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   OVG Niedersachsen, 23.08.2023 - 12 ME 93/23   

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OVG Niedersachsen, 23.08.2023 - 12 ME 93/23 (https://dejure.org/2023,22015)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.08.2023 - 12 ME 93/23 (https://dejure.org/2023,22015)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. August 2023 - 12 ME 93/23 (https://dejure.org/2023,22015)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach Trunkenheitsfahrt mit über 1,6 Promille kann Fahrradfahrverbot ausgesprochen werden - § 3 FeV als hinreichend bestimmte und verhältnismäßige Regelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2024, 149
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 102.12

    Fahrzeuge aller Art; Fahrerlaubnis; fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge; Fahrrad;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2023 - 12 ME 93/23
    Denn regelmäßig sind Betroffene weniger zwingend auf ein Fahrrad als auf ihr Auto angewiesen, und stehen insoweit einem (im Übrigen) gesunden Betroffenen eher Alternativen, wie das Benutzen von nicht als Fahrzeugen i. S. d. FeV geltenden "besonderen Fortbewegungsmittel" i. S. d. § 24 StVO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.6.2013 - 3 B 102/12 -, juris, Rn. 8 ff.) oder das schlichte Gehen, als beim Wegfall eines PKW zur Verfügung.

    Es bedarf damit keiner Klärung der Frage, ob die Schutzpflicht des Staates für die Sicherheit und Gesundheit der übrigen Verkehrsteilnehmer nicht ohnehin gebietet, - zumindest übergangsweise (vgl. zu den Voraussetzungen der übergangsweisen Fortgeltung einer nicht hinreichend bestimmten untergesetzlichen Norm: BVerwG, Urt. v. 7.7.2021 - 2 C 2/21 -, juris, Rn. 40 m. w. N.) nach § 3 FeV - gegen Personen einschreiten zu können, die als Radfahrer durch Trunkenheitsfahrten ( § 316 StGB ) andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden (vgl. auch BVerwG; Beschl. v. 20.6.2013, a. a. O., Rn. 10).

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2023 - 12 ME 93/23
    Es bedarf damit keiner Klärung der Frage, ob die Schutzpflicht des Staates für die Sicherheit und Gesundheit der übrigen Verkehrsteilnehmer nicht ohnehin gebietet, - zumindest übergangsweise (vgl. zu den Voraussetzungen der übergangsweisen Fortgeltung einer nicht hinreichend bestimmten untergesetzlichen Norm: BVerwG, Urt. v. 7.7.2021 - 2 C 2/21 -, juris, Rn. 40 m. w. N.) nach § 3 FeV - gegen Personen einschreiten zu können, die als Radfahrer durch Trunkenheitsfahrten ( § 316 StGB ) andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden (vgl. auch BVerwG; Beschl. v. 20.6.2013, a. a. O., Rn. 10).
  • BVerwG, 04.12.2020 - 3 C 5.20

    Radfahrverbot nach Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2023 - 12 ME 93/23
    Sein Verweis "auf die von dem Verwaltungsgericht selbst angeführten Entscheidungen" des Verwaltungsgerichtshofs München vom 20. Januar 2022 (11 CS 21.2856) und 8. Juni 2021 (11 CS 21.968) sowie "insbesondere auch die ebenfalls bereits zitierte Entscheidung" des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Dezember 2020 (3 C 5/20) ersetzt diese erforderliche Auseinandersetzung gerade mit der Argumentation des angegriffenen Beschlusses schon grundsätzlich nicht.
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2016 - 12 ME 132/16

    Beurteilungsspielraum; Beurteilungsspielraum, naturschutzfachlicher; Erfassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2023 - 12 ME 93/23
    Vielmehr muss er in der Regel den einzelnen tragenden Begründungselementen der angefochtenen Entscheidung geeignete Gegenargumente konkret gegenüberstellen und - soweit möglich - deren Vorzugswürdigkeit darlegen ( Nds. OVG, Beschl. v. 16.11.2016 - 12 ME 132/16 -, juris, Rn. 56, und Beschl. v. 10.2.2014 - 7 ME 105/13 -, juris, Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2012 - 12 ME 274/11

    Verbot der Nutzung eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeugs wegen begründeter Annahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2023 - 12 ME 93/23
    Jedenfalls für die vorliegende, für den Anwendungsbereich des § 3 FeV wohl typische Fallgestaltung des im Anschluss an eine Trunkenheitsfahrt (mit mehr als 1, 6 ? BAK) mit dem Fahrrad ausgesprochenen Verbots, (fahrerlaubnisfreie) Fahrzeuge zu führen, folgt im Übrigen auch der Senat im Rahmen dieses Eilverfahren weiterhin (vgl. Senatsbeschl. v. 2.2.2012 - 12 ME 274/11 -, juris, Rn. 7) der erstinstanzlichen Beurteilung, dass § 3 FeV insoweit eine hinreichend bestimmte und verhältnismäßige Regelung enthält.
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 7 ME 105/13

