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   VG Bayreuth, 21.12.2022 - B 1 S 22.1112   

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VG Bayreuth, 21.12.2022 - B 1 S 22.1112 (https://dejure.org/2022,44429)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 21.12.2022 - B 1 S 22.1112 (https://dejure.org/2022,44429)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 21. Dezember 2022 - B 1 S 22.1112 (https://dejure.org/2022,44429)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    FeV § 3; FeV § 73 Abs. 2; BayVwVfG Art. 3 Abs. 3; FeV § 11 Abs. 8; FeV Nr. 9.2.2 der Anlagen zur; FeV § 14 Abs. 1 Satz 3; GG Art. 80 Abs. 1 Satz 2
    Fahreignungszweifel nach Fahrt mit E-Scooter unter der Wirkung von Cannabis

Kurzfassungen/Presse

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    Gelegentlicher Cannabiskonsum: Auch keine Nutzung fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (35)

  • VGH Bayern, 25.04.2022 - 11 CS 21.2988

    Untersagung des Führens von Fahrrädern nach Trunkenheitsfahrt - einstweiliger

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2022 - B 1 S 22.1112
    Wenn kein Gutachten beigebracht wird, das auch dazu dient, zu klären, ob Anknüpfungspunkte bestehen, dass eine Beschränkung oder die Anordnung von Auflagen ausreichend sein könnten, bleibt der Fahrerlaubnisbehörde schlichtweg keine andere Möglichkeit, als zum Ausschluss der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und der Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen ohne Einschränkung zu untersagen (BayVGH, B.v. 25.4.2022 - 11 CS 21.2988 - ZfSch 2022, 413, 415).

    Gleiches gilt für die Frage, ob die pauschale Verweisung in § 3 Abs. 2 FeV auf die für Fahrerlaubnisbewerber oder -inhaber geltenden Vorschriften der §§ 11 bis 14 FeV hinsichtlich der Klärung von Eignungszweifeln angesichts des im Vergleich dazu geringeren Gefährdungspotenzials fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge dem Verhältnismäßigkeitsgebot gerecht wird (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2022 - 11 CS 21.2988 - juris Rn. 21 ff.; BVerwG, U.v. 4.12.2020 - 3 B 5.20 - DV 2021, 109).

    Dies gilt auch für die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2022 - 11 CS 21.2988 - ZfSch 2022, 413, 415 f.).

    Das Fahren fahrerlaubnisfreien Fahrzeuges unter Cannabiseinfluss infolge des Verstoßes gegen das Trennungsgebot bei gelegentlichem Konsum ist mit der Gefahr schwerer Unfälle für den Antragsteller selbst, aber auch für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer verbunden, etwa mit Blick auf unerwartete Reaktionen oder unkontrolliertes Fahrverhalten auf der Fahrbahn (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2022 - 11 CS 21.2988 - ZfSch 2022, 413, 415, 416; B.v. 20.1.2022 - 11 CS 21.2856 - juris Rn 17).

  • VGH Bayern, 17.01.2020 - 11 B 19.1274

    Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2022 - B 1 S 22.1112
    Gemäß der Verordnungsbegründung zu § 3 FeV gilt diese Vorschrift für Personen, die kein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug führen, sondern in anderer Weise am Straßenverkehr teilnehmen, z.B. für Fahrrad- und Mofafahrer und Lenker von Fuhrwerken (vgl. BR-Drs. 443/98, S. 237; BayVGH, B.v. 31.1.2020 - 11 ZB 19.2322 - juris Rn. 14; U.v. 17.1.2020 - 11 B 19.1274 - juris Rn. 23; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 3 FeV Rn. 10).

    Ungeachtet dessen, dass über eine Anfechtungsklage zu entscheiden ist, ist der für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgebliche Zeitpunkt hier der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 4.12.2020 - 3 C 5.20 - juris Rn. 10 ff.; BayVGH, U.v. 17.1.2020 - 11 B 19.1274 - juris Rn. 18 ff. jeweils m.w.N.), denn bei der Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge handelt es sich um einen Dauerverwaltungsakt.

