Rechtsprechung
   VG Berlin, 03.06.2014 - 3 K 104.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23999
VG Berlin, 03.06.2014 - 3 K 104.14 (https://dejure.org/2014,23999)
VG Berlin, Entscheidung vom 03.06.2014 - 3 K 104.14 (https://dejure.org/2014,23999)
VG Berlin, Entscheidung vom 03. Juni 2014 - 3 K 104.14 (https://dejure.org/2014,23999)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,23999) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Berlin, 19.12.2013 - 3 L 1220.13

    Entfernung einer pdf-Kopie von Adolf Hitlers "Mein Kampf" von einer Website

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2014 - 3 K 104.14
    Mit Beschluss vom 19. Dezember 2013 (VG 3 L 1220.13) wies die Kammer einen Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurück, mit dem er begehrt hatte, die Beklagte zu verpflichten, die Entfernung der fraglichen pdf-Datei von seiner auf dem Server der Beklagten betriebenen Webseite zu unterlassen und eine insoweit erfolgte Sperrung des Zugangs zu dieser Webseite rückgängig zu machen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, des Klageverfahrens VG 3 K 764.13, des Verfahrens VG 3 L 1220.13 und des Verwaltungsvorgangs der Beklagten Bezug genommen.

    Im Übrigen hätte die Klage aus den Gründen des im Verfahren VG 3 L 1220.13 ergangenen Beschlusses vom 19. Dezember 2013 auch in der Sache keinen Erfolg.

  • OLG München, 14.06.2012 - 29 U 1204/12

    Einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung: Überschreitung des

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2014 - 3 K 104.14
    Die Antragsgegnerin hätte nach diesen Maßgaben selbst gemäß § 97 Abs. 1 UrhG auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können; denn nachdem der in Bayern gelegene Nachlass Hitlers gemäß Art. 37 des Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 vollständig eingezogen worden war und die Bezirksfinanzdirektion München am 26. Januar 1965 unter anderem die Urheberrechte an "Mein Kampf" dem Freistaat Bayern übertragen hatte (vgl. OLG München, Urteil vom 14. Juni 2012 - 29 U 1204/12 -, juris, m.w.N.), hatte die Antragsgegnerin zu Recht zu befürchten, von dem den Freistaat Bayern vertretenden Bayerischen Staatsministerium für Finanzen als Inhaber der urheberrechtlichen Verwertungsrechte an Hitlers "Mein Kampf" wegen einer Urheberrechtsverletzung belangt zu werden.

    Hierzu hat das Oberlandesgericht München in seinem Urteil vom 14. Juni 2012 (29 U 1204/12, juris) ausgeführt: Dieser Vorschrift liegt zu Grunde, dass das Urheberrecht eine Schranke in der Zitierfreiheit findet.

  • BGH, 28.11.2013 - I ZR 76/12

    E-Learning und Urheberrecht - Meilensteine der Psychologie

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2014 - 3 K 104.14
    Weder kann die vollständige Veröffentlichung eines derart umfangreichen Werkes wie "Mein Kampf" als "ein Werk geringen Umfangs", noch als "kleine Teile eines Werkes" bezeichnet werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. November 2013 - I ZR 76/12 -, juris).
  • LG Stuttgart, 27.09.2011 - 17 O 671/10

