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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2023 - 1 LZ 413/21 OVG   

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https://dejure.org/2023,42100
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2023 - 1 LZ 413/21 OVG (https://dejure.org/2023,42100)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14.12.2023 - 1 LZ 413/21 OVG (https://dejure.org/2023,42100)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14. Dezember 2023 - 1 LZ 413/21 OVG (https://dejure.org/2023,42100)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Art 15 Abs 3 EUV 2016679, Art 4 Nr 1 EUV 2016679
    Datenschutz; Zugang zu einem von einem Dritten in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten über den Zustand des eigenen Grundstücks

  • JurPC

    Sachverständigengutachten als personenbezogenes Datum

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Thüringen, 17.08.2000 - 4 ZKO 1145/97

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Berufung; Zulassung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2023 - 1 LZ 413/21
    Besondere Schwierigkeiten weist die Rechtssache aber auch dann auf, wenn die Angriffe des Rechtsmittelführers gegen die rechtliche Würdigung, die die erstinstanzliche Entscheidung trägt, begründeten Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung geben, die sich nicht ohne weiteres im Zulassungsverfahren, das nicht die Aufgabe hat, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen, klären lassen, sondern die Durchführung des Berufungsverfahrens erfordern (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 17. August 2000 - 4 ZKO 1145/97 -, NVwZ 2001, 448 - zitiert nach juris; vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschluss vom 28. Januar 2009 - 1 L 414/05 -).

    Eine Zulassung der Berufung wegen rechtlicher Schwierigkeiten kommt insoweit auch in Betracht, wenn die rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und eine faire Verfahrensgestaltung eine weitere Erörterung mit den Beteiligten angezeigt erscheinen lassen oder wenn die Sichtung von Rechtsprechung und Literatur und die Meinungsbildung im Senat einen Aufwand erfordern, der dem auf eine zügige Entscheidung angelegten Zulassungsverfahren nicht mehr angemessen ist (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 17. August 2000 - 4 ZKO 1145/97 -, a.a.O.; vgl. auch OVG Greifswald, Beschluss vom 28. Januar 2009 -1 L 414/05 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2006 - 1 L 414/05

    Leistungen für Selbständige (hier: Rechtsanwalt) gemäß § 13a USG

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2023 - 1 LZ 413/21
    Besondere Schwierigkeiten weist die Rechtssache aber auch dann auf, wenn die Angriffe des Rechtsmittelführers gegen die rechtliche Würdigung, die die erstinstanzliche Entscheidung trägt, begründeten Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung geben, die sich nicht ohne weiteres im Zulassungsverfahren, das nicht die Aufgabe hat, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen, klären lassen, sondern die Durchführung des Berufungsverfahrens erfordern (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 17. August 2000 - 4 ZKO 1145/97 -, NVwZ 2001, 448 - zitiert nach juris; vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschluss vom 28. Januar 2009 - 1 L 414/05 -).

    Eine Zulassung der Berufung wegen rechtlicher Schwierigkeiten kommt insoweit auch in Betracht, wenn die rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und eine faire Verfahrensgestaltung eine weitere Erörterung mit den Beteiligten angezeigt erscheinen lassen oder wenn die Sichtung von Rechtsprechung und Literatur und die Meinungsbildung im Senat einen Aufwand erfordern, der dem auf eine zügige Entscheidung angelegten Zulassungsverfahren nicht mehr angemessen ist (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 17. August 2000 - 4 ZKO 1145/97 -, a.a.O.; vgl. auch OVG Greifswald, Beschluss vom 28. Januar 2009 -1 L 414/05 -).

  • BVerwG, 30.11.2022 - 6 C 10.21

    Datenschutzrecht gibt Anspruch auf unentgeltliche Kopien von Prüfungsarbeiten der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2023 - 1 LZ 413/21
    Der Begriff der personenbezogenen Daten sei dabei weit zu verstehen und nicht auf sensible oder private Informationen beschränkt, sondern umfasse potenziell alle Arten von Informationen sowohl objektiver als auch subjektiver Natur (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 2022 - 6 C 10.21 - juris, Rn. 17 ff.).

