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   VG Berlin, 09.10.2017 - 4 L 415.17   

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https://dejure.org/2017,41174
VG Berlin, 09.10.2017 - 4 L 415.17 (https://dejure.org/2017,41174)
VG Berlin, Entscheidung vom 09.10.2017 - 4 L 415.17 (https://dejure.org/2017,41174)
VG Berlin, Entscheidung vom 09. Oktober 2017 - 4 L 415.17 (https://dejure.org/2017,41174)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 31 FeV, §§ 15 ff FeV, § 48 VwVfG, § 45 Abs 1 Nr 3 VwVfG, § 45 Abs 2 VwVfG
    Einstweiliger Antrag gegen Rücknahme der deutschen Fahrerlaubnis wegen mangelndem Nachweis einer ausländischen Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2014 - 10 S 1996/14

    Rücknahme einer durch Umschreibung erlangten deutschen Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Berlin, 09.10.2017 - 4 L 415.17
    Die Rücknahme erfolgte vielmehr, weil mangels Nachweises über eine bestehende ausländische Fahrerlaubnis die Voraussetzungen für die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis unter erleichterten Bedingungen gemäß § 31 Abs. 2 FeV von vornherein nicht vorlagen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. November 2014 - 10 S 1996/14 -, juris, Rn. 4).

    Darüber hinaus dürfte bei der Umschreibung eines gefälschten Führerscheins das Ermessen im Hinblick auf die gefährdeten hochrangigen Rechtsgüter regelmäßig dahin reduziert sein, dass die Erteilung zurückzunehmen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. November 2014, a.a.O., Rn. 7 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 10 S 14.15

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Gebäude im Außenbereich; Landwirtschaft;

    Auszug aus VG Berlin, 09.10.2017 - 4 L 415.17
    Ob die angeführten Gründe die Anordnung der sofortigen Vollziehung tatsächlich rechtfertigen, ist keine Frage des formellen Begründungserfordernisses; insoweit kommt es auf die inhaltliche Richtigkeit der gegebenen Begründung ohnehin nicht an (ständige obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Juli 2015 - OVG 10 S 14.15 -, juris, Rn. 5; OVG Münster, Beschluss vom 18. August 2015 - 4 B 361.15 -, juris, Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 1 S 97.09

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaliger Einnahme von Kokain

    Auszug aus VG Berlin, 09.10.2017 - 4 L 415.17
    Allerdings belegen bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr - wie hier - die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gründe in der Regel zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09 -, juris, Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1990 - 5 A 1692/89

    Verwaltungsakt; Teilwirksamkeit eines Verwaltungsaktes; Teilunwirksamkeit eines

    Auszug aus VG Berlin, 09.10.2017 - 4 L 415.17
    Denn nach der Rechtsprechung (OVG Münster, Urteil vom 15. Mai 1990 - 5 A 1692/89 -, juris, Rn. 19 m.w.N.) genügt es, wenn hinsichtlich der Rücknahme - wie hier - die sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet worden ist.
  • VG Trier, 23.02.2021 - 1 K 1829/20

    Rücknahme einer auf Grundlage einer EU-Fahrerlaubnis erteilten deutschen

    Dies kann jedoch vorliegend letztlich dahinstehen, da eine Pflicht zur Ablieferung des Führerscheins auch nach § 52 VwVfG besteht (so VG Berlin, Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 4 L 415.17 -, juris Rn. 23).
  • VG Aachen, 18.07.2019 - 3 L 592/19

    Fahrerlaubnis; Rücknahme; Umschreibung; syrischer Führerschein; Fälschung;

    Es spricht jedoch bereits viel dafür, dass sich das Ermessens im Sinne einer Pflicht zur Rücknahme verdichtet, wenn die Rechtswidrigkeit der zurückzunehmenden Fahrerlaubnis - wie hier - darauf beruht, dass bei ihrer Erteilung im Wege der Umschreibung ein gefälschter Führerschein vorgelegt wurde, vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. November 2014 - 10 S 1996/14 - juris, Rn. 7; Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 4 L 415.17 - juris, Rn. 21; Dötsch/Koehl/Krenberger/Türpe (Hrsg.), BeckOK Straßenverkehrsrecht (Stand: 1. April 2019), § 30 FeV Rn. 13.1.
  • VG Köln, 22.08.2022 - 6 L 1281/22
    Es spricht jedoch bereits Vieles dafür, dass sich das Ermessens im Sinne einer Pflicht zur Rücknahme verdichtet, wenn die Rechtswidrigkeit des zurückzunehmenden Verwaltungsaktes - wie hier - darauf beruht, dass bei seiner Erteilung im Wege der Umschreibung ein gefälschter Fahrerschulungsnachweis vorgelegt wurde, vgl. zu einer übertragbaren Situation VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.11.2014 - 10 S 1996/14 -, juris, Rn. 7; VG Berlin, Beschluss vom 09.10.2017 - 4 L 415.17 -, juris, Rn. 21; VG Aachen, Beschluss vom 18.07.2019 - 3 L 592/19 -, juris, Rn. 32.
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