    Elektronische Zugänglichmachung an Fernhochschule

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2014 - 3 K 104.14
    Das Landgericht Stuttgart hat durch Urteil vom 27. September 2011 (17 O 671/10, juris) entschieden, dass die öffentliche Zugänglichmachung sowie die Download- und Speicherfunktion von mehr als drei Seiten eines 476 Seiten umfassenden Lehrbuchs auf einer elektronischen Lernplattform nicht mehr vom Umfang des § 52 a UrhG gedeckt und damit unzulässig ist.
  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2014 - 3 K 104.14
    Gleichwohl war sie als sogenannter Host-Provider bzw. wegen einer damit vergleichbaren Stellung berechtigt, die besagte pdf-Datei zu entfernen, um einer Störerhaftung nach den Grundsätzen zu entgehen, die der Bundesgerichtshof in den Entscheidungen "Blog-Eintrag" (GRUR 2012, 311 Tz. 20 ff.) und "RSS-Feeds" (NJW 2012, 2345 = GRUR 2012, 751 Tz. 17 ff.) für Host-Provider aufgestellt hat, welche die technische Infrastruktur und den Speicherplatz für Blogs zur Verfügung stellen oder ein Informationsportal betreiben.
  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 212/10

    Blühende Landschaften

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2014 - 3 K 104.14
    Diese soll im Interesse des allgemeinen kulturellen und wissenschaftlichen Fortschritts der Freiheit der geistigen Auseinandersetzung mit fremden Gedanken dienen (vgl. BGH, Urt. v. 30. November 2011 - I ZR 212/10 - Blühende Landschaften, juris, Tz. 28; GRUR 1994, 800 (803) - Museumskatalog; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 127/09

    Kunstausstellung im Online-Archiv

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2014 - 3 K 104.14
    Zitate sollen als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen des Zitierenden der Erleichterung der geistigen Auseinandersetzung dienen; es genügt daher nicht, wenn die Verwendung des fremden Werks nur zum Ziel hat, dieses leichter zugänglich zu machen (vgl. BGH, a. a. O., - Blühende Landschaften Tz. 12 m. w. N.) oder um seiner selbst willen zur Kenntnis der Allgemeinheit zu bringen; ebenso wenig reicht es aus, dass ein Werk in einer bloß äußerlichen zusammenhanglosen Weise eingefügt und angehängt (vgl. BGH, a. a. O., - Blühende Landschaften Tz. 28 m. w. N.) oder zur bloßen Illustration des zitierenden Werks verwendet wird (vgl. BGH GRUR 2011, 415 - Kunstausstellung im Online-Archiv Tz. 23).
  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 144/11

    Haftung für fremde Inhalte aus RSS-Feed

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2014 - 3 K 104.14
    Gleichwohl war sie als sogenannter Host-Provider bzw. wegen einer damit vergleichbaren Stellung berechtigt, die besagte pdf-Datei zu entfernen, um einer Störerhaftung nach den Grundsätzen zu entgehen, die der Bundesgerichtshof in den Entscheidungen "Blog-Eintrag" (GRUR 2012, 311 Tz. 20 ff.) und "RSS-Feeds" (NJW 2012, 2345 = GRUR 2012, 751 Tz. 17 ff.) für Host-Provider aufgestellt hat, welche die technische Infrastruktur und den Speicherplatz für Blogs zur Verfügung stellen oder ein Informationsportal betreiben.
  • OLG Stuttgart, 02.10.2013 - 4 U 78/13

    Haftung von Wikipedia bei Verdachtsberichterstattung

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2014 - 3 K 104.14
    Weist ein Betroffener den Host-Provider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, ist dieser verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern, wenn der Hinweis hinreichend konkret ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 2. Oktober 2013 - 4 U 78/13 -, juris, m.w.N.).
  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 32/92

    Umfang der Katalogbildfreiheit; Aufnahme zur Erläuterung des Inhalts

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2014 - 3 K 104.14
    Diese soll im Interesse des allgemeinen kulturellen und wissenschaftlichen Fortschritts der Freiheit der geistigen Auseinandersetzung mit fremden Gedanken dienen (vgl. BGH, Urt. v. 30. November 2011 - I ZR 212/10 - Blühende Landschaften, juris, Tz. 28; GRUR 1994, 800 (803) - Museumskatalog; jeweils m. w. N.).
  • VG Berlin, 08.08.2013 - 3 L 507.13

    Beschwerde eines emeritierten Professors gegen Hochschulleitung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht