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RG, 12.11.1901 - 3348/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Genügt zur Erfüllung des Begriffes des groben Unfuges im Sinne des § 360 Nr. 11 St.G.B.'s jedes beliebige grob ungebührliche Verhalten, welches eine Beunruhigung oder Belästigung des Publikums zur unmittelbaren Folge hat oder haben kann?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 34, 425
Wird zitiert von ... (2)
- VerfGH Bayern, 03.12.2019 - 6-VIII-17
Einzelne Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes verfassungswidrig
Denn während dort einige Passagen darauf hindeuten, dass der Gesetzgeber ausschließlich an vorangegangenes rechtswidriges Handeln anknüpfen wollte (LT-Drs. 17/11362 S. 22: "Missachtung der Rechtsordnung"), ist zugleich die Rede davon, dass sich etwa die Ablehnung des staatlichen Gewaltmonopols in grob ungebührlichem Verhalten gegenüber Einsatzkräften äußern könne (…LT-Drs., a. a. O.), womit nach gängigem Verständnis nicht zwingend eine rechtswidrige Tat verbunden sein muss (vgl. bereits RG vom 12.11.1901 RGSt 34, 425/426). - BGH, 03.07.1959 - 4 StR 90/59
mißbräuchliche Alarmierung der Polizei - § 360 Nr. 11 StGB aF, grober Unfug …
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