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   OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2019 - 3 LB 11/18   

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https://dejure.org/2019,51434
OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2019 - 3 LB 11/18 (https://dejure.org/2019,51434)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.11.2019 - 3 LB 11/18 (https://dejure.org/2019,51434)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. November 2019 - 3 LB 11/18 (https://dejure.org/2019,51434)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Analogie; Berufung; Bigamie; Ehe; Gesamtgläubigerschaft; Verjährung; Verpflichtungsklage in Gestalt der Untätigkeitsklage; Versorgungswerk der Ärztekammer; Verwirkung; Witwenrente

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf eine Witwenrente bei rechtsgültiger Verheiratung des Verstorbenen mit zwei Ehefrauen zum Zeitpunkt seines Todes; Fehlende Bestimmung zur Aufteilung einer Witwenrente im Falle mehrerer Anspruchsberechtigter; Regelungslücke in der Satzung für das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2019 - 3 LB 11/18
    Ist eine Auslegung möglich, die im Einklang mit dem Grundgesetz steht, so ist sie jeder anderen, bei der die Bestimmung verfassungswidrig wäre, vorzuziehen (vgl. BVerfG, Urt. v. 28.05.1993 - 2 BvF 2/90 -, juris Rn. 367 zur verfassungskonformen Auslegung von Gesetzen; Larenz/Canaris , a.a.O., S. 159 ff.).
  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 15.17

    Mehrehe eines Ausländers hindert nach geltendem Recht nicht dessen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2019 - 3 LB 11/18
    Der Grundsatz der Einehe prägt auch den Ehebegriff des Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.05.2018 - 1 C 15.17 -, juris Rn. 22 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2019 - 3 LB 11/18
    Bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen ist Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, wenn eine Gruppe anders behandelt wird als andere, obwohl zwischen ihnen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschl. vom 10.03.1998 - 1 BvR 178/97 -, juris Rn. 62).
  • BVerwG, 27.05.2009 - 8 CN 1.09

    Versorgung; Hinterbliebene; Hinterbliebenenversorgung; Versorgungsausschluss;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2019 - 3 LB 11/18
    Das Versorgungswerk ist demgegenüber eine personell eng begrenzte und auf Kapitalbildung - für den Beklagten ergibt sich dies aus § 1 Absätze 4 und 5 der Satzung vom 14. Dezember 2018 - basierende soziale Sicherungseinrichtung (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.05.2009 - 8 CN 1.09 -, juris Rn. 18).
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2019 - 3 LB 11/18
    cc) Eine systematische Auslegung des § 25 Abs. 1 der Satzung vom 14. Dezember 2018, bei welcher der Systemzusammenhang berücksichtigt wird, in dem ein Begriff verwendet wird (vgl. Larenz/Canaris , Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl. 1995, S. 145 ff.; beispielhaft BVerfG, Beschl. v. 05.07.1983 - 2 BvR 200/81 -, juris Rn. 23), legt demgegenüber nahe, dass der Beklagte nur eine Witwerente schuldet.
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2019 - 3 LB 11/18
    bb) Auch bei einer objektiv-teleologischen Auslegung der Anspruchsgrundlage, die nach dem Sinn und Zweck einer Regelung fragt (vgl. BVerfG, Urt. v. 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01 -, juris Rn. 97), ist in den Blick zu nehmen, dass es die Aufgabe des Beklagten ist, seinen Mitgliedern und deren Angehörigen Versorgung zu gewähren (§ 1 Abs. 2 der Satzung vom 14. Dezember 2018).
  • BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15

    Nordrhein-Westfälische Neuregelung über die Einstellungsaltersgrenze für Beamte

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2019 - 3 LB 11/18
    Durch seine Auslegung ist zu ermitteln, ob Verpflichtungsbegehren für bestimmte Fallkonstellationen noch nach dem aufgehobenen oder inhaltlich geänderten Recht zu beurteilen sind (BVerwG, Urt. v. 11.10.2016 - 2 C 11.15 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 30.86

    Verzicht auf Vorverfahren; zureichender Grund für die Nichtbescheidung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2019 - 3 LB 11/18
    Stellt das Gericht aber fest, dass ein zureichender Grund für die Verzögerung besteht, so darf es auch nach Ablauf der Frist des Satzes 2 nur dann zur Sache entscheiden, wenn die Behörde auch innerhalb der vom Gericht nach § 75 Satz 3 VwGO gesetzten Frist nicht entscheidet; erst dann ist die Klage nach § 75 VwGO "voll" zulässig (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 30.86 -, juris Rn. 12; Kopp/Schenke , VwGO, 25. Auflage 2019, § 75 Rn. 9).
  • BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82

    Absatz der deutschen Landwirtschaft - Blumenerzeugende Betriebe - Beiträge -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2019 - 3 LB 11/18
    Auf letztere ist erst zurückzugreifen, soweit näherstehende Regelungen nicht vorhanden sind (vgl. BVerwG, Urt. vom 15.05.1984 - 3 C 86.82 -, juris Rn. 31).
  • BVerwG, 18.07.2019 - 6 B 18.19

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der von Polizeibeamten angewendeten Fesselung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2019 - 3 LB 11/18
    Maßgeblich für die Annahme der Verwirkung ist eine Gesamtbewertung aller zeitlichen und sonstigen Umstände (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.07.2019 - 6 B 18.19 -, juris Rn. 7).
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