3 U 9/23
    In Ansehung dieser Bekundungen des Zeugen, die mit den Daten in der Rechnung der Firma E. vom 8.4.2020 (Anlage K8 im Anlagenband) übereinstimmen, ist von einer erforderlichen Ausfallzeit von insgesamt 12 Tagen auszugehen, wobei diese neben der Reparaturdauer grundsätzlich auch die Dauer der Schadensfeststellung umfasst (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2016 - VI ZR 654/15 -, Rn. 23, juris).
  • BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Gegenstandswert des Anspruchs auf Ersatz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2023 - 3 U 9/23
    Ferner kann die Klägerin nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten verlangen, die aus dem Wert der berechtigten Forderung zu ermitteln sind (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017 - VI ZR 24/17 -, Rn. 8, juris).
  • OLG Saarbrücken, 09.10.2014 - 4 U 46/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision auf einem Kundenparkplatz zwischen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2023 - 3 U 9/23
    Für diese Zeit kann die Klägerin Ersatz von Mietwagenkosten beanspruchen, die unter Berücksichtigung der hälftigen Mithaftung und einer Eigenersparnis von 10% (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 9. Oktober 2014 - 4 U 46/14 -, Rn. 65, juris) in Höhe von insgesamt 721, 49 ? zu ersetzen sind.
  • BGH, 16.02.2022 - XII ZR 17/21

    Gewerberaummietvertrag: Anpassung des Mietzinses wegen Betriebsschließung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2023 - 3 U 9/23
    Umsatzsteuer auf die Rechtsanwaltskosten kann die vorsteuerabzugsberechtigte Klägerin nicht verlangen, da sie sich die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen muss (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2022 - XII ZR 17/21 -, Rn. 42, juris; Urteil vom 14. September 2004 - VI ZR 97/04 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 27.05.2014 - VI ZR 279/13

    Haftung bei Kreuzungsunfall: Fortdauer des Vorfahrtrechts eines Linienbusses auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2023 - 3 U 9/23
    Ihr steht damit gemäß §§ 13, 14 RVG, Nrn. 2300, 7002, 7008 VV RVG eine 1, 3 Geschäftsgebühr (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 2014 - VI ZR 279/13 -, Rn. 20, juris) in Höhe von 659, 10 ? zzgl.
  • BGH, 11.06.2013 - VI ZR 150/12

    Verkehrsunfall zwischen Pkw und Straßenbahn: Anrechnung eines Mitverschuldens im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2023 - 3 U 9/23
    Soweit die Klägerin Ersatz der Mietwagenkosten, die ihr als Teil des Nutzungsschadens wegen der Verletzung ihres Besitzrechts zustehen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22 -, Rn. 36, juris), der Reparatur- und Sachverständigenkosten als Haftungsschaden (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24. Mai 2022 - VI ZR 1215/20 -, Rn. 8, juris m.w.N.) sowie der Unfallpauschale aus eigenem Recht weiterverfolgt, kann die Beklagte diesen Ansprüchen - insbesondere auch solchen aus § 823 Abs. 1 BGB (BGH, Urteil vom 11. Juni 2013 - VI ZR 150/12 -, Rn. 20, juris) - das Mitverschulden des Zeugen K. entgegensetzen.
  • BGH, 24.05.2022 - VI ZR 1215/20

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ansprüche des berechtigten unmittelbaren Besitzers

  • BGH, 14.09.2004 - VI ZR 97/04

    Gezahlte Mehrwertsteuer als Schaden der Bundesrepublik Deutschland

  • LG Göttingen, 13.01.2023 - 1 S 11/22

    Selbstfahrervermietfahrzeug; Werkstattersatzwagen; Werkstattrisiko; Anspruch auf

  • LG Mosbach, 14.12.2022 - 5 S 35/21
  • BGH, 07.03.2017 - VI ZR 125/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung der Betriebsgefahr des sicherungsübereigneten

  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 199/06

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Kfz-Leasinggeber

  • BGH, 26.04.2022 - VI ZR 147/21

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sicherungsabtretung von Reparaturkostenersatz;

  • BGH, 22.11.2022 - VI ZR 344/21

    "Rechts vor links" auf Parkplätzen?

  • OLG Karlsruhe, 02.12.2013 - 1 U 74/13

    Geltendmachung der Unfallschadensersatzansprüche des Kfz-Eigentümers durch den

  • OLG Düsseldorf, 31.03.2020 - 1 U 101/19

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf einem Supermarkt-Parkplatz in eine

  • OLG Celle, 04.12.2019 - 14 U 127/19

    Verkehrsunfall im Zusammenhang mit dem Ein- und Aussteigen zur Fahrbahnseite

  • OLG Celle, 22.09.2010 - 14 U 63/10

    Haftung; Einsteigen; Aussteigen; Fahrzeugtür

  • KG, 22.11.2007 - 12 U 199/06

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis für eine Sorgfaltspflichtverletzung

  • OLG München, 01.06.2022 - 10 U 8722/21

    Schadensersatzansprüche des Leasingnehmers nach Verkehrsunfall

  • OLG München, 21.07.2011 - 10 U 2529/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit der

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