Rechtsprechung
OVG Saarland, 23.02.2024 - 1 A 91/22 |
Volltextveröffentlichung
- bussgeldsiegen.de
Regelung Parksituation - Verpflichtung zu verkehrsrechtlichen Maßnahmen
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 06.04.2022 - 5 K 1511/20
- OVG Saarland, 23.02.2024 - 1 A 91/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17
Zum Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Anordnung eines Parkverbots auf der …
Auszug aus OVG Saarland, 23.02.2024 - 1 A 91/22
Das Verwaltungsgericht hat in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [Beschluss vom 24.1.2019 - 3 C 7/17 -, juris, Rn. 11 ff., 15 ff., 26, 28 f., 32] die rechtlichen Maßstäbe, unter denen ein Anspruch eines Anliegers auf eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 9 Satz 1 StVO [vgl. Urteil des Senats vom 6.9.2023 - 1 A 163/21 -, juris, Rn. 33 ff., m.w.N.] gegeben sein kann und eine Fahrbahn im Sinne des § 12 Abs. 3 Nr. 3 Halbs. 2 StVO als "schmal" gilt, zutreffend aufgezeigt.Zudem greift er an, dass das Verwaltungsgericht - entsprechend der angeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung - [vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.1.2019 - 3 C 7/17 -, juris, Rn. 29, m.w.N.] davon ausgegangen ist, dass der Wendekreis eines Pkw bei den meisten Fahrzeugen bei etwa 11 m liege; vielmehr habe der ADAC festgestellt, dass "es durchaus auch zu Werten von bis zu 13, 08 m für eine 360°-Drehung eines Fahrzeugs kommen" könne, und betrage "die Länge eines Wendehammers in Deutschland für PKW 12, 75 m", so dass bei einem Pkw "mindestens von einem Wendekreis von 12, 75 m auszugehen" sei und der halbe Wendekreis 6, 375 m betrage.
Inwiefern der nach Angaben des Klägers vom ADAC ermittelte Maximalwert für Pkw-Wendekreise sowie die vom Kläger vorgetragene Länge eines Wendehammers geeignet sein sollen, die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts [Beschluss vom 24.1.2019 - 3 C 7/17 -, juris, Rn. 29, m.w.N.] und des diesem hierin folgenden angegriffenen Urteils, wonach ein Wendekreis bei einem Pkw "meistens" bei "etwa" 11 m liegt, in Frage zu stellen, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar.
[vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.1.2019 - 3 C 7/17 -, juris, Rn. 16 ff., m.w.N.] Auch mit der vom Kläger angenommenen Vielzahl von gleichgelagerten "Zuparkfällen" gegenüber von Grundstückseinfahrten, bei denen es auf die Wertung und die Einbeziehung eines Orientierungswertes ankomme, der jedoch nicht auf gesicherten Erkenntnissen beruhe und die Entscheidung erfordere, "welcher Orientierungswert heranzuziehen" sei, wendet er sich lediglich erneut gegen die materielle Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung (und letztlich der von ihr in Bezug genommenen höchstrichterlichen Rechtsprechung), legt aber keine über den Streitfall hinausweisende grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dar.
Die als besonders schwierig angeführte Frage, was unter einer "schmalen Fahrbahn" im Sinne des § 12 Abs. 3 Nr. 3 Halbs. 2 StVO verstanden werde, beurteilt sich anhand der von der Rechtsprechung in mehr als fünf Jahrzehnten seit der Einfügung dieses Terminus in die Straßenverkehrsordnung entwickelten Kriterien, wie sie namentlich vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24.1.2019 - 3 C 7/17 - dargelegt werden.
- OVG Saarland, 11.08.2023 - 1 A 106/22
Zum Absehen von der Geltendmachung einer Zinsforderung auf zurückerstattete …
Auszug aus OVG Saarland, 23.02.2024 - 1 A 91/22
[vgl. Beschluss des Senats vom 11.8.2023 - 1 A 106/22 -, juris, Rn. 24, m.w.N.] Derlei ergibt sich aus der Zulassungsbegründung nicht.[vgl. Beschluss des Senats vom 11.8.2023 - 1 A 106/22 -, juris, Rn. 23, m.w.N.] Das leistet die Zulassungsbegründung nicht.
- OVG Saarland, 13.04.2022 - 1 A 285/20
Reform der Professorenbesoldung (Besoldungsordnung W); kein Anspruch eines …
Auszug aus OVG Saarland, 23.02.2024 - 1 A 91/22
[st. Rspr., vgl. Beschluss des Senats vom 13.4.2022 - 1 A 285/20 -, juris, Rn. 19]. - OVG Saarland, 06.09.2023 - 1 A 163/21
Grundstücksein- und -ausfahrt
Auszug aus OVG Saarland, 23.02.2024 - 1 A 91/22
Das Verwaltungsgericht hat in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [Beschluss vom 24.1.2019 - 3 C 7/17 -, juris, Rn. 11 ff., 15 ff., 26, 28 f., 32] die rechtlichen Maßstäbe, unter denen ein Anspruch eines Anliegers auf eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 9 Satz 1 StVO [vgl. Urteil des Senats vom 6.9.2023 - 1 A 163/21 -, juris, Rn. 33 ff., m.w.N.] gegeben sein kann und eine Fahrbahn im Sinne des § 12 Abs. 3 Nr. 3 Halbs. 2 StVO als "schmal" gilt, zutreffend aufgezeigt.