    Die Vorschriften dürfen jedoch ihrem Wortlaut sowie Sinn und Zweck nach nicht nur auf das Führen von Kraftfahrzeugen bezogen sein (vgl. BayVGH, U.v. 17.1.2020 - 11 B 19.1274 - juris Rn. 28).

    Zwar wurden an der Rechtmäßigkeit des § 3 FeV teilweise in der jüngeren Rechtsprechung Zweifel geäußert (z.B. BayVGH, B.v. 8.6.2021 - 11 CS 21.968 - juris Rn. 15; B.v. 20.1.2022 - 11 CS 21.2856 - juris Rn. 14 ff.; U.v. 17.01.2020 - 11 B 19.1274 - juris Rn. 22ff.; BVerwG, U.v. 04.12.2020 - 3 C 5.20 - juris, Rn. 32 ff).

  • VGH Bayern, 23.03.2021 - 11 CS 20.2643

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2022 - B 1 S 22.1112
    Allerdings liegt ein einmaliger Konsum nur dann vor, wenn der Betreffende entweder erstmals im Rahmen eines Probierkonsums Cannabis zu sich genommen hat oder frühere Konsumakte derart weit zurückliegen, dass daran nicht mehr angeknüpft werden kann und er aus besonderen Umständen heraus einmalig Cannabis eingenommen hat (BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 11 CS 20.2643 - juris Rn. 23; B.v. 25.6.2020 - 11 CS 20.791 - juris Rn. 23).

    Diese Erkenntnisse über das Abbauverhalten von THC ermöglichen nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Beurteilung, ob ein für einen bestimmten Zeitraum eingeräumter Konsum von Cannabis für die Konzentration ursächlich gewesen sein kann, die in einer später gewonnenen Blutprobe vorhanden war (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 11 CS 20.2643 - juris Rn. 26; B.v. 24.9.2020 - 11 CS 20.1234 - juris Rn. 22; B.v. 3.1.2017 - 11 CS 16.2401 -juris Rn. 13 ff. m.w.N.; U.v. 10.4.2018 - 11 BV 18.259 - juris Rn. 24).

    ff) Mit der Fahrt vom 29. Oktober 2021 hat der Antragsteller auch gegen das Trennungsgebot der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 verstoßen, was Zweifel an seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründet (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 11 CS 20.2643 - juris Rn. 33; U.v. 25.4.2017 - 11 BV 17.33 - juris Rn. 23; Pause-Münch in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., Stand 23.5.2022, § 14 FeV Rn. 42).

  • VGH Bayern, 11.03.2015 - 11 CS 15.82

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungszweifel; zusätzliches

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2022 - B 1 S 22.1112
    Dabei ist insbesondere das gewichtige Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG abzuleitende Auftrag des Staates zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben zu beachten (vgl. BayVGH, B.v. 11.3.2015 - 11 CS 15.82 - juris Rn. 19).

    Auch hier ist auf das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und auf den aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG abzuleitenden Auftrag des Staates zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben hinzuweisen (vgl. BayVGH, B.v. 11.3.2015 - 11 CS 15.82 - juris Rn. 19).

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 8.18

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2022 - B 1 S 22.1112
    Somit hat er den maßgeblichen Risikogrenzwert von 1, 0 ng/ml THC überschritten, weshalb eine durch den Drogeneinfluss bedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit nicht auszuschließen war, was nach Auffassung der aktuellen Rechtsprechung alleine maßgeblich ist (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 8.18 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 12.11.2021 - 11 CS 21.2536 - juris Rn. 17; vgl. auch Pause-Münch in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., Stand 23.5.2022, § 14 FeV Rn. 42).

