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   VG Augsburg, 21.02.2022 - Au 1 S 22.9   

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https://dejure.org/2022,16734
VG Augsburg, 21.02.2022 - Au 1 S 22.9 (https://dejure.org/2022,16734)
VG Augsburg, Entscheidung vom 21.02.2022 - Au 1 S 22.9 (https://dejure.org/2022,16734)
VG Augsburg, Entscheidung vom 21. Februar 2022 - Au 1 S 22.9 (https://dejure.org/2022,16734)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 5 Abs. 2 S. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AufenthV § 39 S. 1 Nr. 5; EGBGB Art. 6, Art. 11 Abs. 1, Art. 13 Abs. 4 S. 1; BGB § 1310 Abs. 1 S. 1, § 1311 S. 1
    Formunwirksamkeit einer Ferntrauung mittels Videokonferenztechnik

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

    Auszug aus VG Augsburg, 21.02.2022 - Au 1 S 22.9
    Soweit der Bevollmächtigte des Antragstellers ausführt, dass durch die Versagung der Aufenthaltserlaubnis die Lebensgefährtin des Antragstellers in ihrem Kernbereich der Unionsbürgerschaft nach Art. 20 AEUV verletzt sei, da sie gezwungen wäre, die Union als Ganzes zu verlassen, stellt der Europäische Gerichtshof in der durch den Bevollmächtigten zitierten Entscheidung selbst klar, dass der bloße Wunsch eines familiären Zusammenlebens oder wirtschaftliche Erwägungen für sich genommen nicht die Annahme begründet, dass der Unionsbürger gezwungen wäre, die Union als Ganzes zu verlassen (EuGH, U.v. 15.11.2011 - C-256/11 - Rn. 68).
  • VG Düsseldorf, 19.11.2020 - 8 K 5232/19

    Unionsrecht; Ausweisungsinteresse; generalpräventives Ausweisungsinteresse;

    Auszug aus VG Augsburg, 21.02.2022 - Au 1 S 22.9
    Ein solches generalpräventives Ausweisungsinteresse könne der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis jedoch nach den Ausführungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (U.v. 19.11.2020, 8 K 5232/19) nicht entgegengehalten werden.
  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Auszug aus VG Augsburg, 21.02.2022 - Au 1 S 22.9
    Zwar ist der Antragsteller derzeit nach § 60a AufenthG geduldet (zur Gleichstellung der Verfahrensduldung zu anderen Duldungsgründen vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34/18 - Rn. 28 ff. juris), jedoch hat er keinen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf Grund einer Eheschließung im Bundesgebiet erworben.
  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Augsburg, 21.02.2022 - Au 1 S 22.9
    Dabei kommt es allerdings nicht darauf an, ob eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt und ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Hilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte (BVerfG, B.v. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 - juris Rn. 15).
  • VG Düsseldorf, 15.02.2022 - 7 L 122/22

    Online-Eheschließung in Utah unwirksam

    Auszug aus VG Augsburg, 21.02.2022 - Au 1 S 22.9
    Nach diesen Maßstäben liegt im Falle des Antragstellers keine wirksame Trauzeremonie unter Anwesenden vor (so im Ergebnis auch: VG Düsseldorf, B.v. 15.2.2022 - 7 L 122/22).
  • BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft

    Auszug aus VG Augsburg, 21.02.2022 - Au 1 S 22.9
    Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen (BVerfG, B.v. 17.5.2011 - 2 BvR 2625/10 - juris Rn. 13f. m.w.N.).
  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06

    Keine Pflicht zur Erteilung einer Duldung bei Einreise unter Verstoß gegen

    Auszug aus VG Augsburg, 21.02.2022 - Au 1 S 22.9
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, B.v. 4.12.2007 - 2 BvR 2341/06 - juris Rn. 7 m.w.N.) verpflichtet die in Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren die bestehenden familiären Bindungen des Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen.
  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679

    Erfordernis eines nationalen Visums für einen längerfristigen Aufenthalt

    Auszug aus VG Augsburg, 21.02.2022 - Au 1 S 22.9
    In Fällen wie dem vorliegenden soll die vorherige Durchführung des Visumverfahrens gewährleisten, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug vor der Einreise geprüft werden können, um die Zuwanderung von Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von vornherein zu verhindern (BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 10 CS 12.2679 - juris Rn. 35).
  • BGH, 05.04.1978 - IV ZR 71/77

    Voraussetzungen für Ferntrauung - Anforderungen an Pflicht zur Amtsermittlung -

    Auszug aus VG Augsburg, 21.02.2022 - Au 1 S 22.9
    Soweit vereinzelt eine Ferntrauung als möglich erachtet wird, betraf dieses Instrument eng umgrenzte gesetzlich geregelte Ausnahmefälle von Soldaten im Zweiten Weltkrieg, wonach der Soldat seine Eheeinwilligung vor seiner militärischen Dienststelle, die Frau hingegen vor dem die Ehe schließenden Standesamt abgab (vgl. BGH, U.v. 5.4.1978 - IV ZR 71/77 - juris Rn. 9).
  • VG Karlsruhe, 28.09.2023 - 1 K 3074/23

    Bescheinigung über die Beantragung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige

    Diese Form ist durch eine Eheschließung per Videokonferenz vor einer Standesbeamtin in Utah/USA zumindest bei außerhalb der USA aufhältigen Eheschließenden nicht gewahrt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 08.03.2022 - I-26 Wx 3/22 -, juris Rn. 10 f.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.02.2022 - 7 L 122/22 -, juris Rn. 15 ff., 29; VG Augsburg, Beschluss vom 21.02.2022, BeckRS 2022, 15351, Rn. 24; Rentsch, in: Budzikiewicz/Weller/Wurmnest, BeckOGK EGBGB, Stand 01.05.2023, Art. 13 Rn. 265).

    Das deutsche Eheschließungsrecht würde hierdurch faktisch wirkungslos (vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 21.02.2022, BeckRS 2022, 15351, Rn. 26 f.).

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