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   OVG Saarland, 13.07.2005 - 3 W 11/05   

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OVG Saarland, 13.07.2005 - 3 W 11/05 (https://dejure.org/2005,31316)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13.07.2005 - 3 W 11/05 (https://dejure.org/2005,31316)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - 3 W 11/05 (https://dejure.org/2005,31316)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Betriebserlaubnis wegen Gefährdung von Kindern und Jugendlichen; Gerichtliche Überprüfungskompetenz im einstweiligen Rechtsschutzverfahren; Notwendigkeit einer Interessenabwägung trotz normativen Ausschlusses des Suspensiveffekts von ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus OVG Saarland, 13.07.2005 - 3 W 11/05
    "Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG lässt Art. 12 I GG einen Eingriff in die Freiheit der Berufswahl schon vor Rechtskraft des Hauptverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter zu (vgl. u.a. BVerfGE 35, 263 (274) = NJW 1973, 1491; BVerfGE 44, 105 (118 ff.) [BVerfG 02.03.1977 - 1 BvR 124/76] = NJW 1977, 892).

    Überwiegende öffentliche Belange können es ausnahmsweise rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Grundrechtsträgers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (vgl. BVerfGE 44, 105 (120 f.) [BVerfG 02.03.1977 - 1 BvR 124/76] = NJW 1977, 892).

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von der Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für Dritte befürchten lässt (vgl. BVerfGE 44, 105 (121) [BVerfG 02.03.1977 - 1 BvR 124/76] = NJW 1977, 892 - zur vergleichbaren Konstellation eines vorläufigen Berufsverbotes nach § 150 a BRAO ).".

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus OVG Saarland, 13.07.2005 - 3 W 11/05
    hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 16.1.1991 - 1 BvR 1306/90 -, NJW 1991, 1530 f.
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus OVG Saarland, 13.07.2005 - 3 W 11/05
    "Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG lässt Art. 12 I GG einen Eingriff in die Freiheit der Berufswahl schon vor Rechtskraft des Hauptverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter zu (vgl. u.a. BVerfGE 35, 263 (274) = NJW 1973, 1491; BVerfGE 44, 105 (118 ff.) [BVerfG 02.03.1977 - 1 BvR 124/76] = NJW 1977, 892).
  • VG Saarlouis, 01.06.2005 - 3 F 11/05
    Auszug aus OVG Saarland, 13.07.2005 - 3 W 11/05
    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 1. Juni 2005 - 3 F 11/05 - wird zurückgewiesen.
  • VG Saarlouis, 22.02.2006 - 10 K 61/05

    Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb eines Kinder- und Jugendheimes gem. § 45 SGB

    Die vom Beklagten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts eingelegte Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 13.7.2005 (3 W 11/05) zurück.

    Zur Begründung nehmen sie Bezug auf ihren gesamten Sachvortrag aus dem Verwaltungsverfahren und machen sich darüber hinaus die Begründung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 1.6.2005 (3 F 11/05) sowie des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in dessen Beschluss vom 13.7.2005 (3 W 11/05) zu eigen.

    Zur Begründung verweist er auf seinen Schriftsatz vom 27.6.2005 im Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (3 W 11/05).

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich derjenigen der Verfahren 3 F 11/05 und 3 W 11/05, der vom Beklagten in Kopie vorgelegten Verfahrensakte 20 Js 1445/04 der Staatsanwaltschaft Saarbrücken sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten und der Widerspruchsbehörde (Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport), welcher Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    den Beschluss des VG des Saarlandes vom 1.6.2005 (3 F 11/05) und den dazugehörigen Beschluss des OVG vom 13.7.2005 (3 W 11/05).

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