    Jedenfalls für den - hier einschlägigen - Fall, dass die betroffene Person eine Kopie von Unterlagen begehrt, die ihrem gesamten Inhalt nach aus sie betreffenden personenbezogenen Daten bestehen, ist mittlerweile höchstrichterlich geklärt, dass Art. 15 Abs. 3 DS-GVO einen Anspruch auf Überlassung einer Kopie der vollständigen Unterlagen im Sinne einer verständlichen und originalgetreuen Reproduktion beinhaltet (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 2022 - 6 C 10.21 -, juris Rn. 22; EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2023 - C-307/22 -, juris Rn. 70 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2020 - 10 S 3000/18

    Informationsbegehren auf Einsicht in die Bauakten des Nachbargrundstücks;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2023 - 1 LZ 413/21
    Dementsprechend geht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung sowohl für Eigentumsverhältnisse allgemein an einem Grundstück davon aus, dass dies personenbezogene Daten i. S. d. Art. 4 Nr. 1 DS-GVO sind (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 24. Mai 2022 - 3 S 1813/19 - juris Rn. 55 unter Verweis auf Schrödter, Baugesetzbuch, BauGB § 3 Rn. 13a, beck-online, wonach nicht nur die Eigentums- und sonstigen Rechte an Grundstücken, sondern auch der Zustand von Gebäuden, die wirtschaftlichen Verhältnisse betroffener Personen sowie die Nutzung von baulichen Anlagen personenbezogene Daten sind) als auch konkret für Angaben zur Statik eines Gebäudes sowie die ganze Bauakte (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 10 S 3000/18 - juris Rn. 33 ff.), denkmalrechtliche Akten (vgl. VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 26. Januar 2023 - 2 K 1199/18 -, juris; Rn. 29 ff) und geotechnisch-markscheiderische Bewertungen (vgl. VG Arnsberg.

    So gehören Angaben zur Beschaffenheit eines bestimmten Grundstücks, wie Bodeneigenschaften, Bodenverunreinigungen oder der Zustand baulicher Anlagen, das im Eigentum einer natürlichen Person steht, zu den personenbezogenen Daten des Grundeigentümers (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 17. Dezember 2020, a. a. O., Rn. 36).

  • VG Schwerin, 29.04.2021 - 1 A 1343/19

    Beweissicherungsgutachten über ein Objekt als Datum; Anspruch auf Herausgabe

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2023 - 1 LZ 413/21
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 29. April 2021 - 1 A 1343/19 SN - wird abgelehnt.

    Die gegen den Bescheid vom 25. Juni 2019 gerichtete Anfechtungsklage hat das Verwaltungsgericht mit dem angefochtenen Urteil vom 29. April 2021 - 1 A 1343/19 SN - abgewiesen.

  • BVerfG, 16.04.2020 - 1 BvR 2705/16

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes durch Überspannen der Anforderungen an

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2023 - 1 LZ 413/21
    Die geltend gemachten Zulassungsgründe rechtfertigen nicht die Zulassung der Berufung; dabei berücksichtigt der Senat, dass die Voraussetzungen an eine Berufungszulassung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden dürfen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 18. März 2022 - 2 BvR 1232/20 -, NVwZ 2022, 789 Rn. 23; Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris, Rn. 27 ff.; Beschluss vom 16. April 2020 - 1 BvR 2705/16 -, juris, Rn. 15 ff.).

    Das Zulassungsverfahren hat nicht die Aufgabe, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 125, 104 , 134, 106 ); 151, 173 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. April 2020 - 1 BvR 2705/16 -, juris Rn. 21 f.; BVerfG, Beschluss vom 18. März 2022 - 2 BvR 1232/20 -, NVwZ 2022, 789 Rn. 23; OVG Greifswald, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - 1 LZ 792/19 OVG -, juris Rn. 10).

  • BVerfG, 18.03.2022 - 2 BvR 1232/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Richterbesoldung nach Altersstufen wegen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2023 - 1 LZ 413/21
    Die geltend gemachten Zulassungsgründe rechtfertigen nicht die Zulassung der Berufung; dabei berücksichtigt der Senat, dass die Voraussetzungen an eine Berufungszulassung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden dürfen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 18. März 2022 - 2 BvR 1232/20 -, NVwZ 2022, 789 Rn. 23; Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris, Rn. 27 ff.; Beschluss vom 16. April 2020 - 1 BvR 2705/16 -, juris, Rn. 15 ff.).

