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   OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2024 - 3 M 32/24   

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OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2024 - 3 M 32/24 (https://dejure.org/2024,7246)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.04.2024 - 3 M 32/24 (https://dejure.org/2024,7246)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. April 2024 - 3 M 32/24 (https://dejure.org/2024,7246)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2019 - 3 M 123/19

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung aufgrund

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2024 - 3 M 32/24
    Die Behörde kann sich vielmehr darauf beschränken, die für diese Fallgruppe typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach ihrer Auffassung diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. zum Vorstehenden: OVG SchlH, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 4 MB 2/17 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 11. März 2016 - 11 CS 16.204 - juris Rn. 13 m.w.N. und zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 - juris Rn. 4 f.).

    Ob die Begründung die Anordnung des Sofortvollzuges der Fahrerlaubnisentziehung auch inhaltlich tragen kann, ist keine Frage des formellen Begründungserfordernisses nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, sondern der materiellen Rechtmäßigkeit der Vollzugsanordnung (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 - juris Rn. 6).

  • VG Trier, 14.03.2019 - 1 L 545/19

    Frist zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2024 - 3 M 32/24
    Einer näheren Konkretisierung des in verkehrsrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Fahreignung und mit Verstößen gegen Verkehrsvorschriften mehrfach verwendeten Begriffs "erheblich" (§ 2 Abs. 4 Satz 1, Abs. 8 Satz 3 StVG, §§ 11 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 Satz 1 Nr. 4, 46 Abs. 1 Satz 2, Ziffer 1 Buchst. g Satz 1 Anlage 4a FeV) bedurfte es nicht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 11 ZB 19.1783 - juris Rn. 15, Beschluss vom 25. Mai 2016 - 11 C 16.781 - juris Rn. 3; VG Trier, Beschluss vom 14. März 2019 - 1 L 545/19.TR - juris Rn. 26 ff.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 28. November 2016 - 7 K 1578/16 - juris Rn. 4).

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt, handelt es sich hierbei um einen neben den §§ 11 ff. FeV bestehenden, eigenständigen Anordnungstatbestand für Fahrerlaubnisinhaber in einer zweiten Probezeit (vgl. VG Trier, Beschluss vom 14. März 2019 - 1 L 545/19.TR - juris Rn. 31; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 24.11.2016 - 9 K 4650/16 -, juris Rn. 29).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2010 - 10 S 2391/09

    Berechtigung aufgrund einer in der Tschechischen Republik erteilten Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2024 - 3 M 32/24
    Dies wird gerade bei Fahrerlaubnisentziehungen unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr angesichts der hohen Bedeutung der Sicherheit des Straßenverkehrs angenommen (vgl. z.B. ThürOVG, Beschluss vom 6. September 2012 - 2 EO 37/11 - juris Rn. 21; VGH BW, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 10 S 2391/09 - juris Rn. 4; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 1 S 97/09 - juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 1 S 97.09

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaliger Einnahme von Kokain

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2024 - 3 M 32/24
    Dies wird gerade bei Fahrerlaubnisentziehungen unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr angesichts der hohen Bedeutung der Sicherheit des Straßenverkehrs angenommen (vgl. z.B. ThürOVG, Beschluss vom 6. September 2012 - 2 EO 37/11 - juris Rn. 21; VGH BW, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 10 S 2391/09 - juris Rn. 4; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 1 S 97/09 - juris Rn. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2017 - 4 MB 2/17

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2024 - 3 M 32/24
    Die Behörde kann sich vielmehr darauf beschränken, die für diese Fallgruppe typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach ihrer Auffassung diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. zum Vorstehenden: OVG SchlH, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 4 MB 2/17 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 11. März 2016 - 11 CS 16.204 - juris Rn. 13 m.w.N. und zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 - juris Rn. 4 f.).
  • OVG Thüringen, 06.09.2012 - 2 EO 37/11

    Fehlendes Trennungsvermögen nach Cannabiskonsum

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2024 - 3 M 32/24
    Dies wird gerade bei Fahrerlaubnisentziehungen unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr angesichts der hohen Bedeutung der Sicherheit des Straßenverkehrs angenommen (vgl. z.B. ThürOVG, Beschluss vom 6. September 2012 - 2 EO 37/11 - juris Rn. 21; VGH BW, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 10 S 2391/09 - juris Rn. 4; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 1 S 97/09 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 11.03.2016 - 11 CS 16.204

    Nichtvorlage des angeforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2024 - 3 M 32/24
    Die Behörde kann sich vielmehr darauf beschränken, die für diese Fallgruppe typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach ihrer Auffassung diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. zum Vorstehenden: OVG SchlH, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 4 MB 2/17 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 11. März 2016 - 11 CS 16.204 - juris Rn. 13 m.w.N. und zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 - juris Rn. 4 f.).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2024 - 3 M 32/24
    Der Schluss auf die Nichteignung ist jedoch nur zulässig, wenn die Gutachtenanordnung in formeller und materieller Hinsicht rechtmäßig erfolgt ist und das Gutachten ohne ausreichenden Grund nicht fristgemäß vorgelegt wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 21/04 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18

    Aufschiebende Wirkung; Cannabis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erfolgsaussichten;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2024 - 3 M 32/24
    Dem Schutz der Allgemeinheit vor der Teilnahme ungeeigneter Kraftfahrer am Straßenverkehr kommt eine besondere Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. November 2018 - 3 VR 1/18 - juris Rn. 25).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2012 - 3 M 527/11

    Entzug der Fahrerlaubnis; Anordnung des Gutachtens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2024 - 3 M 32/24
    Schließlich ist die Mitteilung der Fragestellung an den Betroffenen auch geboten, um diesem die Prüfung zu ermöglichen, ob sich der Gutachter an die Fragestellung der Behörde hält und ob die ihm und dem Gutachter mitgeteilten Fragen identisch sind (vgl. Beschluss des Senats vom 16. April 2012 - 3 M 527/11 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 25.05.2016 - 11 C 16.781

    Keine PKH für Klage auf Zulassung zur Fahrerlaubnisprüfung

  • VGH Bayern, 04.12.2019 - 11 ZB 19.1783

    Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach Begehung einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2017 - 1 S 47.17

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen unterlassener

  • VG Gelsenkirchen, 18.09.2019 - 9 L 1266/19

    Ärztliches Gutachten, medizinisch-psychologische Untersuchung; Hinweispflicht

  • VG Gelsenkirchen, 24.11.2016 - 9 K 4650/16

    Fahrerlaubnisentziehung; Gutachtenanordnung; Nichtbeibringung; neue Probezeit

  • VG Gelsenkirchen, 28.11.2016 - 7 K 1578/16

    Fahrerlaubnis; Versagung; Neuerteilung; MPU

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