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VG Ansbach, 25.03.2013 - AN 14 E 13.00553 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 1225
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Ansbach, 25.07.2013 - AN 14 K 13.00554
Kinder- und Jugendhilferecht
Auszug aus VG Ansbach, 25.03.2013 - AN 14 E 13.00553
Ferner wurde mit dem genannten Schriftsatz die unter dem Az. AN 14 K 13.00554 erfasste Klage mit folgenden Anträgen erhoben:. - VG Ansbach, 06.07.2006 - AN 14 S 06.01881
Auszug aus VG Ansbach, 25.03.2013 - AN 14 E 13.00553
Eine Verletzung der den Antragstellern zustehenden subjektiven öffentlichen Rechte durch eine Inobhutnahme der drei Kinder wäre somit - abgestellt auf den maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung im vorliegenden Verfahren - ohnehin nicht denkbar (vgl. Beschluss der Kammer vom 6.7.2006 - AN 14 S 06.01881 - und vom 19.12.2005 - AN 14 K 05.02783; vgl. Urteile der Kammer vom 26.1.2012 - AN 14 K 11.01422 - und vom 15.1.2004 - AN 14 K 02.00321). - VG Ansbach, 19.12.2005 - AN 14 K 05.02783
Auszug aus VG Ansbach, 25.03.2013 - AN 14 E 13.00553
Eine Verletzung der den Antragstellern zustehenden subjektiven öffentlichen Rechte durch eine Inobhutnahme der drei Kinder wäre somit - abgestellt auf den maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung im vorliegenden Verfahren - ohnehin nicht denkbar (vgl. Beschluss der Kammer vom 6.7.2006 - AN 14 S 06.01881 - und vom 19.12.2005 - AN 14 K 05.02783; vgl. Urteile der Kammer vom 26.1.2012 - AN 14 K 11.01422 - und vom 15.1.2004 - AN 14 K 02.00321). - VG Ansbach, 15.01.2004 - AN 14 K 02.00321
Auszug aus VG Ansbach, 25.03.2013 - AN 14 E 13.00553
Eine Verletzung der den Antragstellern zustehenden subjektiven öffentlichen Rechte durch eine Inobhutnahme der drei Kinder wäre somit - abgestellt auf den maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung im vorliegenden Verfahren - ohnehin nicht denkbar (vgl. Beschluss der Kammer vom 6.7.2006 - AN 14 S 06.01881 - und vom 19.12.2005 - AN 14 K 05.02783; vgl. Urteile der Kammer vom 26.1.2012 - AN 14 K 11.01422 - und vom 15.1.2004 - AN 14 K 02.00321).
- BGH, 07.08.2013 - XII ZB 559/11
Nächtliche Fixierung eines Kindes in offener Einrichtung
a) Die Maßnahme unterfällt entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde nicht dem Genehmigungserfordernis des § 1631 b BGB (vgl. auch OLG Frankfurt FamRZ 2013, 1225 m. Anm. Moll-Vogel FamRB 2013, 220).Damit ist der Gesetzgeber einer Anwendung des § 1906 Abs. 4 BGB im Kindschaftsrecht ausdrücklich entgegen getreten (so auch OLG Frankfurt FamRZ 2013, 1225).
- VG Ansbach, 25.07.2013 - AN 14 K 13.00554
Kinder- und Jugendhilferecht
Diese Verfahren wurden unter den Aktenzeichen AN 14 E 13.00553 und AN 14 E 13.00613 erfasst.Mit Beschluss der Kammer vom 25. März 2013 - AN 14 E 13.00553 - wurde der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO gerichtet auf die Feststellung, dass die Herausnahme rechtswidrig gewesen sei, als unzulässig abgelehnt.
Ferner wurde für das auf die Herausgabe der drei Kinder gerichtete Verfahren mit Beschluss der Kammer vom 4. April 2013 - AN 14 E 13.00613 - der Verwaltungsrechtsweg für unzulässig erklärt und der Rechtsstreit an das zuständige Amtsgericht ... - Abteilung für Familiensachen - verwiesen.
Wegen der weiteren Begründung im Einzelnen wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Gründe des Beschlusses der Kammer vom 25. März 2013 - AN 14 E 00553/AN 14 E 13.00613 - Bezug genommen (entsprechend § 117 Abs. 5 VwGO).