    Das Zulassungsverfahren hat nicht die Aufgabe, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 125, 104 , 134, 106 ); 151, 173 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. April 2020 - 1 BvR 2705/16 -, juris Rn. 21 f.; BVerfG, Beschluss vom 18. März 2022 - 2 BvR 1232/20 -, NVwZ 2022, 789 Rn. 23; OVG Greifswald, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - 1 LZ 792/19 OVG -, juris Rn. 10).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2021 - 1 LZ 792/19

    Widerruf der Erlaubnis zur Vermittlung von Immobilien, Darlehen und

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2023 - 1 LZ 413/21
    Ist eine Entscheidung in je selbstständig tragender Weise mehrfach begründet, so muss im Hinblick auf jeden der Begründungsteile ein Zulassungsgrund dargelegt werden und gegeben sein (vgl. etwa OVG Greifswald, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - 1 LZ 792/19 OVG -, juris Rn. 9; Beschluss vom 18. März 2020 - 3 LZ 804/18 OVG -).

    Das Zulassungsverfahren hat nicht die Aufgabe, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 125, 104 , 134, 106 ); 151, 173 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. April 2020 - 1 BvR 2705/16 -, juris Rn. 21 f.; BVerfG, Beschluss vom 18. März 2022 - 2 BvR 1232/20 -, NVwZ 2022, 789 Rn. 23; OVG Greifswald, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - 1 LZ 792/19 OVG -, juris Rn. 10).

  • EuGH, 26.10.2023 - C-307/22

    Schutz personenbezogener Daten: Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2023 - 1 LZ 413/21
    Jedenfalls für den - hier einschlägigen - Fall, dass die betroffene Person eine Kopie von Unterlagen begehrt, die ihrem gesamten Inhalt nach aus sie betreffenden personenbezogenen Daten bestehen, ist mittlerweile höchstrichterlich geklärt, dass Art. 15 Abs. 3 DS-GVO einen Anspruch auf Überlassung einer Kopie der vollständigen Unterlagen im Sinne einer verständlichen und originalgetreuen Reproduktion beinhaltet (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 2022 - 6 C 10.21 -, juris Rn. 22; EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2023 - C-307/22 -, juris Rn. 70 ff.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2023 - 1 LZ 413/21
    Ob eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, wird sich häufig schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteils ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 02.03.2016 - 2 B 66.15

    Abgeltungsanordnung; Äquivalenzgrundsatz; Bereitschaftsdienst;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.1999 - 2 M 99/99

    Darlegungserfordernis, Bezugnahme, Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel

  • EuGH, 20.12.2017 - C-434/16

    Die in einer berufsbezogenen Prüfung gegebenen schriftlichen Antworten und

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2022 - 3 S 1813/19

    Zu den Anforderungen an die öffentliche Auslegung eines Bebauungsplans; Beachtung

  • VG Arnsberg, 29.11.2007 - 7 K 3982/06

    Streit über den Umfang eines Zugangsrechts zu der geotechnisch-markscheiderischen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2020 - 3 LZ 804/18

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Gartenteiches

  • VG Frankfurt/Oder, 26.07.2023 - 2 K 1199/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2024 - 10 A 688/22

    Hauptantrag zum Bau eines Wohn- und Geschäftshauses abgewiesen

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2022 - 1 A 1628/19 -, juris Rn. 34; Bay. VGH, Beschluss vom 22. Februar 2024 - 19 ZB 23.2309 -, juris Rn. 8, OVG M.-V., Beschluss vom 14. Dezember 2023 - 1 LZ 413/21 OVG -, juris Rn. 24, Schl.-H. OVG , Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 5 LA 76/21 -, juris Rn. 8, OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 3. Juni 2020 - 7 A 10214/20 -, juris Rn. 22; für das Revisionsverfahren BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2024 - 2 B 25.23 -, juris Rn. 8, m. w. N.
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