    Dabei wurde von der Rechtsprechung auch berücksichtigt, dass die Grenzwertkommission von 2015 erst ab einer THC-Konzentration von 3, 0 ng/ml von der gesicherten Annahme eines erst kürzlich erfolgten Konsums ausgeht, bei dem der Betroffene mit einer Leistungsbeeinträchtigung rechnen muss (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 8/18 - juris LS).

  • VGH Bayern, 20.01.2022 - 11 CS 21.2856

    Einstweiliger Rechtsschutz: Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2022 - B 1 S 22.1112
    Zwar wurden an der Rechtmäßigkeit des § 3 FeV teilweise in der jüngeren Rechtsprechung Zweifel geäußert (z.B. BayVGH, B.v. 8.6.2021 - 11 CS 21.968 - juris Rn. 15; B.v. 20.1.2022 - 11 CS 21.2856 - juris Rn. 14 ff.; U.v. 17.01.2020 - 11 B 19.1274 - juris Rn. 22ff.; BVerwG, U.v. 04.12.2020 - 3 C 5.20 - juris, Rn. 32 ff).

    Das Fahren fahrerlaubnisfreien Fahrzeuges unter Cannabiseinfluss infolge des Verstoßes gegen das Trennungsgebot bei gelegentlichem Konsum ist mit der Gefahr schwerer Unfälle für den Antragsteller selbst, aber auch für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer verbunden, etwa mit Blick auf unerwartete Reaktionen oder unkontrolliertes Fahrverhalten auf der Fahrbahn (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2022 - 11 CS 21.2988 - ZfSch 2022, 413, 415, 416; B.v. 20.1.2022 - 11 CS 21.2856 - juris Rn 17).

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 14.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2022 - B 1 S 22.1112
    Gelegentlicher Konsum von Cannabis liegt vor, wenn der Betroffene in zwei oder mehr selbständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (ständige Rechtsprechung, zuletzt BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 14.17 - juris Rn. 14).

    Ausgehend vom Wortlaut "kann" stellt § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV eine Ermessensvorschrift dar (vgl. auch BayVGH, B.v. 26.5.2021 - 11 CS 21.730 - juris Rn. 31; BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 14/17 - juris Rn. 45).

  • BVerwG, 04.12.2020 - 3 C 5.20

    Radfahrverbot nach Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2022 - B 1 S 22.1112
    Ungeachtet dessen, dass über eine Anfechtungsklage zu entscheiden ist, ist der für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgebliche Zeitpunkt hier der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 4.12.2020 - 3 C 5.20 - juris Rn. 10 ff.; BayVGH, U.v. 17.1.2020 - 11 B 19.1274 - juris Rn. 18 ff. jeweils m.w.N.), denn bei der Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge handelt es sich um einen Dauerverwaltungsakt.

    Zwar wurden an der Rechtmäßigkeit des § 3 FeV teilweise in der jüngeren Rechtsprechung Zweifel geäußert (z.B. BayVGH, B.v. 8.6.2021 - 11 CS 21.968 - juris Rn. 15; B.v. 20.1.2022 - 11 CS 21.2856 - juris Rn. 14 ff.; U.v. 17.01.2020 - 11 B 19.1274 - juris Rn. 22ff.; BVerwG, U.v. 04.12.2020 - 3 C 5.20 - juris, Rn. 32 ff).

  • VGH Bayern, 12.11.2021 - 11 CS 21.2536

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2022 - B 1 S 22.1112
    bb) Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch von der Polizei kontrolliert wird, ist im Rahmen der Beweiswürdigung nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte und plausible Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 1.7.2022 - 11 CS 22.860 - juris Rn. 15; B.v. 7.3.2022 - 11 CS 22.362 - juris Rn. 15; B.v. 12.11.2021 - 11 CS 21.2536 - juris Rn. 14 f.), da es sich bei dem Vortrag des einmaligen Konsums vielfach um eine bloße Schutzbehauptung handelt.