    Anhaltspunkt für ein auf die Verhinderung des Betriebs gerichtetes Ermessen im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2023 - 12 ME 93/23
    Vielmehr muss er in der Regel den einzelnen tragenden Begründungselementen der angefochtenen Entscheidung geeignete Gegenargumente konkret gegenüberstellen und - soweit möglich - deren Vorzugswürdigkeit darlegen ( Nds. OVG, Beschl. v. 16.11.2016 - 12 ME 132/16 -, juris, Rn. 56, und Beschl. v. 10.2.2014 - 7 ME 105/13 -, juris, Rn. 26).
  • VGH Bayern, 08.06.2021 - 11 CS 21.968

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge wegen Drogenkonsums

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2023 - 12 ME 93/23
    Sein Verweis "auf die von dem Verwaltungsgericht selbst angeführten Entscheidungen" des Verwaltungsgerichtshofs München vom 20. Januar 2022 (11 CS 21.2856) und 8. Juni 2021 (11 CS 21.968) sowie "insbesondere auch die ebenfalls bereits zitierte Entscheidung" des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Dezember 2020 (3 C 5/20) ersetzt diese erforderliche Auseinandersetzung gerade mit der Argumentation des angegriffenen Beschlusses schon grundsätzlich nicht.
  • VGH Bayern, 20.01.2022 - 11 CS 21.2856

    Einstweiliger Rechtsschutz: Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2023 - 12 ME 93/23
    Sein Verweis "auf die von dem Verwaltungsgericht selbst angeführten Entscheidungen" des Verwaltungsgerichtshofs München vom 20. Januar 2022 (11 CS 21.2856) und 8. Juni 2021 (11 CS 21.968) sowie "insbesondere auch die ebenfalls bereits zitierte Entscheidung" des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Dezember 2020 (3 C 5/20) ersetzt diese erforderliche Auseinandersetzung gerade mit der Argumentation des angegriffenen Beschlusses schon grundsätzlich nicht.
  • OVG Niedersachsen, 23.09.2020 - 12 ME 130/20

    Fahrtenbuchanordnung; Geschwindigkeitsmessgerät; Rohmessdaten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2023 - 12 ME 93/23
    Um sich im Sinne des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO mit der angefochtenen Entscheidung auseinanderzusetzen, muss ein Beschwerdeführer von der Begründungsstruktur dieser Entscheidung ausgehen und das Entscheidungsergebnis in Frage stellen (zum Folgenden Senatsbeschl. v. 23.9.2020 - 12 ME 130/20 -, juris, Rn. 7; vgl. ferner: Stuhlfauth, in: Bader u. a., VwGO, 8. Aufl., § 146, Rn. 31).
  • OVG Saarland, 04.03.2024 - 1 B 3/24

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier

    § 3 Abs. 1 Satz 1 FeV stelle - der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, des Verwaltungsgerichts Lüneburg und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg folgend [VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 23.09.2021, 7 L 901/21, juris; VG Lüneburg, Beschluss vom19.07.2023, 1 B 19/23, n.v.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.08.2023, 12 ME 93/23, juris] - eine taugliche und hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage dar, deren Voraussetzungen gegeben seien.
  • VG Göttingen, 28.03.2024 - 4 B 59/24

    Bestimmtheit; Fahreignung; Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge; Gutachten;

    Dem vom Antragsteller angeführten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs werde der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 23.08.2023 - 12 ME 93/23 - entgegengehalten.

    Dagegen haben das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Nds. OVG) in seinem Beschluss vom 01.04.2008 (12 ME 35/08 , juris Rn. 5 ff.) und das Verwaltungsgericht Lüneburg in seinem ausführlichen Beschluss vom 19.07.2023 (n.v., Vorentscheidung zu dem vom Antragsgegner angeführten Beschluss des Nds. OVG vom 23.08.2023 (12 ME 93/23 , juris) und auch das OVG Münster in seinem Beschluss vom 23.04.2015 (16 E 208/15 , juris Rn. 4 ff.) § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 y) StVG a. F. als verfassungsgemäß bewertet und einen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot in Art. 80 Abs. 1 Satz GG verneint.

  • VG Gelsenkirchen, 16.11.2023 - 7 L 1617/23

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Verfassungsmäßigkeit der

    vgl. im Ergebnis auch: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23. August 2023 - 12 ME 93/23 -, juris, Rn. 8 (Bestimmtheit jedenfalls bei der "typischen Fallgestaltung des im Anschluss an eine Trunkenheitsfahrt [mit mehr als 1, 6 %o BAK] mit dem Fahrrad ausgesprochenen Verbots, [fahrerlaubnisfreie] Fahrzeuge zu führen").
  • VG Köln, 08.01.2024 - 23 L 2426/23
    Vgl etwa, die Wirksamkeit verneinend BayVGH, Beschluss vom 17. April 2023 - 11 BV 22.1234 - juris; die Wirksamkeit bejahend OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. August 2023 - 12 ME 93/23 -, juris; offen gelassen in BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 2020 - 3 C 5.20 -, juris; § 13 FeV unproblematisiert angewandt in BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 3 B 102.12 - juris.
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