    Somit hat er den maßgeblichen Risikogrenzwert von 1, 0 ng/ml THC überschritten, weshalb eine durch den Drogeneinfluss bedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit nicht auszuschließen war, was nach Auffassung der aktuellen Rechtsprechung alleine maßgeblich ist (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 8.18 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 12.11.2021 - 11 CS 21.2536 - juris Rn. 17; vgl. auch Pause-Münch in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., Stand 23.5.2022, § 14 FeV Rn. 42).

  • VGH Bayern, 28.12.2010 - 11 CS 10.2095

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art; alkoholisierter Radfahrer ohne

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2022 - B 1 S 22.1112
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bilden die Vorschriften der §§ 11 ff. FeV die Rechtsgrundlage für die Berechtigung der Fahrerlaubnisbehörde, bei dem Inhaber oder früheren Inhaber einer Fahrerlaubnis, der ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss geführt hat, unter den Voraussetzungen der entsprechenden einschlägigen Norm ein medizinisch-psychologisches Gutachten nicht nur zur Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, sondern auch zur Prüfung der Eignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen anzuordnen (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2010 - 11 CS 10.2095 - juris Rn. 13 m.w.N).

    Denn die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Rauschmitteln - mit jedem Fahrzeug - bedeutet eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2010 - 11 CS 10.2095 - juris Rn. 14, der darauf hinweist, dass deshalb auch § 316 StGB nicht nur die Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug unter Strafe stellt).

  • VGH Bayern, 29.03.2017 - 11 CS 17.368

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gelegentlicher Cannabiskonsum

  • VGH Bayern, 31.01.2020 - 11 ZB 19.2322

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge - Berufungszulassung

  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 3175/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Vorlage des Gutachtens; fahrerlaubnisfreie

  • BVerwG, 23.11.2005 - 8 C 14.04

    Anschluss- und Benutzungszwang; gemeindliches Satzungsrecht; Aufgabe; kommunale

  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139

    Alkoholabhängigkeit

  • VGH Bayern, 10.04.2018 - 11 BV 18.259

    Entziehung der Fahrerlaubnis auch bei gelegentlichem Konsum von Cannabis

  • BVerwG, 12.05.2020 - 3 B 5.20

    Zur Abgrenzung von Kau- und Lutschtabak

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.2018 - 10 B 10008/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Führen eines KFZ nach gelegentlichem

  • VGH Bayern, 08.06.2021 - 11 CS 21.968

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge wegen Drogenkonsums

  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 11 CS 10.227

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Begründung des Sofortvollzugs; Drogenkonsum

  • VGH Bayern, 03.01.2017 - 11 CS 16.2401

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

  • VG Gelsenkirchen, 23.09.2021 - 7 L 901/21

    Fahrerlaubnisfreie Teilnahme am Straßenverkehr, Untersagung des Führens eines

  • VGH Bayern, 26.05.2021 - 11 CS 21.730

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VGH Bayern, 05.09.2008 - 11 CS 08.1890

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad; vorläufiger

  • VGH Bayern, 24.09.2020 - 11 CS 20.1234

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Beibringung eines

  • VG Würzburg, 08.05.2017 - W 6 S 17.413

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Wiederholte Zuwiderhandlung im Straßenverkehr

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2006 - 1 S 14.06
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

  • VGH Bayern, 01.07.2022 - 11 CS 22.860

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VGH Bayern, 25.06.2020 - 11 CS 20.791

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum

  • VGH Bayern, 17.04.2019 - 11 CS 19.24

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Beibringung eines

  • VGH Bayern, 20.02.2007 - 11 CS 06.2029

    Entziehung der Fahrerlaubnis - PMU-Gutachten

  • VGH Bayern, 07.03.2022 - 11 CS 22.362

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VG Göttingen, 28.03.2024 - 4 B 59/24

    Bestimmtheit; Fahreignung; Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge; Gutachten;

    Deshalb sind in solchen Fällen an den Inhalt der Begründung ebenfalls keine zu hohen Anforderungen zu stellen (VG Bayreuth, Beschluss vom 21.12.2022 (B 1 S 22.1112, juris Rn. 72)).
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